Rechtsprechung
VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beschränkung des räumlichen Umfangs einer angemeldeten Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 08.06.2017 - 6 B 62.16
Räumliche Verlegung des Versammlungsortes
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich Beschränkungen mit der Umschreibung einer Sperrfläche, die sich an alle Veranstalter und potenziellen Teilnehmer richtet, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu einem konkreten Anlass versammeln wollen, in Form der Allgemeinverfügung ergehen dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - BVerwG 6 B 62/16, juris Rn. 18 m. w. N.). - BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
In materieller Hinsicht war zu berücksichtigen, dass Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt sowie Art und Inhalt der Versammlung einräumt, dieses Recht aber durch den Schutz der Rechtsgüter Dritter und der Allgemeinheit begrenzt wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 2173/93, 433/96 -, DVBl. 2002, 256, 259). - OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes …
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München…, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Erforderlich ist im konkreten Fall jeweils eine Gefahrenprognose, die zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil enthält, deren Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - BVerfG 1 BvR 233, 341/81 - NJW 1985, 2395, 2398). - VGH Bayern, 15.02.2018 - 10 CS 18.98
Sofortvollzug von Anordnungen zur Hundehaltung
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3). - OVG Bremen, 04.12.2020 - 1 B 385/20
05.12.2020 - Querdenken421 - Corona; Querdenker; Versammlung; Versammlungsverbot
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Der Antragsgegner hat sich insoweit zu Recht auf seine Erfahrungen in Bezug auf andere gleichgelagerte Versammlungen im Rahmen der aktuellen Miet- und Wohnungsdebatte - hier Räumung des Szeneobjekts ..." L..." vom 9. Oktober 2020 - gestützt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - OVG 1 B 385/20, juris Rn. 5). - VG Berlin, 02.11.2012 - 1 L 299.12
Keine Schlafsäcke bei Mahnwache vor dem Brandenburger Tor
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
Im Gefahrenabwehrrecht, zu dem auch der Erlass versammlungsrechtlicher Beschränkungen gehört, sind hieran allerdings keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. November 2012 - VG 1 L 299.12, juris Rn. 15).
- VG Freiburg, 21.07.2021 - 4 K 2188/21
Allgemeinverfügung über ein Glasverbot bei öffentlichen Feiern
Dieser Einschätzung entspricht es, dass der Kammer keine gerichtliche Entscheidung bekannt ist, der ein Fall zu Grunde lag, in dem ein Glasverbot im Wesentlichen mit der Gefahr von Würfen mit Flaschen begründet worden wäre (anders gelagert war etwa der Fall bei VG Berlin, Beschl. v. 24.03.2021 - 1 L 204/21 -, juris). - VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21
Querdenker-Demonstration bleibt verboten
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris Rn. 13). - VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 377.21
Querdenken-Demonstration bleibt verboten
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
- VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 271.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6). - VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 425.21
Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6). - VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6). - VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 272.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG zu Recht bejaht (Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 …und vom 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6). - VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 423.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahme zum Infektionsschutz
Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und. - VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 379.21 Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
- VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 378.21 Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).