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   VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18   

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https://dejure.org/2018,22573
VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18 (https://dejure.org/2018,22573)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2018 - 12 L 214.18 (https://dejure.org/2018,22573)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 12 L 214.18 (https://dejure.org/2018,22573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht des Rechtsanwalts bei Prüfungsanfechtungen - ein Klassiker

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Freiburg, 20.11.2009 - 4 K 2096/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbot der Anfertigung von Fotokopien aus einer

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18
    VG Freiburg, Beschluss vom 20. November 2009 - 4 K 2096/09.

    Allerdings kann die Kammer nicht erkennen, dass durch die Anfertigung von Kopien und damit die Herausgabe der Prüfungsunterlagen die ordnungsgemäße Erfüllung der Sach- und Fachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe derart beeinträchtigt wird, dass der grundrechtlich geschützte Anspruch des Antragstellers zurücktreten muss (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 20. November 2009 - 4 K 2096/09 - juris Rdn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18
    In einem späteren gerichtlichen Verfahren könnte er durch weitere Rügen eine Fortsetzung des Überdenkungsverfahrens nicht mehr verlangen (OVG Berlin - Brandenburg, Beschlüsse vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - und vom 4. April 2014 - 10 N 84.11 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 11.06.1996 - 3 C 95.4126
    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18
    10 Prüfungsfragen sind ihrem Wesen nach nicht prinzipiell geheimhaltungsbedürftig (BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 3 C 95.4126 - NVwZ-RR 1997, 357).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18
    Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung von Verfahrenshandlungen darf für die Rechtsuchenden nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 - juris Rdn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Auszug aus VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18
    In einem späteren gerichtlichen Verfahren könnte er durch weitere Rügen eine Fortsetzung des Überdenkungsverfahrens nicht mehr verlangen (OVG Berlin - Brandenburg, Beschlüsse vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 - und vom 4. April 2014 - 10 N 84.11 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343

    Kein isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren

    Nichts anderes ergibt sich für das vorliegende Verfahren aus der vom Antragsteller zur Begründung seines behaupteten Anspruchs auf isolierte Durchsetzung weitergehender Akteneinsicht herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Juli 2018 (12 L 214.18 - juris).
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