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   VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14   

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https://dejure.org/2015,47918
VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14 (https://dejure.org/2015,47918)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.03.2015 - 24 K 253.14 (https://dejure.org/2015,47918)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. März 2015 - 24 K 253.14 (https://dejure.org/2015,47918)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14

    Teilnehmer des Einigungspapiers Oranienplatz können einer erstmaligen Verteilung

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
    Auf den Eilantrag vom 13. Oktober 2014 hat die Kammer mit Beschluss vom 4.11.2014 (VG 24 L 293.14) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Nach Auffassung der Kammer (Beschlüsse vom 4. November 2014 - VG 24 L 293.14 -, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - VG 24 L 332.14 -) handelt es sich bei dem "Einigungspapier Oranienplatz" nicht um eine rechtlich gänzlich unverbindliche, lediglich politische Willenserklärung, aus der keinerlei Rechte und Pflichten begründet werden können (vgl. hierzu: Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano und Dr. Lehnert, Die rechtliche Situation der Flüchtlinge vom Oranienplatz", Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Beauftragte für Integration und Migration, Juni 2014; a.A.: Prof. Dr. Dr. Hailbronner LL.M., Zur Rechtmäßigkeit aufenthaltsrechtlicher Maßstäbe der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Hinblick auf die Umsetzung des "Einigungspapiers" vom 18. März 2014 - "Flüchtlinge Oranienplatz", Rechtsgutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 8. Juli 2014).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2013 - 7 S 10.13

    Türkin; Verteilung; Umverteilung; zwingende Gründe; Schwangerschaft; Geburt nach

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 10. Januar 2013 - OVG 7 S 10.13), der die Kammer folgt, sind als zwingende Gründe nur solche zu berücksichtigen, die vor Veranlassung der Verteilung, d.h. vor Aushändigung des Verteilbescheids, nachgewiesen sind.
  • VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06

    Ausländer; unerlaubte Einreise; Verteilung; Ermessen; Duldungsbescheinigung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
    Die Entscheidung des Beklagten, einen unerlaubt eingereisten Ausländer auf andere Bundesländer zu verteilen, steht im intendierten Ermessen des Beklagten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06, Juris, Ls 2; HTK - AuslR § 15a,; Kessler in HK-AuslR, Rn. 12 und 28).
  • VG Berlin, 12.12.2014 - 24 L 332.14

    Abschiebung nach unerlaubter Einreise

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
    Nach Auffassung der Kammer (Beschlüsse vom 4. November 2014 - VG 24 L 293.14 -, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - VG 24 L 332.14 -) handelt es sich bei dem "Einigungspapier Oranienplatz" nicht um eine rechtlich gänzlich unverbindliche, lediglich politische Willenserklärung, aus der keinerlei Rechte und Pflichten begründet werden können (vgl. hierzu: Gutachten von Prof. Dr. Fischer-Lescano und Dr. Lehnert, Die rechtliche Situation der Flüchtlinge vom Oranienplatz", Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Beauftragte für Integration und Migration, Juni 2014; a.A.: Prof. Dr. Dr. Hailbronner LL.M., Zur Rechtmäßigkeit aufenthaltsrechtlicher Maßstäbe der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Hinblick auf die Umsetzung des "Einigungspapiers" vom 18. März 2014 - "Flüchtlinge Oranienplatz", Rechtsgutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 8. Juli 2014).
  • VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. September 2014 (VG 24 K 253.14) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 15. September 2014 wird angeordnet.

    Über die hiergegen am 22. September 2014 erhobene Klage (VG 24 K 253.14) ist bislang nicht entschieden.

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. September 2014 [VG 24 K 253.14] gegen den Bescheid vom 15. September 2014 anzuordnen,.

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