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   VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22   

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VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22 (https://dejure.org/2023,9596)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2023 - 4 K 311.22 (https://dejure.org/2023,9596)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2023 - 4 K 311.22 (https://dejure.org/2023,9596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 140 GG, Art 139 WRV, § 13 Abs 4 ArbZG, § 15 Abs 2 ArbZG, § 9 ArbZG
    Arbeitszeitrecht: Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen an Homeoffice-Standorten eines Internet-Möbelvertriebs

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internethandel - und keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Unzulässige Sonntagsarbeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonntagsarbeit in einem Möbelhaus-Call-Center ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice - Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit an den anderen Tagen laut Arbeitszeitgesetz für Ausnahmegenehmigung erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - 4 A 756/97

    Gewerberecht: Schutz der Sonn- und Feiertage, Ausnahme vom Verbot von Sonn- und

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    In der Rechtsprechung ist dies bei der Ausnutzung von durchschnittlich 121, 127, 124 und 137 Wochenstunden in den vier dem Antrag vorangehenden Quartalen bejaht worden (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 1 K 4697/96 - BeckRS 1996, 31149735, bestätigt vom OVG Münster, Urteil vom 10. April 2000 - 4 A 756/97 - juris).

    Daneben entfallen Kosten für das An- und Abfahren der Anlage sowie für das Misslingen von Arbeitsergebnissen wegen Arbeitsunterbrechung an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urteil vom 10. April 2000 - 4 A 756/97 - juris).

    Die Kammer hat allerdings - ohne dass diese hier entscheidend ist - gewisse Zweifel daran, ob die Konkurrenzfähigkeit der Klägerin tatsächlich unzumutbar beeinträchtigt wäre, wenn die hier in Rede stehende Sonntagsarbeit nicht bewilligt wird (Übersicht zum Meinungsstand zum Begriff der Unzumutbarkeit bei OVG Münster, Urteil vom 10. April 2000 - 4 A 756/97 - juris).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich; in jedem Falle muss der ausgestaltende Gesetzgeber aber ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wahren (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 - juris, Rn. 152).

    Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse und ein alltägliches Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer genügen aber grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 - juris, Rn. 157).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 4 A 738/18

    Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Die Erfüllung des in der Sonn- und Feiertagsgarantie begründeten Schutzauftrags unter anderem durch die §§ 9, 13 Abs. 3 Nr. 2 b) ArbZG und deren Anwendung im Einzelfall dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer und ihrer individuellen Rechte, sondern auch der Stärkung des Schutzes derjenigen Grundrechte, die in besonderem Maße auf Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung angewiesen sind, sowie der sich aus ihnen ergebenden staatlichen Schutzpflicht (OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 - juris, Rn. 49).

    Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse des Unternehmens daran, an unrealistischen Lieferversprechen festhalten zu wollen, und ein alltäglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse potenzieller Kunden genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage zu rechtfertigen (vgl. zu § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG: OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 - juris, Rn. 71, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - BVerwG 8 C 3.20 - juris, Leitsatz: "Besondere Verhältnisse nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein.").

  • OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21

    Sonntagsarbeit; Callcenter; Gewerkschaft; Ausnutzung der Betriebszeiten;

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Die gesetzlich zulässige wöchentliche Betriebszeit ergibt sich daher nach Abzug der nach § 9 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebenen Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen und beträgt grundsätzlich 144 Stunden (NK-ArbR/Wichert, 2. Aufl. 2023, ArbZG § 13 Rn. 39; Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Auflage 2020, § 13, Rn. 71 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 - juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris, Rn. 22).

    Selbst der in diesem Zusammenhang ergangenen und von der Klägerin angeführten Entscheidung des OVG Bautzen (Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris; unkritisch übernommen von BeckOK ArbR/Kock, 67. Ed. 1.3.2023, ArbZG § 13 Rn. 26) lag eine Konstellation zugrunde, die mit der hiesigen nicht vergleichbar ist, weil das Callcenter, dem behördlicherseits Sonntagsarbeit bewilligt worden war, eine Betriebszeit von 114 Stunden und damit 79 % der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit ausnutzte.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Dies ist der Fall, wenn sich der Kläger mit seinem Begehren nicht zuvor an die Behörde gewandt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 - juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20

    Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse des Unternehmens daran, an unrealistischen Lieferversprechen festhalten zu wollen, und ein alltäglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse potenzieller Kunden genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertage zu rechtfertigen (vgl. zu § 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG: OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 4 A 738/18 - juris, Rn. 71, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2021 - BVerwG 8 C 3.20 - juris, Leitsatz: "Besondere Verhältnisse nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein.").
  • BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Die Verbraucher haben ihren Aufschub hinzunehmen, ohne dass der Freizeitwert von Sonn- und Feiertagen erheblich eingebüßt wäre (vgl. zu § 13 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 ArbZG: BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - BVerwG 6 CN 1.13 - juris, Rn. 55 - 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 4 B 415/22

    Weitgehende Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Die gesetzlich zulässige wöchentliche Betriebszeit ergibt sich daher nach Abzug der nach § 9 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebenen Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen und beträgt grundsätzlich 144 Stunden (NK-ArbR/Wichert, 2. Aufl. 2023, ArbZG § 13 Rn. 39; Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Auflage 2020, § 13, Rn. 71 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 - juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 06.05.2020 - 8 C 5.19

    Verfahrensbeteiligung von Kirchen bei der Bewilligung von Sonntagsarbeit

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Eine Verringerung des Schutzniveaus der Sonn- und Feiertagsgarantie bei der Erteilung von Einzelbewilligungen lässt sich aus der fehlenden öffentlichen Wahrnehmung der Sonntagsarbeit in Callcentern nicht ableiten (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2020 - BVerwG 8 C 5.19 - juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
    Vielmehr ist es aus Gründen der Gewaltenteilung und des Parlamentsvorbehalts Aufgabe des Gesetzgebers, veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Umstände in Bezug auf die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in den gesetzlichen Vorschriften zur Kenntnis zu nehmen und ggf. durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften abzubilden, wobei der ihm dabei eröffnete Gestaltungsspielraum den oben dargelegten verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegt (BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - juris, Rn. 179, 184).
  • VG Arnsberg, 11.12.1996 - 1 K 4697/96

    Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG); Ausnahmebewilligung für

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