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   VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17   

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https://dejure.org/2019,7826
VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17 (https://dejure.org/2019,7826)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.03.2019 - 5 K 571.17 (https://dejure.org/2019,7826)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. März 2019 - 5 K 571.17 (https://dejure.org/2019,7826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 BAPostG, § 36 InsO, § 287 InsO, § 292 InsO, § 313 InsO
    Geltung eines Beschlusses über die Zusammenrechnung der pfändbaren Bezüge im Insolvenzverfahren

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Fortgeltung eines im eröffneten Insolvenzverfahren ergangenen Zusammenrechnungsbeschlusses (§ 850e ZPO) in der Wohlverhaltensphase (alte Rechtslage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Duisburg, 18.10.2010 - 4 O 178/09

    Bedeutung des Ablaufs der Abtretungsfrist für den Eintritt der beschränkenden

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Denn der Beschluss, für den - sollte er als konstitutiv verstanden werden - eine gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist, entspricht jedenfalls dem Inhalt der beabsichtigten Regelung nach der gesetzlichen Lage (so auch VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 26 K 267.13 - NZI 2015, 662; LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 - NZI 2011, 69, 70; Sternal, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl 2015, § 292 InsO Rn. 14).

    Denn das Amt des Treuhänders wird in sachlicher Hinsicht durch den Umfang der (treuhänderischen) Forderungsabtretung beschrieben, nicht aber durch die Abtretungsfrist begrenzt (so auch LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 - NZI 2011, 69, 70).

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 26 K 267.13

    Zahlung von Besoldung

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Denn der Beschluss, für den - sollte er als konstitutiv verstanden werden - eine gesetzliche Grundlage nicht ersichtlich ist, entspricht jedenfalls dem Inhalt der beabsichtigten Regelung nach der gesetzlichen Lage (so auch VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 26 K 267.13 - NZI 2015, 662; LG Duisburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 4 O 178/09 - NZI 2011, 69, 70; Sternal, in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 14. Aufl 2015, § 292 InsO Rn. 14).

    Er bleibt insoweit insbesondere verwaltungs- und verfügungsbefugt (siehe VG Berlin, Urteil vom 19. März 2015 - 26 K 267.13 - NZI 2015, 662).

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 229/07

    Insolvenzverfahren: Behandlung eines Erbschaftsanfalls zwischen Ankündigung der

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Das Insolvenzverfahren wurde am 26. Juni 2014 durch den unmittelbar wirksamen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 229/07 - juris Rn. 5) Beschluss vom selben Tag aufgehoben.
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZB 15/11

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Erstrecken der Treuhänderbestellung auf die

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Die dadurch bewirkte personelle Verschränkung für den Fall, dass das Insolvenzgericht nicht mit Beschluss über die Restschuldbefreiung einen anderen Treuhänder bestellt (siehe BGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - IX ZB 15/11 - juris Rn. 5), führt die Verfahren für den Sonderfall der Verbraucherinsolvenz nicht darüber hinaus zusammen.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11

    Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Die gegenteilige Auffassung, die - parallel dem Insolvenzverfahren - einen festen Beendigungszeitpunkt des Amtes des Treuhänders annimmt (so Töreki, NZI 2011, 72 unter Berufung auf Stephan, in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2014 § 287 InsO Rn. 59, wonach die Wirkungen der Abtretungserklärung mit deren Endtermin endeten; offen gelassen bei OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. März 2012 - I-17 U 8/11 - juris Rn. 16), führt ohne gesetzlichen Anhalt zu zufälligen Ergebnissen.
  • BGH, 25.10.2012 - IX ZB 263/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens bei

    Auszug aus VG Berlin, 25.03.2019 - 5 K 571.17
    Eine solche Bestimmung kann auch im Restschuldbefreiungsverfahren ergehen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - IX ZB 263/11 - juris Rn. 8).
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