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   VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12   

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VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12 (https://dejure.org/2012,25129)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2012 - 3 K 119.12 (https://dejure.org/2012,25129)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 3 K 119.12 (https://dejure.org/2012,25129)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1985 - 5 A 2912/84
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Mit einer Klassenfahrt verbundene Zahlungspflichten nehmen daher am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teil (OVG Münster, Urteil vom 11. Oktober 1985 - 5 A 2912/84 - NJW 1986, 1950; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 - NJW 2000, 2040).

    Diese Vorschriften sind auf ein zweiseitiges Vertragsverhältnis zwischen Reisenden und Reiseveranstalter zugeschnitten und geben für die Durchführung einer Schülerfahrt, an der außer den Beteiligten auch noch die Mitschüler bzw. deren Eltern beteiligt sind, nichts her (OVG Münster, Urteil vom 11. Oktober 1985, a.a.O.).

  • VG Berlin, 28.01.2000 - 3 A 559.99

    Anspruch auf Zahlung der Kosten eines Schülers für eine Schülerfahrt; Voliegen

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Mit einer Klassenfahrt verbundene Zahlungspflichten nehmen daher am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teil (OVG Münster, Urteil vom 11. Oktober 1985 - 5 A 2912/84 - NJW 1986, 1950; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06; Urteil der Kammer vom 28. Januar 2000 - VG 3 A 559.99 - NJW 2000, 2040).

    Die Ausstellung einer solchen Teilnahmebestätigung ist an den Berliner Schulen unüblich und würde einen erheblichen, von der Sache her jedoch überflüssigen, Verwaltungsaufwand verursachen (ebenso bereits Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06 - und 28. Januar 2000, a.a.O., sowie Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2002 - VG 3 A 694.02).

  • AG Essen, 07.06.1993 - 17 C 249/92

    Reisevertragsrecht; Rücktritt eines Schülers von Klassenfahrt

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß § 13 GVG wäre nur dann eröffnet, wenn die Benutzung der Schule privatrechtlich organisiert wäre (vgl. AG Essen, Urteil vom 7. Juni 1993 - 17 C 249/92 - NJW-RR 1993, 1401).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Entgegen einer im Schrifttum und bisweilen in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (z.B. Obermayer, VwVfG, 3. Auflage 1999, § 57 Rn.15; vgl. die weiteren Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14/93 - NJW 1995, 1104, 1105), wonach § 57 i.V.m. § 62 VwVfG nach dem Grundsatz des § 126 Absatz 2 Satz 1 BGB stets die Erklärungen beider Parteien auf ein und derselben Urkunde erfordert, hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass Formvorschriften nicht Selbstzweck sind und deshalb unter Berücksichtigung ihres Sinngehaltes ausgelegt und angewendet werden müssen.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Der Anspruch des Klägers auf Ersatz der Verzugszinsen ab Inverzugsetzung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 288 BGB (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 9 B 66/08 - juris).
  • VG Berlin, 20.12.2002 - 3 A 694.02
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Die Ausstellung einer solchen Teilnahmebestätigung ist an den Berliner Schulen unüblich und würde einen erheblichen, von der Sache her jedoch überflüssigen, Verwaltungsaufwand verursachen (ebenso bereits Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2006 - VG 3 A 379.06 - und 28. Januar 2000, a.a.O., sowie Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2002 - VG 3 A 694.02).
  • VG Gelsenkirchen, 24.10.1984 - 4 K 2609/84
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2012 - 3 K 119.12
    Mit der Entscheidung für die Teilnahme an der Klassenfahrt und der Abgabe der entsprechenden Erklärung ist die Verpflichtung der Beklagten entstanden, durch den versprochenen finanziellen Beitrag zur Verwirklichung der Fahrt beizutragen (im Ergebnis ebenso: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 K 2609/84 - SPE Stichwort Schulwanderungen Nr. 9).
  • VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18

    Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung

    Die für den Bereich des Schulrechts seitens der Rechtsprechung zum Teil angenommene Ausnahme vom Schriftformerfordernis in der Weise, dass eine fehlende ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung bzw. Bestätigung unschädlich sein kann, ist dem durch einen Schulbesuch begründeten besonderen Anstaltsbenutzungsverhältnis sowie der damit in Verbindung stehenden typischen Verwaltungspraxis geschuldet und kann auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden (vgl. insofern etwa VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 25.07.2012 - 3 K 119.12 - juris Rn.17; VG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 31.03.2020 - 2 K 3367/19 - n.V.).
  • VG Augsburg, 22.01.2013 - Au 3 K 12.1175

    Kostentragung; Zurückschicken einer Schülerin von einer Klassenfahrt;

    Mit einer Klassenfahrt verbundene Zahlungsverpflichtungen nehmen daher am öffentlich-rechtlichen Charakter der Schulverhältnisse teil (vgl. VG Berlin, E.v. 25.7.2012 - 3 K 119.12 - juris, unter Verweis auf OVG NRW, U.v. 11.10.1985 - 5 A 2912/84 - NJW 1988, 1872; VG Hannover, U.v. 27.2.2002 - 6 A 1660/01 - NdsVBl 2002, 272).

    Eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Schule gegenüber den Klägern hinsichtlich der Teilnahme ihrer Tochter ist bzw. war demnach nicht geboten (vgl. VG Berlin, E.v. 25.7.2012 - 3 K 119.12 - juris).

  • VG Regensburg, 21.01.2013 - RO 1 K 1921

    Bei der Auseinandersetzung über Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer

    Zwar sollen grundsätzlich die mit einer Schülerfahrt verbundenen Zahlungspflichten am öffentlich-rechtlichen Charakter des Schulverhältnisses teilnehmen (vgl. VG Berlin, Urt. v. 3.3.2012 Az. 3 K 316.11 Rn. 17 m.w.N. , Gerichtsbescheid v. 25.7.2012 Az. 3 K 119.12).
  • VG Aachen, 12.08.2016 - 9 K 73/15

    Erledigungsfeststellung; Klassenfahrt; Kosten; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

    vgl. Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 2. April 2007 - 4 K 3929/04 - und Berlin, Gerichtsbescheid vom 25. Juli 2012 - 3 K 119.12 -, beide juris.
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