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   VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16   

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https://dejure.org/2016,53928
VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16 (https://dejure.org/2016,53928)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2016 - 11 L 432.16 (https://dejure.org/2016,53928)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. November 2016 - 11 L 432.16 (https://dejure.org/2016,53928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 3 Nr 4 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 4 Abs 1 StVG, § 3 Abs 1 StVG, § 46 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgemäßer Beibringung eines Gutachtens; fehlende Fahreignung wegen vielfacher Verkehrsverstöße

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

  • berlin.de (Pressemeldung, 02.12.2016)

    Notorischen Falschparkern droht Führerscheinentzug

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notorische Falschparker riskieren Führerschein

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nach ständigem Falschparken erfolgt Fahrerlaubnisentzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    88 Verkehrsordnungswidrigkeiten in zwei Jahren: Hartnäckiges Falschparken kostet Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

  • versr.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei hartnäckigem Falschparken

  • morgenpost.de (Pressemeldung, 02.12.2016)

    Falschparker können Führerschein verlieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei hartnäckigem Falschparken kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen ständigen Falschparkens?

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Hartnäckigen Falschparkern kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung bei andauernden Parkverstößen möglich

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bei hartnäckigem Falschparken kann die Fahrerlaubnis entzogen werden

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch bei ständigem Falschparken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartnäckiges Falschparken rechtfertigt Fahrerlaubnisentzug - Fahrzeugnutzung durch andere Personen kein Rechtfertigungsgrund

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug bei notorischem Falschparken

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, Juris; Beschluss vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 57.75 -, Juris).

    Der Halter eines Kraftfahrzeuges zeigt nämlich charakterliche Mängel, die ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweisen, wenn er durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfährt, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzen, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, dagegen aber nichts unternimmt, weil er keine Rechtsmittel gegen die Bußgeldbescheide ergreift und auch nicht die Überlassung des Fahrzeugs an die jeweiligen Täter von Ordnungswidrigkeiten verweigert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 57.75 - Juris).

  • BVerwG, 20.10.1955 - I C 156.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, Juris; Beschluss vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 57.75 -, Juris).
  • OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Eine Beschränkung auf solche Zuwiderhandlungen, die erst nach dem von dem Antragsgegner angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachten begangen oder bekannt wurden, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck der Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 1 StVG entnehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02, - Juris zur Frage der Berücksichtigung von Verkehrsverstößen nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Hieraus folgt, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem nicht abschließend ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 1 S 55.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt und anderer Verstöße

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Die Ausnahme vom Punktsystem kann deshalb systematisch nur dahin verstanden werden, dass besondere Gründe dafür vorliegen müssen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann, bevor er - nach neuer Rechtslage - acht oder mehr Punkte erreicht und zudem nicht die Möglichkeit hatte, von den nach dem Punktesystem vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - OVG 1 S 55.07 - Juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Dieser Schluss ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung zur Gutachtenbeibringung rechtmäßig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25.04 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Da das Fahreignungs-Bewertungssystem - wie dargelegt - nicht abschließend ist, ist die Fahrerlaubnisbehörde bei der Ermittlung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers nicht auf Auskünfte aus den dort genannten Registern beschränkt, sondern kann auch auf andere eignungsrelevante Erkenntnisse zurückgreifen, jedenfalls dann, wenn sie hiervon in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 2004 - 10 S 1283/04 -, VBlBW 2005, 107) Die gesetzliche Grundlage für die Mitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in seiner Eigenschaft als Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich aus § 44 Abs. 1 ASOG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07

    Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Denn nur bei hinreichender Aussagekraft ist eine Bewertung als Eignungsmangel bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften gerechtfertigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 -).
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16
    Das Fahrerlaubnisrecht ist verkehrsbezogenes Gefahrenabwehrrecht (BVerfGE, Beschluss vom 10. Dezember 1075 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371, 380).
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