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   VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18   

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VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18 (https://dejure.org/2018,40990)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2018 - 5 L 400.18 (https://dejure.org/2018,40990)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. November 2018 - 5 L 400.18 (https://dejure.org/2018,40990)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 C 3.09

    Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt;

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 07.07.2017 - 5 L 335.17

    Eilverfahren: Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einer Bewerberin wegen

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18
    Der Gleichstellungsbeauftragten wird grundsätzlich zugemutet, eine mögliche Rechtsverletzung zunächst hinzunehmen und die Klärung im Hauptsacheverfahren herbeizuführen (st. Rspr. der Kammer zum insoweit vergleichbaren Landesgleichstellungsgesetz, vgl. bspw. Beschlüsse vom 7. Juli 2017 - 5 L 335.17 - juris Rn. 13, vom 17. August 2012 - VG 5 L 281.12 - Entscheidungsabdruck Seite 4, und vom 26. Juli 2012 - VG 5 L 76.12 - Entscheidungsabdruck Seite 2 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 4 B 31.12

    Recht, einmal jährlich eine Versammlung der weiblichen Beschäftigten

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2018 - 5 L 400.18
    Es handelt sich dabei um einen gesetzlich besonders ausgeformten Organstreit, dessen Gegenstand auf die Feststellung eines konkreten Rechtsverstoßes durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen der Dienststellenleitung in der Vergangenheit beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2013 - 4 B 31.12 - juris Rn. 15; zu der im wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 22 Abs. 3 Nr. 1 BGleiG a. F.: BVerwG, Urteil vom 8. April 2010 - 6 C 3.09 - juris Rn. 12).
  • VG Osnabrück, 04.03.2020 - 1 A 225/18

    Gleichstellungsbeauftragte; organschaftliches Recht; stellvertretende

    Ein Leistungs- bzw. Unterlassungsbegehren kann zwar im Rahmen von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Erfolg geltend gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.2010, a.a.O., 615; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.11.2012 - OVG 4 S 42.12, Rn. 2, juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.9.2009 - 5 ME 156/09, Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 23.11.2018 - 5 L 400/18, Rn. 11, juris; anders wohl OVG Schleswig-Holstein in einer älteren Entscheidung: Urteil vom 30.8.2007 - 6 A 63/07, Rn. 24, juris).
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