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   VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19   

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VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19 (https://dejure.org/2023,7383)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2023 - 19 K 376.19 (https://dejure.org/2023,7383)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2023 - 19 K 376.19 (https://dejure.org/2023,7383)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 BIG, Art 19 Abs 4 GG
    Rechtsschutz gegen eine Innovationsabgabe: Überprüfbarkeit der Richtigkeit einer Abgabeberechnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

    Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Ebensowenig hat das Gericht darüber zu befinden, ob die Zweifel der Klägerin an der Verfassungsgemäßheit und Unionsrechtskonformität des BIG begründet sind (ablehnend für die in weiten Teilen gleichlautenden Vorschriften des Hamburgischen Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren - GSED -: Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris Rn. 30 ff.) und ob die von der Aufgabenträgerin durchgeführten Maßnahmen entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 BIG Leistungen beinhalten, die originär in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand fallen.

    Dabei ist unerheblich, ob der Beklagte sich zu Recht darauf beruft, er dürfe die Einheitswerte aufgrund des Steuergeheimnisses gem. § 30 Abs. 1 bis 3 AO nicht vorlegen (ablehnend zur Rechtslage vor Änderung der AO noch Hamburgisches OVG, Urteil vom 27. August 2010 - 1 Bf 149/09 -, juris Rn. 59).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Denn ist die Verweigerung der Mitteilung der Einheitswerte zulässig, so hat die berechtigte Weigerung der Vorlage zur Folge, dass dies der Behörde nicht im Sinne einer Beweisvereitelung nachteilig angerechnet werden darf (vgl. zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2/16 -, Rn. 20, juris).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Welcher Beteiligte die Folgen der Unaufklärbarkeit (materielle Beweislast) trägt, kann sich im Verwaltungsrechtsstreit nur aus dem anzuwendenden materiellen Rechtssatz ergeben derart, dass die Unerweislichkeit der Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht, es sei denn, dass der Rechtssatz selbst eine besondere Regelung trifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1964 - VI C 150.62 -, BVerwGE 18, 168-174, Rn. 17).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14 -, BVerfGE 148, 147-217) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings die Vorschriften des Bewertungsgesetzes, die der Feststellung der Einheitswerte zugrunde liegen, für verfassungswidrig erklärt.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Dies schließt ein, dass die Verwaltungsvorgänge, welche die für das Verwaltungsverfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen Erwägungen dokumentieren, dem Gericht zur Verfügung stehen, soweit sie für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung und der geltend gemachten Rechtsverletzung von Bedeutung sein können (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106-132, Rn. 65, 67).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    In einem weiteren Verfahren (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 -, juris Rn. 73) hat das Bundesverfassungsgericht die Fortgeltung einer Zweitwohnungsteuersatzung angeordnet, welche für die Berechnung der Steuer auf eine nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzte Jahresrohmiete zurückgriff.
  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19
    Das Gericht muss die tatsächlichen Grundlagen selbst ermitteln und seine rechtliche Auffassung unabhängig von der Verwaltung, deren Entscheidung angegriffen ist, gewinnen und begründen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 43 ff.).
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