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VG Berlin, 24.01.2013 - 16 K 200.12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Rechtmäßigkeit der Festlegung eines einkommensunabhängigen, für alle Mitglieder gleichermaßen geltenden Einheits- oder Grundbeitrages für Wirtschaftsprüfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 73.01
Vereinbarkeit von Satzungsrecht mit der Handwerksordnung und dem Grundgesetz im …
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2013 - 16 K 200.12
Sie verstößt insbesondere weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf, noch gegen das aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende Äquivalenzprinzip, wonach die Höhe des Kammerbeitrags in keinem Missverhältnis zu den Vorteilen der Mitgliedschaft im jeweiligen Berufsverband stehen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2002, GewArch 2002, 245, 246).Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass - wie auch sonst im Abgabenrecht - eine typisierende und pauschalierende Regelung im Interesse einer möglichst einfachen Handhabung prinzipiell zulässig ist und daraus resultierende Ungleichheiten von den Betroffenen regelmäßig hingenommen werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1991, GewArch 1992, 28, 30; BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2002, a.a.O.).
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88
Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2013 - 16 K 200.12
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass - wie auch sonst im Abgabenrecht - eine typisierende und pauschalierende Regelung im Interesse einer möglichst einfachen Handhabung prinzipiell zulässig ist und daraus resultierende Ungleichheiten von den Betroffenen regelmäßig hingenommen werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1991, GewArch 1992, 28, 30; BVerwG…, Beschluss vom 14. Februar 2002, a.a.O.). - VG Berlin, 11.03.2008 - 13 A 38.07
Auszug aus VG Berlin, 24.01.2013 - 16 K 200.12
Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers bestehen gegen diese "Härtefallregelung", namentlich gegen die darin bestimmte Maßgeblichkeit der gesamten wirtschaftlichen Lage des Betreffenden, keine grundsätzlichen Bedenken (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. März 2008 -VG 13 A 38/07-, Juris).