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   VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22   

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VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22 (https://dejure.org/2022,16978)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2022 - 36 L 220.22 (https://dejure.org/2022,16978)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - 36 L 220.22 (https://dejure.org/2022,16978)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Polizist mit nur einer Niere

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizist - auch mit nur einer Niere

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Beamten auf Probe: Einem Polizisten genügt vielleicht auch eine Niere

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizisten mit einer Niere nur nach genauer Prüfung des Gesundheitszustands

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Entfernung einer Niere allein reicht nicht für Entlassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizist mit nur einer Niere darf nicht ohne Weiteres entlassen werden - Gesundheitliche Eignung durch Sachverständigengutachten zu klären

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - BVerwGE 148, 204, vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263, und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 -BVerwG 2 C 16/12 - BVerwGE 148, 204, m.w.N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 - juris Rn. 18ff. und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris Rn. 10ff; OVG NRW, Urteil vom 28. November 2014 - 1 A 1013/12 - juris Rn. 23 m.w.N. und Beschluss vom 12. August 2018 - 1 A 1926/13 - juris Rn. 27ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung vom 30. Oktober 2013 (BVerwG 2 C 16/12 - Rn. 24ff.) festgehalten, dass es eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - auf Zugang zu einem öffentlichen Amt darstellt, wenn Probebeamte allein aufgrund eines vom Regelzustand abweichenden Gesundheitszustands als ungeeignet angesehen werden, und hat entsprechend eine auf tatsächlichen Anhaltspunkten basierende Prognose überwiegender Wahrscheinlichkeit von Dienstunfähigkeit oder erheblich reduzierter Lebensdienstzeit gefordert.

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - a.a.O.), die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte (so auch VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Geeignet ist nach Art. 33 Abs. 2 GG nur derjenige, der dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 - juris Rn. 18ff. und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris Rn. 10ff; OVG NRW, Urteil vom 28. November 2014 - 1 A 1013/12 - juris Rn. 23 m.w.N. und Beschluss vom 12. August 2018 - 1 A 1926/13 - juris Rn. 27ff.).

    Vielmehr haben die Verwaltungsgerichte über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 28-30 und vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 13 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 22).

    Auf dieser Grundlage hat sie unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris Rn. 22, 23).

  • VG Göttingen, 01.10.2014 - 1 A 13/13

    Gesundheitliche Einigung; Entlassung; Probebeamter; anderweitige Verwendung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - a.a.O.), die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte (so auch VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).

    Die Kammer ist der Auffassung, dass bei der Vergabe der Plätze zumindest eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden muss, ob die Interessen des Antragstellers an einem Umschulungsplatz möglicherweise höher zu bewerten sind als diejenigen der Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit (so auch VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich - wie oben dargelegt - um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30; NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBL 2014, 26).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2013 - 5 ME 109/13

    Vorliegen der Voraussetzung der Entlassung eines Probebeamten aus

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Nach einer anderen Verwendung muss der Dienstherr aktiv suchen; die Suche ist in den Akten zu dokumentieren (Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBl 2014, 26).

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - a.a.O.), die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16/12 - a.a.O.) erkennbar gestärkt werden sollte (so auch VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30).

    Bei der Entlassung eines Probebeamten handelt es sich - wie oben dargelegt - um einen schwerwiegenden Eingriff in dessen Rechtsstellung (VG Göttingen, Urteil vom 1. Oktober 2014 - 1 A 13/13 - juris Rn. 30; NdsOVG, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 5 ME 109/13 - NdsVBL 2014, 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Vielmehr haben die Verwaltungsgerichte über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 28-30 und vom 30. Mai 2018 - OVG 4 B 17.16 - EA S. 13 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 22).

    Damit reicht für die Begründung der gesundheitlichen Nichteignung die bloße Bezugnahme auf die PDV 300 - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht aus; vielmehr bedarf es einer individuellen Prüfung auf der Grundlage einer medizinischen Begutachtung des Antragstellers, die hier nicht ausreichend erfolgt ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. März 2018 - OVG 4 B 19.14 - juris Rn. 31; a. A. VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 202 - AN 16.20.01601 - juris -8- -8Rn.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - 1 A 1013/12

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Gesundheitliche Eignung

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 - juris Rn. 18ff. und vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris Rn. 10ff; OVG NRW, Urteil vom 28. November 2014 - 1 A 1013/12 - juris Rn. 23 m.w.N. und Beschluss vom 12. August 2018 - 1 A 1926/13 - juris Rn. 27ff.).

    Die Entscheidung, welche Anforderungen der Dienstherr stellt, ist vom Gericht nur beschränkt auf Beurteilungsfehler zu überprüfen (OVG NRW, Urteil vom 28. November 2014 - 1 A 1013/12 - juris Rn. 21).

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Sofern man es nicht allein als billig ansehen mag, dem Antragssteller die Bezüge für die Zeiträume tatsächlicher Dienstleistung vollständig zu belassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11/99 - juris Rn. 26 zur Rückforderung nach nichtiger Ernennung), so ist doch zumindest eine erhebliche Reduktion der Rückforderungssumme, die dem Antragsteller die Bezüge zumindest in Höhe der ihm in dem Zeitraum zustehenden Sozialleistungen belässt, vorzunehmen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 9. Februar 2021 - B 5 K 20.38 - juris Rn. 31ff.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Sofern man es nicht allein als billig ansehen mag, dem Antragssteller die Bezüge für die Zeiträume tatsächlicher Dienstleistung vollständig zu belassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11/99 - juris Rn. 26 zur Rückforderung nach nichtiger Ernennung), so ist doch zumindest eine erhebliche Reduktion der Rückforderungssumme, die dem Antragsteller die Bezüge zumindest in Höhe der ihm in dem Zeitraum zustehenden Sozialleistungen belässt, vorzunehmen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 9. Februar 2021 - B 5 K 20.38 - juris Rn. 31ff.).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Die Polizeidienstfähigkeit setzt voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (vgl. BVerwG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2014 - BVerwG 2 B 97.13 - juris Rn. 10; Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus VG Berlin, 27.06.2022 - 36 L 220.22
    Denn die Beteiligung kann zumindest im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9/82 - juris Leitsatz).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2015 - 6 A 1443/14

    Erstattung der zur Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendigen

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2020 - 6 B 1296/20

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst Auswahlverfahren

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 6 A 2111/14

    Gesundheitliche Eignung eines kreuzbandoperierten Bewerbers für die Einstellung

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 17.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2014 - 1 A 1926/13

    Ausschluss eines Beamten von Auslandseinsätzen wegen der Notwendigkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 S 22.19

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses eines Widerrufsbeamten zwecks Vermeidung der

  • OVG Saarland, 31.10.2023 - 1 B 92/23

    Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis mangels gesundheitlicher Eignung

    [vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.6.2022 - 36 L 220/22 -, juris Rn. 41 m.w.N.; VG München, Beschluss vom 9.10.2014 - M 5 S 14.3203 -, juris Rn. 7 m.w.N.].

    [vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.6.2022 - 36 L 220/22 -, juris Rn. 42] Das gilt, obschon für den Fall eines Obsiegens des Antragsgegners in der Hauptsache eine künftige Verpflichtung des Antragstellers zur Rückzahlung von Dienstbezügen in Betracht kommen kann, entgegen den Ausführungen in der Sofortvollzugsanordnung der angefochtenen Entlassungsverfügung schon deshalb, weil hinsichtlich der Höhe einer etwaigen Rückforderung ggf. die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen wären.

    [vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.6.2022 - 36 L 220/22 -, juris Rn. 43].

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