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VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 25 Abs 1 HwO vom 24.09.1998, § 31 HwO, § 35a HwO, § 9 Abs 7 S 1 KondAusbV 2003
Feststellung des Nichtbestehens ihrer Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Konditor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Karlsruhe, 20.05.2015 - 7 K 2232/13
Meisterprüfung; Besetzung des Prüfungsausschusses
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16
Ein Bewertungsverfahren, bei dem - wie hier - die beauftragten Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung der gemeinsamen Beschlussfassungen über das Ergebnis der praktischen Prüfung Vorbewertungen einzelner Leistungen vornehmen und dokumentieren und ihre Ergebnisse dem Ausschuss als Vorschlag unterbreiten, trägt dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Leistungsbewertung hinreichend Rechnung (…i.d.S. auch OVG Nds., Urteil vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 - juris, Rn. 5 zur Vorbewertung einer Arbeitsprobe durch beauftragte Mitglieder eines Meisterprüfungsausschusses sowie VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13 - juris Rn. 29 zur Vorbewertung eines Meisterprüfungsprojekts durch beauftragte Mitglieder). - OVG Niedersachsen, 21.04.1997 - 8 L 5846/95
Meisterprüfung; Prüfungsausschuß; Vorbegutachtung; Vorbenotung; Übertragung auf …
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16
Ein Bewertungsverfahren, bei dem - wie hier - die beauftragten Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung der gemeinsamen Beschlussfassungen über das Ergebnis der praktischen Prüfung Vorbewertungen einzelner Leistungen vornehmen und dokumentieren und ihre Ergebnisse dem Ausschuss als Vorschlag unterbreiten, trägt dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Leistungsbewertung hinreichend Rechnung (i.d.S. auch OVG Nds., Urteil vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 - juris, Rn. 5 zur Vorbewertung einer Arbeitsprobe durch beauftragte Mitglieder eines Meisterprüfungsausschusses sowie VG Karlsruhe…, Urteil vom 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13 - juris Rn. 29 zur Vorbewertung eines Meisterprüfungsprojekts durch beauftragte Mitglieder). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 30.16
Verletzung der prüfungsrechtlichen Rügeobliegenheit; Rüge von Ausbildungsmängeln
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16
Mängel in der Ausbildung können jedoch nur dann zu einer Rechtswidrigkeit der - sie nicht beachtenden - Prüfungsentscheidung führen, wenn die Ausbildung ausnahmsweise nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. August 2017 - OVG 5 N 30.16 - juris Rn. 8 m.w.N. aus der Rspr.). - BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16
Das Verfahren, das für die Bewertung der Prüfungsleistung bei berufsrelevanten Prüfungen wie der vorliegenden Gesellenprüfung vorgesehen ist, muss aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben (Art. 12 Abs. 1 GG) eine hinreichend aussagekräftige Entscheidung über die Befähigung der Bewerber gewährleisten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1995 - 1 BvR 1505/94 - juris Rn. 15). - BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus VG Berlin, 25.08.2017 - 12 K 223.16
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, er allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet hat, sich von unsachlichen Erwägungen hat leiten lassen oder seine Bewertung willkürlich ist (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - juris Rn. 11 ff.).
- VG Düsseldorf, 20.11.2018 - 2 K 2479/18 vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2017 - 12 K 223.16 -, juris, Rnrn.
- VG Köln, 12.12.2019 - 6 K 5813/17 vgl. VG Berlin, Urteil vom 25. August 2017 - 12 K 223.16 -, juris, Rn. 24 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 529.
- VG Trier, 21.02.2022 - 9 K 3282/21
Zulässigkeit echter Kollegialprüfungen
Die Möglichkeit, einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses mit einer Vorbegutachtung oder Vorkorrektur zu betrauen, ist grundsätzlich verfassungsrechtlich auch nicht mit Blick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit und Eigenverantwortlichkeit der Leistungsbewertung durch die einzelnen Prüfer zu beanstanden, da dies nur die Grundlage für die Bewertung der Prüfungsleistung durch den gesamten Prüfungsausschuss bildet, der eine eigenständige Bewertungsentscheidung auf der Grundlage des Vortrags der Berichterstatter trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 -, juris; OVG Lüneburg…, Urteil vom 21. April 1997 - 8 L 5846/95 -, juris Rn. 5; VG Karlsruhe…, Urteil vom 20. Mai 2015 - 7 K 2232/13 -, juris Rn. 29; VG Berlin Urteil vom 25. August 2017 - VG 12 K 223.16 -, BeckRS 2017, 163778, beck-online Rn. 22).