Rechtsprechung
VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 VwGO, Art 14 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 5a VwVfG BE, § 11 VwVG
Untersagung der Verwendung bestimmter Software zur Vermittlung von Beförderungswünschen - verkehrslexikon.de
Zum Verbot des Uber-Dienstes in Hamburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
- heise.de (Pressebericht, 26.09.2014)
Gerichte bestätigen Uber-Verbot in Berlin und Hamburg
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Weiterhin kein Uber-"Taxi" in Berlin
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Dienste von Uber bleiben im Land Berlin verboten
- lto.de (Kurzinformation)
Uber - Land durfte Dienst verbieten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Uber - in Berlin verboten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
US-Startup UBER bleibt im Land Berlin weiter verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
US-Startup Uber Vermittlung von Mitfahrdiensten untersagt
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Noch keine gerichtliche Entscheidung über Smartphone-Dienst Uber
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.08.2014)
Uber kann in Berlin vorerst weiterfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Berliner Behörde untersagt US-Startup Uber Vermittlung von Mitfahrdiensten
Sonstiges
- lto.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Stadt Berlin vollstreckt Uber-Verbot vorerst nicht
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14
Papierfundstellen
- MMR 2015, 117 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15
Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig
a) Das VG Berlin (Beschluss vom 26. September 2014, 11 L 353.14) und das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10. April 2015, OVG 1 S 96.14) haben die Beklagte nach summarischer Prüfung als Personenbeförderungsunternehmerin im Sinne des § 2 Abs. 1 PBefG angesehen. - LG Berlin, 09.02.2015 - 101 O 125/14
UBER APP - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Personenbeförderungsrecht: Einsatz …
Letztlich basiert das gesamte Geschäftsmodell der Beklagten auf einem systematischen Verstoß gegen bzw. einer systematischen Umgehung (vgl. § 6 PBefG) von § 49 PBefG (vgl. VG Berlin vom 26. September 2014 - 11 L 353/14 , zitiert nach juris): Der Zweck des Rückkehrgebots liegt dabei nicht in der Rückkehr selbst, sondern allein darin, besser zu gewährleisten, dass Mietwagen nicht nach Beendigung eines Beförderungsauftrags taxiähnlich auf öffentlichen Straßen und Plätzen bereitgestellt werden und dort Beförderungsaufträge annehmen (vgl. BverfG NJW 1990, 1349).Die Kammer stützt sich im Übrigen auch auf die Entscheidungsgründe des Urteils des VG Berlin vom 26. September 2014 - 11 L 353/14 (zitiert nach juris) zu eigen.
- LG Stuttgart, 16.06.2015 - 44 O 23/15
Wettbewerbsverstoß: Rabattangebote bei der Vermittlung von Taxifahrten mittels …
Nach herrschender Meinung ist Taxiunternehmer nicht nur, wer faktisch die Beförderung durchführt; der Taxiunternehmer kann sich hierfür vielmehr einer anderen Person bedienen, die dann als Erfüllungsgehilfe des Taxiunternehmers anzusehen ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26.09.2014 - 11 L 353.14 -, juris, Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2015 - OVG 1 S 96.14 - VG Stuttgart, Urteil vom 29.02.2012 - 8 K 2393/11 - Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 24.09.2014 - 3 Bs 175/14 -, juris, Rn. 14;… Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B, § 3, Anm. 1).