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VG Berlin, 23.10.2012 - 21 K 237.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Nr 3 WoGG 2009, § 17 Abs 1 S 2 GVG
Anspruch auf Wohngeld bei vorhandenem Vermögen; Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - 6 B 4.11
Wohngeld; Bewilligungszeitraum; Antragstellung; missbräuchliche Inanspruchnahme; …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die ebenfalls den Kläger betreffende, vom Senat beigezogene Streitakte VG 21 K 237.11 nebst Verwaltungsvorgang und PKH-Heft sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist. - VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 21 K 8505/10
Anerkennung als Flüchtling und Abschiebungshindernis für einen syrischen …
Unter Folter ist mit Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II S. 246), Vgl. dazu Urteil der Kammer vom 17. März 2011 - 21 K 237/11.A , jede unmenschliche oder erniedrigende Behandlung physischer oder psychischer Art zu verstehen, ohne dass es darauf ankommt, ob diese dem Geständnis eigener oder dem Verrat fremder Taten, der Ahndung bereits bekannter oder der Verhütung zukünftiger Handlungen dient oder Ausdruck anders motivierter Misshandlungen ist.