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   VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20   

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https://dejure.org/2020,4051
VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20 (https://dejure.org/2020,4051)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2020 - 27 L 43.20 (https://dejure.org/2020,4051)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 27 L 43.20 (https://dejure.org/2020,4051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung gegen Veröffentlichung eines anonymisierten Urteils

  • lto.de (Pressebericht, 06.03.2020)

    Entlassung von Karsten Giffey: Warum das Urteil veröffentlicht werden darf

  • tagesspiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.02.2020)

    Klage gegen Herausgabe: Urteil gegen Giffeys Mann soll unter Verschluss bleiben

Papierfundstellen

  • afp 2020, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Gründe, die es ausnahmsweise rechtfertigen könnten, eine anonymisierte Fassung des Urteils, d.h. einen Auszug dieser Entscheidung, bei dem essentielle Teile der Entscheidung, nämlich die Namen der Beteiligten und ggf. weitere individualisierende Merkmale fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - IV AR (VZ) 2/16 -, juris Rn. 15), durch den Antragsgegner nicht zu veröffentlichen, liegen nicht vor.

    Ein Verfahrensbeteiligter kann daher grundsätzlich nicht ausschließen, dass die ihn betreffende Entscheidung auch veröffentlicht wird, selbst wenn die Verfahrensbeteiligten der Öffentlichkeit oder einzelnen Dritten trotz Anonymisierung bekannt sein mögen (BGH, Beschluss vom 5. April 2017 a.a.O. Rn. 15).

    Erforderlich sind vielmehr unabweisbare höhere Interessen, die eine Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichkeit gebieten (BGH, Beschluss vom 5. April 2017 a.a.O. Rn. 18).

    Dabei können begründete Bedenken gegen die Weitergabe von Abschriften noch nicht allein daraus abgeleitet werden, dass trotz Schwärzung von Namen und Bezeichnungen der mit dem Fall Vertraute feststellen kann, um welche Verfahrensbeteiligten und welchen Sachverhalt es sich handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Eine Veröffentlichung einer anonymisierten Fassung des Urteils verstößt nicht gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und Art. 6 Abs. 2 EMRK folgende Unschuldsvermutung, die auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren gilt (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 2 WD 36/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Unschuldsvermutung, nach der die Unschuld des einer Straftat Beschuldigten bis zum rechtkräftigen Nachweis dessen Schuld vermutet wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2001 - 2 BvR 1384/99 -, juris Rn. 5) und nach der jeder Beamte oder Soldat bis zum verfahrensmäßigen Abschluss eines Disziplinarverfahrens grundsätzlich als unschuldig anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O.), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches oder prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 29.10.2007 - 2 BvR 1461/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Die Unschuldsvermutung, nach der die Unschuld des einer Straftat Beschuldigten bis zum rechtkräftigen Nachweis dessen Schuld vermutet wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2001 - 2 BvR 1384/99 -, juris Rn. 5) und nach der jeder Beamte oder Soldat bis zum verfahrensmäßigen Abschluss eines Disziplinarverfahrens grundsätzlich als unschuldig anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O.), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches oder prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Dagegen verwehrt es die Unschuldsvermutung den Strafverfolgungsorganen nicht, verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen und - im Urteil - Festlegungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen, Schuld auszusprechen und Strafe zuzumessen (BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Hiermit korrespondiert ein presserechtlicher Auskunftsanspruch von Medienvertretern (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 -, juris Rn. 20 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3.96 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 10.02.2001 - 2 BvR 1384/99

    Abweisung einer Asylklage unter Berücksichtigung einer mutmaßlichen Straftat

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Die Unschuldsvermutung, nach der die Unschuld des einer Straftat Beschuldigten bis zum rechtkräftigen Nachweis dessen Schuld vermutet wird (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2001 - 2 BvR 1384/99 -, juris Rn. 5) und nach der jeder Beamte oder Soldat bis zum verfahrensmäßigen Abschluss eines Disziplinarverfahrens grundsätzlich als unschuldig anzusehen ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2009 a.a.O.), schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches oder prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 2 BvR 1461/06 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Diese Sorgfaltspflichten können nicht schon generell zum Maßstab für das Zugänglichmachen der gerichtlichen Entscheidungen seitens der Gerichtsverwaltung gemacht werden (BVerfG a.a.O. Rn. 22 m.w.N.; vgl. zum Persönlichkeitsrecht auch Burkhardt in Löffler, Presserecht, 6. Auflage, § 4 LPG Rn. 122, und BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 -, juris).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 27 L 43.17

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen presserechtlichen Auskunftsanspruchs

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Konkrete Anhaltspunkte, die die Gefahr einer entsprechenden Beeinträchtigung eines solchen Verfahrens nahelegen, geschweige denn unmittelbar und dringend nahelegen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 24; s.a. VG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2017 - VG 27 L 43.17 -, juris Rn. 21 m.w.N.), sind weder vorgetragen noch ansonsten ersichtlich.
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Auszug aus VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20
    Hiermit korrespondiert ein presserechtlicher Auskunftsanspruch von Medienvertretern (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 -, juris Rn. 20 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3.96 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 6 VA 24/20

    Veröffentlichungswürdigkeit einer Gerichtsentscheidung; Anforderungen an die

    Maßgeblich sind also das tatsächliche oder mutmaßliche Interesse der Öffentlichkeit, ggf. auch der Fachöffentlichkeit, an der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2020 - 27 L 43/20 - juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20 juris Rn. 27).
  • VG München, 14.03.2023 - M 10 E 22.6192

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf Herausgabe eines anonymisierten

    Es besteht ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung, wie bereits die vorliegende konkrete Presseanfrage zeigt (BVerwG, U.v. 26.2.1997, a.a.O., Rn. 29; vgl. auch: VG Aachen, U.v. 11.2.2020, a.a.O., Rn. 45, 59; VG Berlin, B.v. 27.2.2020 - 27 L 43/20 - juris Rn. 10, 13).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20

    Recht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung der Rechte

    Maßgeblich sind also das tatsächliche oder mutmaßliche Interesse der Öffentlichkeit, ggf. auch der Fachöffentlichkeit, an der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2020 - 27 L 43/20 - juris - Rn. 10).
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