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   VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13   

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VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13 (https://dejure.org/2013,18992)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2013 - 3 L 378.13 (https://dejure.org/2013,18992)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 3 L 378.13 (https://dejure.org/2013,18992)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 12.01.2012 - 3 K 243.10

    Rücknahme der staatlichen Anerkennung als Erzieher nach strafgerichtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13
    Die Norm regelt in Abs. 2 mit dem Einzug der zur staatlichen Anerkennung ausgestellten Urkunde sowie der Benachrichtigung der Beschäftigungsstelle und der Ausbildungsstätte lediglich die Rechtsfolgen einer solchen Maßnahme, so dass die allgemeinen Regeln der §§ 48 und 49 VwVfG Anwendung finden (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 - Rn. 32, abrufbar bei juris und beck-online).

    Auch die in diesen Vorschriften erkennbare Wertung des Gesetzgebers spricht dafür, dass der Antragsteller durch den Besitz (zahlreicher) kinderpornografischer Bild- und Videodateien erhebliche Persönlichkeitsmängel bewiesen und das ihm mit seiner staatlichen Anerkennung als Erzieher vom Antragsgegner ausgesprochene Vertrauen verloren hat (vgl. hierzu allgemein: Urteil vom 12. Januar 2012, a. a. O., Rn. 34 m. w. N.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner dabei auf die gesamte Persönlichkeit des Erziehers abgestellt hat, weil dieser bei der Ausübung des Erzieherberufes eine besonders große Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13
    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich und kann damit im Ergebnis nicht durchgreifend anders beurteilt werden als der Missbrauchstäter selbst (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 - Rn. 34 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 - Rn. 48 f. sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 3/08 - Rn. 44 ff; alle bei juris und m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13
    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich und kann damit im Ergebnis nicht durchgreifend anders beurteilt werden als der Missbrauchstäter selbst (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 - Rn. 34 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 - Rn. 48 f. sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 3/08 - Rn. 44 ff; alle bei juris und m. w. N.).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 16a D 08.2928

    Lehrer; Besitz von elf kinderpornografischen Dateien; Löschung dieser Dateien vor

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13
    Er ist aber genauso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich und kann damit im Ergebnis nicht durchgreifend anders beurteilt werden als der Missbrauchstäter selbst (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2009 - DL 16 S 71/09 - Rn. 34 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. April 2010 - 16a D 08.2928 - Rn. 48 f. sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Juni 2010 - 20 LD 3/08 - Rn. 44 ff; alle bei juris und m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 S 2.12

    Türke; sofort vollziehbare Ausweisung; zwingende Ausweisung; Regelausweisung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.06.2013 - 3 L 378.13
    Erforderlich und ausreichend ist es deshalb, dass in der Begründung schriftlich, mit dem nötigen Einzelfallbezug und über eine lediglich floskelhafte Wiederholung der gesetzlichen Anforderung hinaus zum Ausdruck gebracht wird, warum mit der Vollziehung des Bescheides nicht bis zur Klärung seiner Rechtmäßigkeit in der Hauptsache abgewartet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 11 S 2.12 - Rn. 6 f. m. w. N., abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13

    Erzieheranerkennung trotz Verurteilung wegen Betruges

    b) Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 - Rn. 32, juris, und Beschluss vom 25. Juni 2013 - VG 3 L 378.13 -, juris) ist zur Auslegung des Begriffs der "schweren Verfehlung" auf die Regelung in § 72 a Abs. 1 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VIII - zurückzugreifen, wonach Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171 StGB, 174 bis 184 f StGB, 225, 232 bis 233 a, 234, 235, 236 StGB verurteilt wurden.
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 3 K 924.18

    Widerruf der staatlichen Anerkennung als Erzieher wegen Gewalttaten rechtens

    Das Vorliegen einer schweren Verfehlung kann sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Wertung anderer Vorschriften, die die persönliche Eignung von Personen betreffen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ergeben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 25. Juni 2013 - VG 3 L 378.13 -, juris Rn. 17 und Urteil vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 -, juris Rn. 34).
  • VG Berlin, 22.03.2023 - 3 K 41.22
    Das Vorliegen einer schweren Verfehlung kann sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Wertung anderer Vorschriften ergeben, welche die persönliche Eignung von Personen betreffen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (vgl. VG Berlin, Urteile vom 28. Januar 2020 - 3 K 924/18 -, juris Rn. 18, und vom 12. Januar 2012 - VG 3 K 243.10 - juris Rn. 34, sowie Beschluss vom 25. Juni 2013 - VG 3 L 378.13 -, juris Rn. 17).
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