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   VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14   

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https://dejure.org/2015,3124
VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14 (https://dejure.org/2015,3124)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2015 - 2 K 128.14 (https://dejure.org/2015,3124)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 2 K 128.14 (https://dejure.org/2015,3124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 3 Buchst b IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 4 Abs 1 IFG, § 5 Abs 3 IFG
    Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines Projektförderungsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Schutzzwecke des § 3 Nr 7 IFG und des § 4 Abs 1 IFG; Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs 3 IFG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines Projektförderungsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Schutzzwecke des § 3 Nr. 7 IFG und des § 4 Abs. 1 IFG, Ausnahmefall im Sinne von § 5 Abs. 3 IFG

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 09.06.2011 - 2 K 46.11

    Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14
    Die Tatsachengrundlagen, die Grundlagen der Willensbildung und das Ergebnis der Willensbildung sind ebenso wie die Anonymität der Beratenden nicht von § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG geschützt (Urteil der Kammer vom 9. Juni 2011 - VG 2 K 46.11 - OVG Münster, Urteil vom 15. Januar 2014 - 8 A 467.11 - juris Rn. 88 ff. m.w.N.).

    Ist das Verfahren - wie hier - abgeschlossen, kommt § 4 IFG nicht mehr zum Tragen (Urteil der Kammer vom 9. Juni 2011 - VG 2 K 46.11 -).

  • VG Berlin, 29.01.2010 - 2 A 134.08
    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14
    Maßgebend für die Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, ist, ob der Dritte durch die Offenlegung der aufgeführten Daten der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt würde (vgl. die Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/4493 S. 13 f. sowie Urteil der Kammer vom 29. Januar 2010 - VG 2 A 134.08 -).
  • VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11

    Anspruch auf Informationszugang und Vertraulichkeit der Information

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14
    Darüber hinaus muss neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - Urteil der Kammer vom 22. März 2012 - VG 2 K 102.11 -, jeweils juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12

    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes -

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14
    Darüber hinaus muss neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - Urteil der Kammer vom 22. März 2012 - VG 2 K 102.11 -, jeweils juris).
  • VG Berlin, 18.01.2018 - 2 K 50.17

    Anspruch auf Zugang zu den Rechnungsendsummen von Kosten anwaltlicher Beratung

    Darüber hinaus muss neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (Urteil der Kammer vom 18. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Es kann offen bleiben, ob für die hier streitige Information überhaupt der Schutzzweck des § 3 Nr. 7 IFG greift, da diese Vorschrift in erster Linie den Schutz von Informanten sowie den Schutz der Behörde selbst, die auf solche (freiwillig übermittelten) Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist, im Auge hat (Urteil der Kammer vom 18. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • VG Berlin, 26.08.2020 - 2 K 163.18

    Zugang zu Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums?

    Unabhängig von der Frage, ob der Anwendungsbereich der Vorschrift bereits nicht eröffnet ist (VG Berlin, Urteil vom 4. Juli 2019 - VG 2 K 178.18 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 - juris Rn. 31 m.w.N.: Regelung bezweckt allein den Schutz von Informanten und Hinweisgebern u.a. auf dem Gebiet der Strafverfolgung, des Verfassungsschutzes oder des Wettbewerbsrechts; offen lassend noch: VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 - juris Rn. 21), sind jedenfalls die weiteren Voraussetzungen von § 3 Nr. 7 IFG nicht gegeben.
  • VG Berlin, 19.07.2018 - 2 K 348.16

    Anspruch auf Informationszugang im Falle der Beauftragung eines

    Für die hier streitigen Informationen greift bereits der Schutzzweck des § 3 Nr. 7 IFG nicht, weil diese Vorschrift in erster Linie den Schutz von Informanten sowie den Schutz der Behörde selbst, die auf solche (freiwillig übermittelten) Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist, im Auge hat (Urteile der Kammer vom 28. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 - juris Rn. 21 m.w.N. und vom 18. Januar 2018 - VG 2 K 50.17 - juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 16.07.2013 - 2 K 282.12

    Zugang zu Informationen zur Korruptionsbekämpfung

    Die Tatsachengrundlagen, die Grundlagen der Willensbildung und das Ergebnis der Willensbildung sind davon nicht geschützt (VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 -, juris Rdnr. 17).
  • VG Berlin, 11.11.2016 - 2 K 107.16

    Anspruch auf Informationserteilung über ein Luftfahrtforschungsprogramm

    Maßgebend für die Frage, ob ein Ausnahmefall von der Regelvermutung des § 5 Abs. 3 IFG vorliegt, ist, ob der Dritte durch die Offenlegung der aufgeführten Daten der Gefahr spürbarer Nachteile ausgesetzt würde (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 13 f. sowie Urteil der Kammer vom 29. Januar 2010 - VG 2 A 134.08 -, n.v., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2011 - OVG 12 N 20.10 -, juris Rn. 14, und Urteil der Kammer vom 28. Januar 2015 - VG 2 K 128.14 -, juris Rn. 26).
  • VG Stuttgart, 01.09.2023 - 14 K 501/21

    Informationszugang zu personenbezogenen Daten auf ministerieller digitaler

    Allein die Möglichkeit, dass Namen von Amtsträgern und Gutachtern, die in einem dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegenden Verfahren tätig geworden sind, ins Internet eingestellt werden könnten, begründet noch keinen atypischen Fall eines überwiegenden Schutzinteresses der Betroffenen (so auch: VG Berlin, Urteil vom 28.01.2015 - 2 K 128.14 -, juris Rn. 26).
  • VG Sigmaringen, 22.07.2020 - 8 K 9083/17

    Verhältnis des baden-württembergischen Informationszugangsgesetzes zur

    Diese Übereinstimmung kann sowohl ausdrücklich sein als auch sich konkludent aus den Umständen ergeben (VG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - 2 K 128.14 -, juris, Rn. 20).
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