Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35130
VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15 (https://dejure.org/2015,35130)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.11.2015 - 27 L 179.15 (https://dejure.org/2015,35130)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. November 2015 - 27 L 179.15 (https://dejure.org/2015,35130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesetzgebungsverfahren - Bundespräsident muss Presse keine Auskunft geben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundespräsident ist Presse gegenüber nicht zur Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren verpflichtet - Veröffentlichung der Vorüberlegungen würde Integrationsfunktion des Bundespräsidenten in Frage stellen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Als Anspruchsgrundlage für das hier geltend gemachte Auskunftsbegehren gegenüber Bundespräsidenten und Bundespräsidialamt kommt wegen insofern fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder nur Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 18 ff. und Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 -, juris Rn. 12 ff.).

    Aufgrund des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs können Pressevertreter von Bundesbehörden grundsätzlich in geeigneter Form behördliche Auskünfte verlangen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 -, juris Rn. 24).

    Der verfassungsunmittelbare presserechtliche Auskunftsanspruch reicht, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O. Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O, Rn. 24).

    Er wird durch Vertraulichkeitsinteressen ausgeschlossen, die der Gesetzgeber für die gegebene Sachkonstellation als Ausschlussgrund normieren dürfte (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 26, BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 -, juris Rn. 8).

    Bei der Normierung von Ausschlussgründen unterliegt der Gesetzgeber zunächst der Vorgabe, Vertraulichkeitsinteressen nur dann Vorrang gegenüber dem Informationsinteresse von Pressevertretern einzuräumen, wenn hierfür plausible Gründe sprechen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

    Des Weiteren unterliegt er bei besagter Normierung der Vorgabe, dass eine effektive funktionsg emä- ße Betätigung der Presse gesichert sein muss (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 , a.a.O., Rn. 29 ff.).

    Der Presse müssen zudem trotz der Ausschlussgründe wirksame Informations- und Recherchemöglichkeiten hinsichtlich des betroffenen Verwaltungsbereichs verbleiben (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 30).

    Die dem Gesetzgeber insofern zustehende Pauschalierungs- und Typisierungsbefugnis darf insofern nicht zur Umkehrung von Regel-Ausnahme-Verhältnissen führen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 31).

    Eigenarten des jeweils betroffenen Verwaltungsbereichs (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 32).

    Wäre die Konsequenz eines bestimmten Ausschlussgrundes oder mehrerer von ihnen, dass die Presse sich über die staatliche Betätigung in einem bestimmten Verwaltungsbereich kein aussagekräftiges Urteil mehr bilden könnte, wäre ihr eine effektive funktionsgemäße Betätigung verwehrt (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Als Anspruchsgrundlage für das hier geltend gemachte Auskunftsbegehren gegenüber Bundespräsidenten und Bundespräsidialamt kommt wegen insofern fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder nur Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 18 ff. und Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 -, juris Rn. 12 ff.).

    Auskunftsverpflichtet aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Behörden des Bundes (Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O., Rn. 25).

    Der verfassungsunmittelbare presserechtliche Auskunftsanspruch reicht, soweit berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen nicht entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O. Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O, Rn. 24).

    Dabei darf die Ausgestaltungsprärogative des Gesetzgebers nicht unterlaufen werden; dementsprechend besteht der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch in demjenigen Umfang, den der Gesetzgeber selbst nicht unterschreiten dürfte (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O., Rn. 29).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    seiner Stellung besonderes Gewicht (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 22, 27).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Jeder Richter k önne, da er keine Bekanntgabe von Beratungsinterna durch einen Kollegen zu befürchten hat, sich frei, unbefangen, deutlich oder auch überpointiert, wie es seinem Naturell entspreche, äußern (BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2007 - 20 F 9.06 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    laufende Verfahren, kann aber auch - selbst im Verhältnis zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen - abgeschlossene Vorgänge umfassen (vgl. BVerfGE 67, 100, 139 - Flick-Untersuchungsausschuss).
  • VG Berlin, 28.09.2015 - 27 L 126.15

    Informationsanspruch gegenüber Bundestag über Ausgabe von Hausausweisen an

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Soll aber letztlich die umfassende Information der Presse über staatliches Handel n gewährleistet werden, sind mit Blick auf die Bedeutung der Pressefreiheit und ihre Wechselwirkung mit der Informationsfreiheit des mündigen Staatsbürgers auch Verfassungsorgane wie der Bundespräsident hiervon nicht grundsätzlich auszunehmen (so uneingeschränkt bejahend für den Bundestag: Beschluss der Kammer vom 28. September 2015 - VG 27 L 126.15 - und Urteil der Kammer vom 30. September 2015 - VG 27 K 110.14 -).
  • VG Berlin, 30.09.2015 - 27 K 110.14

    Anspruch auf Auskünfte zu Immunitätsverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Soll aber letztlich die umfassende Information der Presse über staatliches Handel n gewährleistet werden, sind mit Blick auf die Bedeutung der Pressefreiheit und ihre Wechselwirkung mit der Informationsfreiheit des mündigen Staatsbürgers auch Verfassungsorgane wie der Bundespräsident hiervon nicht grundsätzlich auszunehmen (so uneingeschränkt bejahend für den Bundestag: Beschluss der Kammer vom 28. September 2015 - VG 27 L 126.15 - und Urteil der Kammer vom 30. September 2015 - VG 27 K 110.14 -).
  • BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; presserechtlicher Auskunftsanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Er wird durch Vertraulichkeitsinteressen ausgeschlossen, die der Gesetzgeber für die gegebene Sachkonstellation als Ausschlussgrund normieren dürfte (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015, a.a.O., Rn. 26, BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04

    Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen ein in der Rechtsform der GmbH

    Auszug aus VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
    Vielmehr knüpft der presserechtliche Auskunftsanspruch an einen eigenständigen, funktionalen Behördenbegriff an, der sich aus Sinn und Zweck des presserechtlichen Auskunftsanspruchs erschließt (BGH, Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 294/04 -, juris Rn. 10; Burkhardt in: Löffler, Presserecht, 6. Auflage 2015, § 4 LPG Rn. 61 ff.; Weberling in: Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Auflage 2012, 4. Abschnitt, Kap. 19 Rn. 10 ff.).
  • VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21

    Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

    Auch soweit der Kläger sein Auskunftsbegehren gegen den Bundespräsidenten selbst richtet, ist der Streitgegenstand des hier geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht das verfassungsrechtliche Handeln des Bundespräsidenten bei der Ausübung des Begnadigungsrechts nach Art. 60 Abs. 2 GG als solches, sondern die Frage, ob er hierüber zur Auskunft verpflichtet ist, und damit nicht materielles Verfassungsrecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2016 - OVG 6 S 56.15 - juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - amtl. Abdr., S. 7 f.).

    Dabei ist von einem eigenständigen presserechtlichen Behördenbegriff auszugehen (vgl. VGH Bayern, Urteil vom 7. August 2006 - 7 BV 05.2582 - juris Rn. 35 [zum PresseG BY]; VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - amtl. Abdr., S. 9).

    Zugleich ist aus dem Umstand, dass der Bundespräsident in Abgrenzung von den anderen Staatsfunktionen bzw. -gewalten (vgl. Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG) funktional (am nächsten) der Exekutive zuzuordnen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 - juris Rn. 94; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2022 - OVG 12 B 25/20 - juris Rn. 22 [zum IFG]; VG Berlin, Beschlüsse vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - amtl.

    Allerdings dient es (hier) allein der Unterstützung des Bundespräsidenten bei dessen Aufgabenerledigung, die - wie oben dargelegt - vorliegend nicht zur materiellen Verwaltungstätigkeit gehört, weshalb auch das Bundespräsidialamt (insoweit) keine Verwaltungstätigkeit ausübt (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - amtl. Abdr., S. 8 f., 13 und 22. September 2020 - VG 27 L 243/20 - amtl. Abdr., S. 4 sowie - zum IFG - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2022 - OVG 12 B 25/20 - juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 15. Oktober 2020 - VG 2 K 181.19 - juris Rn. 17).

  • VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19

    Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des

    Auflage 2005, § 62 Rn. 42 ff.) ist unmittelbarer Ausfluss seiner Stellung als Staatsoberhaupt und entzieht sich einer Zuordnung zur Exekutive, Legislative oder Judikative (zum Presserecht s. VG Berlin, Beschluss vom 24. November 2015 - VG 27 L 179.15 - EA S. 11 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2016 - OVG 6 S 56/15 - NVwZ 2016, 950 Rn. 11 ff., und Beschluss vom 22. September 2020 - VG 27 L 243/20 - EA 4 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht