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   VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14   

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https://dejure.org/2014,23441
VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14 (https://dejure.org/2014,23441)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2014 - 23 L 410.14 (https://dejure.org/2014,23441)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2014 - 23 L 410.14 (https://dejure.org/2014,23441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 Nr 4 PaßG, § 8 PaßG, § 19 Abs 3 PaßG, § 6 Abs 7 PAuswG, § 3 S 1 Nr 4 VwVfG
    Passeinziehung bei erheblichen Steuerschulden; Zuständigkeit welcher Passbehörde bei Untertauchen des Passinhabers

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Entziehung des Reisepasses

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerschulden und Reisepassentziehung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden - Passentzug gerechtfertigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Reisepassentziehung wegen erheblicher Steuerschulden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden: Pass kann eingezogen werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen - Passentziehung bei gegründeter Annahme einer Flucht vor steuerlichen Verpflichtungen zulässig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1996 - 25 B 3037/95
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Die Passentziehung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich aus vollziehbaren Steuerbescheiden, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen; eine bestands- oder gar rechtskräftige Feststellung ist nicht erforderlich (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2007 - OVG 5 S 56.07, NJW 2008, 313; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

    Das gesamte Verhalten und sonstige Umstände müssen bei lebensnaher Beurteilung die Annahme zulassen, dass er in der Absicht handelt, im Ausland zu bleiben, um den Zugriff der Steuerbehörden auf sein Vermögen zu verhindern oder zu erschweren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87, NJW 1990, 660; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50, 51; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

    Ein weiterer erheblicher Anhaltspunkt für den Steuerfluchtwillen des Betroffenen ist darin zu sehen, dass er es an jeglichen Bemühungen fehlen lässt, seine Steuerschulden zu reduzieren oder sonst eine Klärung mit den Steuerbehörden herbeizuführen (vgl. OVG Münster - 25 B 3037/95 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 5 B 94.2279
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Die Passentziehung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich aus vollziehbaren Steuerbescheiden, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen; eine bestands- oder gar rechtskräftige Feststellung ist nicht erforderlich (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2007 - OVG 5 S 56.07, NJW 2008, 313; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

    Das gesamte Verhalten und sonstige Umstände müssen bei lebensnaher Beurteilung die Annahme zulassen, dass er in der Absicht handelt, im Ausland zu bleiben, um den Zugriff der Steuerbehörden auf sein Vermögen zu verhindern oder zu erschweren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87, NJW 1990, 660; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50, 51; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

  • OVG Bremen, 25.01.2013 - 1 B 297/12
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Die Passentziehung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich aus vollziehbaren Steuerbescheiden, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen; eine bestands- oder gar rechtskräftige Feststellung ist nicht erforderlich (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2007 - OVG 5 S 56.07, NJW 2008, 313; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

    Fällt dem Betroffenen nämlich eine Verlegung seines Lebensmittelpunktes in das Ausland leicht und waren die Angaben über seinen Aufenthaltsort in der Vergangenheit zudem widersprüchlich, kann dies ebenfalls ein gewichtiges Indiz für den Steuerfluchtwillen sein (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12, Juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 5 S 56.07

    Passversagung wegen Annahme eines Steuerfluchtwillens; zulässige Beschränkung des

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Die Passentziehung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass sich aus vollziehbaren Steuerbescheiden, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen; eine bestands- oder gar rechtskräftige Feststellung ist nicht erforderlich (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2007 - OVG 5 S 56.07, NJW 2008, 313; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).

    23 Bereits eine erhebliche Höhe der Steuerrückstände deutet nach ständiger Rechtsprechung auf einen Steuerfluchtwillen hin; dazu genügen schon Steuerrückstände in Höhe von 60.000.- DM (OVG Berlin, Beschluss vom 11. August 2003 - OVG 5 S 25.03-; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 5 S 56.07 - NJW 2008, 313; ebenso zu einer Steuerschuld von 380.000,- DM OVG Berlin, Beschluss vom 20. August 2002 - OVG 5 N 59.02 -).

  • OVG Hamburg, 26.11.2003 - 1 Bs 566/03

    D (A), Duldung, Gewöhnlicher Aufenthalt, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Die Vorschrift ist zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke so auszulegen, dass die Durchsetzung materieller Rechte nicht am Fehlen der örtlichen Zuständigkeit scheitert (OVG Hamburg, Beschluss vom 26. November 2003 - 1 Bs 566/03, NVwZ-RR 2004, 799).
  • BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97

    Niederschlagung

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Aus dem verwaltungsinternen Charakter der Niederschlagung folgt vielmehr, dass die Vollstreckung bis zur Verjährung des Steueranspruchs wieder aufgenommen werden kann, sobald die für die Niederschlagung maßgebenden Voraussetzungen (erfolglose Vollstreckungsversuche, voraussichtliche Aussichtslosigkeit weiterer Vollstreckungsmaßnahmen) weggefallen sind (BFH, Beschluss vom 5. August 1998 - IV B 129/97 -, Juris).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 A 110.89

    Auslandsaufenthalt - Paßbewerber - Paßversagung - Wohnsitz - Steuerliche

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Vielmehr muss ein Kausalzusammenhang zwischen den steuerlichen Verpflichtungen und dem angestrebten weiteren Aufenthalt im Ausland in dem Sinne bestehen, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Steuerpflichtige wolle sich seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt entziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 A 110.89, NVwZ 1990, 369).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 1 S 3045/87

    Versagung eines Passes wegen Steuerrückstands

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2014 - 23 L 410.14
    Das gesamte Verhalten und sonstige Umstände müssen bei lebensnaher Beurteilung die Annahme zulassen, dass er in der Absicht handelt, im Ausland zu bleiben, um den Zugriff der Steuerbehörden auf sein Vermögen zu verhindern oder zu erschweren (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87, NJW 1990, 660; VGH München, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 B 94.2279, BayVBl. 1996, 50, 51; OVG Münster, Beschluss vom 2. Januar 1996 - 25 B 3037/95, DVBl. 1996, 576).
  • VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 5 K 15.01676

    Passentziehung und Passversagung bei erheblichen Steuerrückständen

    In objektiver Hinsicht setzt § 8 PassG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 4 PassG voraus, dass sich aus vollziehbaren Steuerbescheiden, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, ergibt, dass erhebliche Steuerrückstände bestehen (vgl. VG Berlin, B.v. 27.8.2014 - 23 L 410.14 - juris Rn. 20; OVG NRW, B.v. 2.1.1996 - 25 B 3037/95 - juris Rn. 2).

    Angesichts der hier in Rede stehenden, noch weit höheren Beträge lässt sich der Steuerfluchtwille des Klägers bereits allein aus den bestehenden unstreitigen Steuerrückständen herleiten (vgl. VG Berlin, B.v. 27.8.2014 - 23 L 410.14 - juris Rn. 23 m.w.N. aus der Rechtsprechung mit weiteren zum Teil erheblich unter den hier in Rede stehenden Beträgen).

    Maßgebliches Indiz für den subjektiven Steuerfluchtwillen ist die enorme Höhe der hier gegebenen, seit Bescheiderlass weiter angewachsenen Rückstände (vgl. hierzu insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, B.v.11.9.2007 - OVG 5 S. 56.07 - juris Rn. 11; OVG Bremen, B.v. 25.1.2013 - 1 B 297/12 - juris Rn. 5; VG Berlin, B.v. 27.8.2014 - 23 L 410.14 - juris Rn. 23).

  • VG Köln, 15.10.2014 - 23 K 1426/14

    Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Zeitsoldaten in das eines Berufssoldaten

    In einem weiteren Eilrechtsschutzverfahren - 23 L 410/14 - schlossen die Beteiligten erneut einen Vergleich.

    Sie legt eine schriftliche Zusammenfassung der Erläuterungen zum Berufssoldaten-Auswahlverfahren vor, das sie bereits im Erörterungstermin im Eilrechtsschutzverfahren 23 L 410/14 am 14.5.2014 mündlich dargelegt hatte.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden und in den Verfahren 23 L 410/14, 9 K 2411/12 und 9 L 1678/13 sowie der vorgelegten Verwaltungsvorgänge (Grundakte, Nebenakte, Beschwerdevorgang) Bezug genommen.

  • VG Berlin, 28.02.2019 - 23 K 142.17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entziehung des Reisepasses sowie Begehren

    Das gesamte Verhalten und die sonstigen Umstände müssen bei lebensnaher Beurteilung die Annahme zulassen, dass er in der Absicht handelt, im Ausland zu bleiben, um den Zugriff der Steuerbehörden auf sein Vermögen zu verhindern oder zu erschweren (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. August 2014 - VG 23 L 410.14 -, juris Rn. 22 - m.w.N.; vgl. ferner OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 11 ME 306/08 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. März 2009 - 3 M 531/08 -, juris Rn. 7).

    Dies kann jedoch dahinstehen, weil nach ständiger Rechtsprechung bereits eine - hier vorliegende - erhebliche Höhe der Steuerrückstände auf einen Steuerfluchtwillen hindeutet (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 19. Dezember 2018 - VG 23 L 589.18 - und vom 27. August 2014 - VG 23 L 410.14 -, juris Rn. 23 jeweils m.w.N.; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2007 - OVG 5 S 56.07 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 1 B 297/12 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. März 2009 - 3 M 531/08 -, juris Rn. 7).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 K 5072/23

    Passbeschränkung fü einen pädophilen Auslandstäter

    Offenbleiben kann insofern, ob in Fällen wie dem hiesigen im Sinne der Vermeidung von Rechtsschutzlücken eine Auffangzuständigkeit nach § 3 LVwVfG gegeben sein könnte (vgl. hierzu etwa VG Berlin, Beschluss vom 27.08.2014 - 23 L 410.14 -, juris Rn. 26), woraus sich im Falle des Antragstellers möglicherweise eine Zuständigkeit der Antragsgegnerin als Behörde seines letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ergäbe (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 lit. a LVwVfG).
  • VG Regensburg, 09.08.2021 - RN 9 E 21.1483

    Aushändigung des Reisepasses

    Eine bestandskräftige oder rechtskräftige Feststellung der Steuerrückstände kann aus dem Wortlaut der Nr. 4 nicht entnommen werden und ist damit auch nicht erforderlich (VG Berlin, B.v. 27.8.2014, BeckRS 2014, 55737 m.w.N.; Beimowski/Gawron/Beimowski/Gawron, 1. Aufl. 2018, PaßG § 7 Rn. 54, 55).
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