Rechtsprechung
   VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,16518
VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21 (https://dejure.org/2021,16518)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.03.2021 - 26 K 19.21 (https://dejure.org/2021,16518)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. März 2021 - 26 K 19.21 (https://dejure.org/2021,16518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,16518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92

    fehlerhafte Prüfungsentscheidung - Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21
    Hätte man die Anregung des Klägers zu einer Richtervorlage wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 GG dahin zu verstehen, dass er in dieser Norm eine Grundlage für seinen Zahlungsanspruch sieht, dann könnte auch das nicht zu einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte führen, weil es einen solchen offensichtlich nicht gibt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZR 142/92 -, NJW 1994, 1468).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21
    Doch setzt das voraus, dass sich nicht nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise ausschließen lässt, dass das Klagebegehren auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, für die das angerufene Verwaltungsgericht zuständig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. März 2015 - BVerwG 6 B 58.14 -, NVwZ 2015, 991 Rn. 11).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21
    Vielmehr unterliegt ein nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erforderlicher Entschädigungsanspruch dem Gesetzmäßigkeitsgrundsatz und kann bei fehlender gesetzlicher Grundlage nicht zuerkannt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 [8]).
  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Auszug aus VG Berlin, 23.03.2021 - 26 K 19.21
    Der Anspruch nach § 56 IfSG geht auf eine Regelung im Bundesseuchengesetz zurück und stellt eine Billigkeitsentscheidung zugunsten eines Störers im polizeirechtlichen Sinne dar (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, BGHZ 73, 16 [23]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht