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   VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17   

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VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17 (https://dejure.org/2017,49992)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.12.2017 - 4 L 527.17 (https://dejure.org/2017,49992)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. Dezember 2017 - 4 L 527.17 (https://dejure.org/2017,49992)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Grüne Woche, Berlinale, ITB: Vorerst keine Ladenöffnung am Sonntag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grüne Woche, Berlinale, ITB - Vorerst keine Ladenöffnung am Sonntag

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für Sonntagsöffnung in Berlin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorerst keine Ladenöffnung in Berlin am Sonntag während Grüner Woche, Berlinale und ITB - Ereignis mit "berlinweiter Bedeutung" für öffentliches Interesse an ausnahmsweiser Ladenöffnung am Sonntag nicht ausreichend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16

    Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Hierfür reicht es aus, dass sich die Ladenöffnung an einem Sonntag negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die - wie die Antragstellerin - im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, auswirken kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 15, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, Rn. 10 ff.; und vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - juris Rn. 15 ff.).

    Je weitreichender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ist, umso höher muss angesichts der stärkeren werktäglichen Prägung des Tages das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten Sachgründe sein (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, Rn. 16, juris m.w.N.; kritisch dazu Schunder, NVwZ 2017, 1716 f.; sowie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 21, juris).

    Die beabsichtigte Ladenöffnung muss danach auf einem Sachgrund beruhen, der gemessen an der öffentlichen Wirkung der Ladenöffnung eine Ausnahme vom Sonntagsschutz rechtfertigt (BVerwG - BVerwG 8 CN 1.16 -, a.a.O. Rn. 19).

    Denn dies verkörpert letztlich nichts anderes als das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber (BVerwG - BVerwG 8 CN 1.16 -, a.a.O. Rn. 21).

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17

    Sonntagsöffnungen im Land Berlin waren rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Die aufschiebende Wirkung der Klage VG 4 K 527.17 gegen die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 6. November 2017, bekannt gegeben durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 49 vom 17. November 2017, wird wiederhergestellt.

    die aufschiebende Wirkung ihrer Klage VG 4 K 527.17 gegen die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 6. November 2017 wiederherzustellen.

    Denn der Antragsgegner hat die in Rede stehende Allgemeinverfügung im Sinne von § 35 Satz 2 VwVfG nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärt, so dass der hiergegen erhobenen Klage VG 4 K 527.17 keine aufschiebende Wirkung zukommt.

    Auch der Umstand, dass Rechte der Antragstellerin, die sich als Gewerkschaft für die Rechte ihrer Mitglieder stark macht, möglicherweise ebenso angemessen noch im Klageverfahren VG 4 K 527.17 im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsrechtsstreits geprüft werden können, spielt hier keine Rolle.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    "Art. 139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 87, 363 ), der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfGE 87, 363 ; 111, 10 ).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich; in jedem Falle muss der ausgestaltende Gesetzgeber aber ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wahren (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Ihm ist deshalb ein Ausgleich zwischen Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einerseits und Art. 12 Abs. 1, aber auch Art. 2 Abs. 1 GG anderseits aufgegeben (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Die von Art. 139 WRV ebenfalls erfasste Möglichkeit seelischer Erhebung soll allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung zuteil werden (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 1 S 45.17

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Hierfür reicht es aus, dass sich die Ladenöffnung an einem Sonntag negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die - wie die Antragstellerin - im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, auswirken kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 15, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, Rn. 10 ff.; und vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - juris Rn. 15 ff.).

    Je weitreichender die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ist, umso höher muss angesichts der stärkeren werktäglichen Prägung des Tages das Gewicht der für die Ladenöffnung angeführten Sachgründe sein (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, Rn. 16, juris m.w.N.; kritisch dazu Schunder, NVwZ 2017, 1716 f.; sowie Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 21, juris).

    Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 34, juris).

  • VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Insoweit liegt die Rechtslage im Kern parallel, so dass die Kammer die ansonsten zu Sonntagsöffnungen "aus Anlass eines Marktes" ergangene Rechtsprechung bei vorläufiger Würdigung grundsätzlich für einschlägig hält (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris, "Frankfurter Buchmesse").

    Beide in Bezug genommenen Messen finden bekanntermaßen im Wesentlichen auf dem Messegelände in Berlin-Charlottenburg statt und damit in einem begrenzten Bereich, der in seinen konkreten Auswirkungen zunächst kaum über den Veranstaltungsort hinaus ausstrahlen dürfte (ähnlich VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17

    Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Insoweit liegt die Rechtslage im Kern parallel, so dass die Kammer die ansonsten zu Sonntagsöffnungen "aus Anlass eines Marktes" ergangene Rechtsprechung bei vorläufiger Würdigung grundsätzlich für einschlägig hält (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Oktober 2016, - 8 B 2618/16 -, juris, "Frankfurter Buchmesse").

    Gegenstand Veranstaltungen von relativ kurzer Dauer waren und die auch oder nur den Sonntag erfassten, und für die Öffnungen für diesen Tag in Rede standen (vgl. hierzu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2017 - 7 ME 100/17 - VGH Kassel, Beschluss vom 29. September 2017 - 8 B 1977/17 - OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 S 26.17 - alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Die Ausführungen in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (kritisch zu diesem schon in der Entscheidung des BVerwG vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 -, juris, vertretenen Ansatz allerdings bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017, 6 S 309/17) lassen sich auch auf die Rechtslage in Berlin übertragen.

    Für eine Abwägung der widerstreitenden Interessen bzw. eine Einbeziehung der Belange der von der Allgemeinverfügung Begünstigten ist in der hier gegebenen Konstellation eines Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. VwGO kein Raum (anders für das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO im Fall des VGH Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017 - 6 S 309/17 -, juris).

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Hierfür reicht es aus, dass sich die Ladenöffnung an einem Sonntag negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die - wie die Antragstellerin - im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, auswirken kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2017 - OVG 1 S 45.17 -, Rn. 15, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 17. Mai 2017 - BVerwG 8 CN 1.16 -, Rn. 10 ff.; und vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - juris Rn. 15 ff.).

    Die Ausführungen in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (kritisch zu diesem schon in der Entscheidung des BVerwG vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 -, juris, vertretenen Ansatz allerdings bereits VGH Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017, 6 S 309/17) lassen sich auch auf die Rechtslage in Berlin übertragen.

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 7 ME 100/17

    Einschätzungsprärogative; Ladenöffnung; Prüfungsmaßstab; Sonn- und Feiertagsruhe;

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Gegenstand Veranstaltungen von relativ kurzer Dauer waren und die auch oder nur den Sonntag erfassten, und für die Öffnungen für diesen Tag in Rede standen (vgl. hierzu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. November 2017 - 7 ME 100/17 - VGH Kassel, Beschluss vom 29. September 2017 - 8 B 1977/17 - OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 S 26.17 - alle juris).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
    Ein Sachgrund kann etwa dann bestehen, wenn die Anlassveranstaltung einen solch starken Besucherstrom zur Folge hat, dass ein Bedürfnis nach offenen Verkaufsstellen besteht; es genügt nicht, dass umgekehrt durch die Offenhaltung von Verkaufsstellen ein starker Besucherstrom ausgelöst wird (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 153.89 -, juris, Rn. 3.).
  • VGH Hessen, 29.09.2017 - 8 B 1977/17

    Kein verkaufsoffener Sonntag in Gründau

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 529.17

    Sonntagsöffnung von Ladengeschäften im Land Berlin

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