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   VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22   

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https://dejure.org/2022,5450
VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22 (https://dejure.org/2022,5450)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.02.2022 - 14 L 9.22 (https://dejure.org/2022,5450)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 14 L 9.22 (https://dejure.org/2022,5450)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Quarantäne für den Fall einer Einreise aus der Republik Österreich - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 10.12.2021 - 14 L 602.21

    Coronapandemie: Erfolgloser Eilantrag gegen Absonderungspflicht nach Einreise aus

    Auszug aus VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22
    Hinsichtlich des Vorliegens einer hinreichenden Rechtsgrundlage und ihres Tatbestandes, der Einschlägigkeit der Absonderungspflicht für die Antragsteller zu 2) bis 4) und der Einstufung Österreichs als Risikogebiet wird vollumfänglich auf die zuvor unter gleichem Rubrum getroffene Entscheidung (VG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - VG 14 L 602/21 -, juris) Bezug genommen und von einer weiteren Begründung abgesehen.

    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wird ebenfalls auf die vorherige Entscheidung (VG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - VG 14 L 602/21 -, juris) Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - 9 S 11.21

    Pflicht, sich vor dem Rückflug aus dem Urlaub einem Corona-Schnelltest

    Auszug aus VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22
    Mit dessen Durchführung gehen für die Antragsteller zu 2) bis 4) deshalb keine unzumutbaren Nachteile einher, und zwar weder in körperlicher noch in finanzieller oder zeitlicher Hinsicht (vgl. zur Durchführung eines "Corona-Tests" vor einer Flugreise OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2021 - OVG 9 S 11/21 -, amtl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 16.02.2022 - 14 L 24.22

    Corona: genesen für 6 Monate

    Auszug aus VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22
    Das Gericht weist dabei darauf hin, dass anders als in den kürzlich von der Kammer entschiedenen Verfahren betreffend den Begriff "Genesenennachweis" in § 2 Nr. 8 CoronaEinreiseV (VG Berlin, Beschluss vom 16. Februar 2022 - VG 14 L 24/22 -, juris) vorliegend keine rechtswidrige Übertragung einer Verordnungsermächtigung im Raume steht, sondern die Bezugnahme einer Verordnungsermächtigung auf eine auf einer gesetzlichen Grundlage beruhenden und veröffentlichten Feststellung durch Bundesministerien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 24.02.2022 - 14 L 9.22
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 und 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
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