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   VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18   

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VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18 (https://dejure.org/2019,66756)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 K 124.18 (https://dejure.org/2019,66756)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 K 124.18 (https://dejure.org/2019,66756)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK handelt es sich um einen eigenständigen prozessualen Anspruch, für den die allgemeine Leistungsklage statthaft ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 7 C 23.17 - juris Rn. 12).

    Ob letzteres der Fall ist, bestimmt sich nach materiellen Kriterien in negativer Abgrenzung zu den anderen Staatsfunktionen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 15 m.w.N.).Für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet.

    Die Staatsanwaltschaften sind, ohne selbst Gerichte zu sein, organisatorisch aus der Verwaltung herausgelöst und bei den Gerichten mit der Aufgabe errichtet, sich an gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und diese zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 16 m.w.N.).Das Bundesjustizministerium ist zwar grundsätzlich als Behörde im organisationsrechtlichen Sinne anzusehen (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - juris Rn. 12).

    Nach materiellen Kriterien nimmt der Bundesjustizminister aber wie die Staatsanwaltschaften Aufgaben der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege wahr, soweit er durch Einzelweisungen zu Art und Weise der Durchführung die Aufsicht über den Generalbundesanwalt in einem konkreten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausübt (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2017 - 10 S 1478/16 - juris Rn. 29 mit Verweis auf OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10; Wittmann, VBlBW 2019, 1 [4]; offenlassend: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 17; ablehnend: Rixecker, in: Dencker/Galke/Voßkuhle (Hrsg.), Festschrift für Tolksdorf, 2014, 365 [372 f.]).

    Legt der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, wird in diesem Umfang auch der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Selbst wenn das klägerische Zugangsbegehren von der Garantie des Art. 10 Abs. 1 EMRK erfasst sein sollte, ist nichts dafür ersichtlich, dass die nach innerstaatlichem Recht zum Schutz der Rechtspflege bestehenden Einschränkungen des Informationszugangsanspruchs im Informationsfreiheitsgesetz und die Ausgestaltung des Auskunftsrechts nach § 475 StPO bei Beachtung des den Konventionsstaaten zuzubilligenden Beurteilungsspielraums den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 10 Abs. 2 EMRK nicht genügen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Die Staatsanwaltschaften sind, ohne selbst Gerichte zu sein, organisatorisch aus der Verwaltung herausgelöst und bei den Gerichten mit der Aufgabe errichtet, sich an gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und diese zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 16 m.w.N.).Das Bundesjustizministerium ist zwar grundsätzlich als Behörde im organisationsrechtlichen Sinne anzusehen (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 4.11 - juris Rn. 12).

    Entscheidend für die informationsrechtliche Zuordnung einer Aufsichtsmaßnahme ist der unmittelbare funktionale Zusammenhang dieser Maßnahme mit der staatsanwaltlichen Tätigkeit; die Weisung teilt unter den Prämissen des § 1 Abs. 1 IFG deren informationsrechtliche Zuordnung (VGH Mannheim, a.a.O.).Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die vom Bundesjustizministerium gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegebene Stellungnahme in einer Petitionsangelegenheit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O.), während der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten der Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG entzogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 13.10 - juris Rn. 21; Urteil der Kammer vom 10. September 2015 - VG 2 K 62.14 - juris Rn. 18).

    Das Bundesjustizministerium nimmt mit der Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss eine eigene, ihm obliegende öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahr (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O., juris Rn. 28), indem es dem Petitionsausschuss eine reine Beratungsgrundlage für dessen Meinungsbildung liefert (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O., juris Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2017 - 10 S 1478/16

    Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Nach materiellen Kriterien nimmt der Bundesjustizminister aber wie die Staatsanwaltschaften Aufgaben der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege wahr, soweit er durch Einzelweisungen zu Art und Weise der Durchführung die Aufsicht über den Generalbundesanwalt in einem konkreten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausübt (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2017 - 10 S 1478/16 - juris Rn. 29 mit Verweis auf OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10; Wittmann, VBlBW 2019, 1 [4]; offenlassend: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 17; ablehnend: Rixecker, in: Dencker/Galke/Voßkuhle (Hrsg.), Festschrift für Tolksdorf, 2014, 365 [372 f.]).
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Legt der Gesetzgeber die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, wird in diesem Umfang auch der Schutzbereich der Informationsfreiheit eröffnet (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Nach materiellen Kriterien nimmt der Bundesjustizminister aber wie die Staatsanwaltschaften Aufgaben der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege wahr, soweit er durch Einzelweisungen zu Art und Weise der Durchführung die Aufsicht über den Generalbundesanwalt in einem konkreten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausübt (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2017 - 10 S 1478/16 - juris Rn. 29 mit Verweis auf OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10; Wittmann, VBlBW 2019, 1 [4]; offenlassend: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019, a.a.O., juris Rn. 17; ablehnend: Rixecker, in: Dencker/Galke/Voßkuhle (Hrsg.), Festschrift für Tolksdorf, 2014, 365 [372 f.]).
  • VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12

    Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Hiervon strikt zu unterscheiden ist das Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Aufsichtsbehörde und den ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften, das es der Aufsichtsbehörde durch die Erteilung von Weisungen ermöglicht, den Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entsprechend ihren Vorgaben zu lenken.Die Kammer setzt sich hiermit auch nicht in Widerspruch zu ihrem Urteil vom 30. Mai 2013, mit dem sie zu bei einem gegenüber dem Bundeskanzleramt geltend gemachten Informationsbegehren entschieden hat, dass es sich bei inhaltsgleichen Aktenbestandteilen, die aus Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens stammten, bei den Akten des Bundeskanzleramts einerseits und den Straf- oder Ermittlungsakten andererseits um unterschiedliche Sammlungen amtlicher Informationen und damit um gesonderte, ggf. verschiedenen Regelungsregimen unterliegende Streitgegenstände handelt (VG Berlin, Urteil der Kammer vom 30. Mai 2011 - VG 2 K 57.12 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Denn das Prozessrecht sieht für die allgemeine Leistungsklage kein selbständiges prozessuales Antragserfordernis vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - juris Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. September 2013 - 16 E 190/13 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 10.09.2015 - 2 K 62.14

    Einsicht in Akten des Petitionsausschusses

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Entscheidend für die informationsrechtliche Zuordnung einer Aufsichtsmaßnahme ist der unmittelbare funktionale Zusammenhang dieser Maßnahme mit der staatsanwaltlichen Tätigkeit; die Weisung teilt unter den Prämissen des § 1 Abs. 1 IFG deren informationsrechtliche Zuordnung (VGH Mannheim, a.a.O.).Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die vom Bundesjustizministerium gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegebene Stellungnahme in einer Petitionsangelegenheit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O.), während der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten der Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG entzogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 13.10 - juris Rn. 21; Urteil der Kammer vom 10. September 2015 - VG 2 K 62.14 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - 16 E 190/13

    Vorliegen einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Denn das Prozessrecht sieht für die allgemeine Leistungsklage kein selbständiges prozessuales Antragserfordernis vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - juris Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. September 2013 - 16 E 190/13 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 13.10

    Zum Anspruch auf Zugang zu einer vom Bundesministerium der Justiz gegenüber dem

    Auszug aus VG Berlin, 24.10.2019 - 2 K 124.18
    Entscheidend für die informationsrechtliche Zuordnung einer Aufsichtsmaßnahme ist der unmittelbare funktionale Zusammenhang dieser Maßnahme mit der staatsanwaltlichen Tätigkeit; die Weisung teilt unter den Prämissen des § 1 Abs. 1 IFG deren informationsrechtliche Zuordnung (VGH Mannheim, a.a.O.).Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die vom Bundesjustizministerium gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgegebene Stellungnahme in einer Petitionsangelegenheit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes unterfällt (BVerwG, Urteil vom 3. November 2011, a.a.O.), während der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags wegen der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten der Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG entzogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 13.10 - juris Rn. 21; Urteil der Kammer vom 10. September 2015 - VG 2 K 62.14 - juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 27.06.2016 - 2 K 534.15

    Informationsfreiheitsgesetz; Untätigkeitsklage; Absehen von einer

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 21.16

    Aufsichtsbehörde; Behörde; Bundesministerium der Justiz und für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 12 B 16.19

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Behörde; funktioneller Behördenbegriff;

    Mit Urteil vom 24. Oktober 2019 (VG 2 K 124.18) hat das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet abgewiesen.
  • VG Köln, 09.11.2023 - 13 K 93/23

    Verteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen zu Hubschrauberflug und

    Selbst wenn das klägerische Zugangsbegehren von der Garantie des Art. 10 Abs. 1 EMRK erfasst sein sollte, ist nichts dafür ersichtlich, dass die nach innerstaatlichem Recht zum Schutz der Rechtspflege bestehenden Einschränkungen des Informationszugangsanspruchs im Informationsfreiheitsgesetz bei Beachtung des den Konventionsstaaten zuzubilligenden Beurteilungsspielraums den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gemäß Art. 10 Abs. 2 EMRK nicht genügen, BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 22 m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2019 - VG 2 K 124.18 -, juris Rn. 16.
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