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   VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21 A   

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VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21 A (https://dejure.org/2021,7623)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.03.2021 - 32 L 38.21 A (https://dejure.org/2021,7623)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. März 2021 - 32 L 38.21 A (https://dejure.org/2021,7623)
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  • VG Düsseldorf, 08.03.2017 - 23 K 9157/16

    Ghana; Homosexualität; soziale Gruppe; Strafbar; Flüchtling; nichtstaatliche

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Zusammengefasst lässt sich den Erkenntnismitteln daher entnehmen, dass homosexuelle Handlungen in Ghana nach wie vor so stark von Gesellschaft und Politik missbilligt werden, dass es immer wieder zu gewalttätigen Angriffen auf Homosexuelle durch die Bevölkerung kommt und die ghanaischen Sicherheitskräfte nicht schutzwillig und wegen der gesetzlichen Strafbarkeit männlicher Homosexualität auch nicht schutzbereit sind (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - 23 K 9157/16.A - juris Rn. 39 ff. m.w.N.).

    Sichere Landesteile sind nämlich nicht ersichtlich, weil die oben dargestellte Problematik landesweit zu verzeichnen ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2017 - 23 K 9157/16.A - juris Rn. 71).

  • VG Berlin, 24.04.2018 - 32 L 32.18
    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Diesen Erkenntnismitteln lässt sich jedenfalls hinreichend deutlich entnehmen, dass die Befürchtung des Antragstellers, in Ghana wegen seiner Homosexualität durch nichtstaatliche Dritte verfolgt zu werden, ohne dass der Staat dazu bereit wäre, ihm Schutz zu gewähren, nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2018 - VG 32 L 32.18 A - Beschluss vom 12. Dezember 2018 - VG 32 L 440.18 A - jüngst Beschluss vom 12. März 2021 - VG 32 L 33.21 A -).

    Es kann ohne weitere Anhörung des Antragstellers im Hauptsachverfahren nicht ausgeschlossen werden, dass seine Verfolgung in Ghana wegen seiner Homosexualität beachtlich wahrscheinlich ist und die für eine Verfolgung homosexueller Männer in Ghana sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Tatsachen, zumal es zweifelhaft ist, ob es homosexuellen Männern zugemutet werden kann, auf polizeiliche Hilfe verwiesen zu werden, wenn sie dadurch Gefahr laufen, sich aufgrund der Strafbarkeit homosexueller Handlungen selbst der Strafverfolgung auszusetzen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2017 - VG 32 L 32.18 A - Beschluss vom 12. Dezember 2018 - VG 32 L 440.18 A - a.A. VG Schwerin, Urteil vom 23. November 2017 - 15 A 2263/16 As SN - juris Entscheidungsabdruck S. 6).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Im Übrigen kann nicht erwartet werden, dass ein Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-199/12 - juris Rn. 70 f.).
  • VG Köln, 07.02.2018 - 19 L 150/18

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe u. Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Der erkennende Einzelrichter sieht die Vermutung, dass der Antragsteller in Ghana vor flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgung sicher ist, damit jedenfalls nach Aktenlage im vorläufigen Rechtsschutzverfahren als widerlegt an (ebenso etwa auch VG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2018 - 19 L 150/18.A -, juris Rn. 2; a.A. VG Schwerin, Urteil vom 4. Dezember 2017 - 5 A 1975/17 As SN - Entscheidungsabdruck S. 5 f., weil sich mittlerweile zivilgesellschaftliche Akteure für LSBTI-Personen einsetzen würden und die Bezeichnung "LSBTI" (bzw. das englische Initialwort "LGBTI") "immer mehr Menschen zuordnen [können]").
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Die Vermutung ist erst ausgeräumt, wenn der Asylsuchende die Umstände seiner politischen Verfolgung schlüssig und substantiiert vorträgt (vgl. für alles Vorstehende BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 - juris Rn. 96 ff.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass sich die Bewertung des Bundesamtes, ein Asylanspruch bestehe offensichtlich nicht, im Hauptsacheverfahren wahrscheinlich als unzutreffend erweisen wird, wobei sich diese Prognose gerade auch auf das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes erstrecken muss (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 163).
  • VG Schwerin, 04.12.2017 - 5 A 1975/17
    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Der erkennende Einzelrichter sieht die Vermutung, dass der Antragsteller in Ghana vor flüchtlingsrechtlich relevanter Verfolgung sicher ist, damit jedenfalls nach Aktenlage im vorläufigen Rechtsschutzverfahren als widerlegt an (ebenso etwa auch VG Köln, Beschluss vom 07. Februar 2018 - 19 L 150/18.A -, juris Rn. 2; a.A. VG Schwerin, Urteil vom 4. Dezember 2017 - 5 A 1975/17 As SN - Entscheidungsabdruck S. 5 f., weil sich mittlerweile zivilgesellschaftliche Akteure für LSBTI-Personen einsetzen würden und die Bezeichnung "LSBTI" (bzw. das englische Initialwort "LGBTI") "immer mehr Menschen zuordnen [können]").
  • VG Schwerin, 23.11.2017 - 15 A 2263/16
    Auszug aus VG Berlin, 24.03.2021 - 32 L 38.21
    Es kann ohne weitere Anhörung des Antragstellers im Hauptsachverfahren nicht ausgeschlossen werden, dass seine Verfolgung in Ghana wegen seiner Homosexualität beachtlich wahrscheinlich ist und die für eine Verfolgung homosexueller Männer in Ghana sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Tatsachen, zumal es zweifelhaft ist, ob es homosexuellen Männern zugemutet werden kann, auf polizeiliche Hilfe verwiesen zu werden, wenn sie dadurch Gefahr laufen, sich aufgrund der Strafbarkeit homosexueller Handlungen selbst der Strafverfolgung auszusetzen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. April 2017 - VG 32 L 32.18 A - Beschluss vom 12. Dezember 2018 - VG 32 L 440.18 A - a.A. VG Schwerin, Urteil vom 23. November 2017 - 15 A 2263/16 As SN - juris Entscheidungsabdruck S. 6).
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