Rechtsprechung
VG Berlin, 25.10.2007 - 16 A 141.04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,54999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2007 - 16 A 141.04
Aus den für den Kläger zugänglichen Versteigerungsunterlagen hätte er allerdings erkennen müssen, dass die seit Jahrzehnten vermietete Wohnung erst 1998 in Teileigentum umgewandelt und sein Rechtsvorgänger erst im Juni 2001 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden war, so dass die Wohnung im Erwerbszeitpunkt in jedem Fall noch einer Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB unterlag, die auch der Ersteher bei einer Kündigung nach § 57a ZVG zu beachten hat (…vgl. Blank in: Schmidt-Furrer, Mietrecht, Kommentar 2007, § 577a BGB, Rz. 12; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Rechtsentscheid v. 10. Juni 1992 - RE-Miet 2/92 - juris). - VG Berlin, 28.04.2005 - 16 A 71.03
Auszug aus VG Berlin, 25.10.2007 - 16 A 141.04
Diese Regelungen verleihen der vertraglichen Vereinbarung ein weit überwiegend öffentlich-rechtliches Gepräge (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 5. Juli 2004 - OVG 5 L 19.03, sowie Kammer, Beschl. v. 13. Oktober 2003 und Urt. v. 28. April 2005 - VG 16 A 71.03).