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   VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20 A   

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https://dejure.org/2021,7674
VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20 A (https://dejure.org/2021,7674)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.02.2021 - 35 K 146.20 A (https://dejure.org/2021,7674)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 35 K 146.20 A (https://dejure.org/2021,7674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 AsylVfG 1992, § 74 Abs 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 VwGO, § 178 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 179 ZPO
    Bescheidzustellung in einer Gemeinschaftsunterkunft: Ersatzzustellung durch Niederlegung bei genereller Annahmeverweigerung des Einrichtungsleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20
    Er darf deshalb nicht zunächst einige Tage untätig bleiben; vielmehr obliegt ihm, sich unverzüglich und mit allem ihm zumutbaren Nachdruck um eine rasche Aufklärung über den Inhalt eines ihm nicht bzw. nicht vollständig verständlichen Schreibens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, juris Rn. 23).
  • VG Minden, 28.04.2016 - 10 K 1179/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

    Auszug aus VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20
    Die Wiedereinsetzung ist dem Betroffenen danach nur zu gewähren, wenn von ihm wegen der Kürze der für die Rechtsmitteleinlegung noch zur Verfügung stehenden Zeit unter Berücksichtigung des Grades der Schwierigkeit der rechtlichen Beurteilung nicht erwartet werden kann, dass er die Frist noch einhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 10 B 10/13 -, juris Rn. 7; VG Minden, Urteil vom 28. April 2016 - 10 K 1179/16.A -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses;

    Auszug aus VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20
    Die Wiedereinsetzung ist dem Betroffenen danach nur zu gewähren, wenn von ihm wegen der Kürze der für die Rechtsmitteleinlegung noch zur Verfügung stehenden Zeit unter Berücksichtigung des Grades der Schwierigkeit der rechtlichen Beurteilung nicht erwartet werden kann, dass er die Frist noch einhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 10 B 10/13 -, juris Rn. 7; VG Minden, Urteil vom 28. April 2016 - 10 K 1179/16.A -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • VG Würzburg, 07.06.2021 - W 8 K 21.30274

    Keine unverschuldete Versäumung der Klagfrist bei einer geplanten Operation

    Abgesehen davon, dass die vorgelegten Atteste erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt im Nachhinein erstellt worden sind und schon unter dem Aspekt fraglich sind, einen in der Vergangenheit liegenden Gesundheitszustand des Klägers zu belegen, beruhen sie teilweise auf Angaben des Klägers und enthalten, wie ausgeführt, überhaupt keine einschlägigen medizinischen Aussagen für den fraglichen Zeitraum (vgl. VG Berlin, U.v. 25.2.2021 - 35 K 146/20.A - juris Rn. 36; VG München, B.v. 15.12.2017 - M 21 S 17.45736 - juris Rn. 18).

    Der Kläger durfte nicht untätig bleiben (vgl. VG Berlin, U.v. 25.2.2021 - 35 K 146/20.A - juris Rn. 39 und 42 f.).

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