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   VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19   

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VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19 (https://dejure.org/2020,4066)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2020 - 25 K 272.19 (https://dejure.org/2020,4066)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 25 K 272.19 (https://dejure.org/2020,4066)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Eine diesbezügliche Vorabentscheidung war nicht nötig (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG, BeckRS 2012, 55999), weil die Klägerin nach Erörterung in der mündlichen Verhandlung ihren gestellten Beiladungsantrag zurückgenommen und anschließend lediglich eine Beiladung durch das Gericht angeregt hat.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Sie soll vielmehr die Rechte des notwendig Beizuladenden schützen und darüber hinaus der Prozessökonomie dienen, indem sie die Rechtskraft des Urteils auf alle am streitigen Rechtsverhältnis Betroffenen erstreckt, was jedoch hinsichtlich der Mitglieder der Schiedsstelle sowie des vorsitzenden und stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds der Schiedsstelle aufgrund der offensichtlich unzulässigen Klage hier nicht erforderlich ist (ebenso wohl ablehnend BVerwG, Beschluss vom 23. September 1988 - BVerwG 7 B 150/88 -, juris Rn. 10, ferner Saurenhaus/Buchheister, in: Wysk, 2. Aufl., 2016, § 65 Rn. 99, aA W.R. Schenke, in: Kopp/Schenke, 25. Aufl., 2019 § 65 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Es fehlt jedenfalls an der auch bei einer Feststellungsklage zu prüfenden Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2009 - BVerwG 8 C 10/08 -, juris Rn. 24 mwN, aA: Sodan, in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl., 2018, § 43 Rn. 72), weil es aus den oben genannten Gründen fernliegend ist, dass die Klägerin durch die Mitliederbestellungen in eigenen Rechten verletzt ist (siehe hierzu unter II., 2.).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Auch bestand kein Anlass dazu, diese nach § 65 Abs. 2 VwGO von Amts wegen mit Blick auf das klägerische Begehren notwendig beizuladen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88/82 -, NJW 1984, 2903), weil es aufgrund der offensichtlich unzulässigen Klage ausgeschlossen ist, dass die jeweiligen Rechtsstellungen der Mitglieder der Schiedsstelle sowie die des vorsitzenden und stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds der Schiedsstelle überhaupt berührt werden.
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2007 - 11 LC 73/06

    Wirtschaftliche Organisation einer Rettungsdienstes; Verpflichtung der

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Die Klägerin ist insoweit auch nicht schutzlos gestellt, weil § 21 Abs. 2 RDG bzw. § 8 RDSchVO ein subjektives Recht auf ein faires und willkürfreies Schiedsstellenverfahren für diejenigen Aufgaben- und Kostenträger enthalten, die Streitparteien eines konkreten Schiedsverfahrens sind (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VG 38 A 38.08 -, juris Rn. 64; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2007 - 11 LC 73/06 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 21 ZB 13.362 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 M 422/14

    Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Gehen nämlich - wie hier - von den angegriffenen Mitgliederbestellungen für sie keine unmittelbaren (belastenden) Rechtswirkungen aus, bedeutet dies zugleich, dass sie nicht eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen kann; vielmehr ist eine solche Rechtsverletzung dann offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 3 M 422/14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2005 - 2 S 100.05

    Verwaltungsentscheidung über die militärische Weiternutzung eines Geländes im

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Demgegenüber zählt die Klägerin nicht zum Kreis der Betroffenen, weshalb auch ihr gegenüber jeweils kein Verwaltungsakt vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51/83 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - BVerwG 11 C 37/92 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2005 - OVG 2 S 100.05 -, juris Rn. 12; Wysk, in: Wysk, 2. Aufl., 2016, VwGO § 42 Rn. 14, aA Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 23 mwN).
  • BVerwG, 18.08.2008 - 9 B 39.08

    Anspruch auf Veranlassung des Beklagten zur Vorsitzendenabberufung einer

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Auch lässt sich kein dementsprechendes gesetzliches Antragsrecht eines Krankentransportunternehmens aus § 21 Abs. 3 RDG ableiten, weil es sich bei dem vorsitzenden und stellvertretenden vorsitzenden Mitglied um ein Ehrenamt handelt (vgl. § 5 Abs. 1 RDSchVO) und die diesbezüglich ausdrücklich anzuwendende Vorschrift des § 86 VwVfG (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 3 RDSchVO) dem Dritten keinen Anspruch auf Abberufung eines ehrenamtlich Tätigen vermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2008 - BVerwG 9 B 39/08 -, juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 01.10.2019 - 25 K 111.19

    Streit über die Festsetzung von Krankentransportentgelten: Rechtsweg

    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Insbesondere ist die Streitigkeit nicht aufgrund § 51 Abs. 1 SGG dem Sozialgericht (abdrängend) zugewiesen, weil die im Streitfall heranzuziehenden Vorschriften allein aus dem Rettungsdienstgesetz (zuletzt geändert am 20. September 2016, GVBl. S. 762) sowie der Rettungsdienst-Schiedsstellenverordnung stammen (vgl. auch zur Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts hinsichtlich eines angegriffenen Schiedsspruchs einer Schiedsstelle VG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - VG 25 K 111.19 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Januar 2020 - OVG 1 L 30.19 -, juris; die zugelassene weitere Beschwerde ist eingelegt).
  • VG Berlin, 10.12.2008 - 38 A 38.08
    Auszug aus VG Berlin, 28.01.2020 - 25 K 272.19
    Die Klägerin ist insoweit auch nicht schutzlos gestellt, weil § 21 Abs. 2 RDG bzw. § 8 RDSchVO ein subjektives Recht auf ein faires und willkürfreies Schiedsstellenverfahren für diejenigen Aufgaben- und Kostenträger enthalten, die Streitparteien eines konkreten Schiedsverfahrens sind (vgl. VG Berlin, Urteil vom 10. Dezember 2008 - VG 38 A 38.08 -, juris Rn. 64; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Mai 2007 - 11 LC 73/06 -, juris Rn. 55; VGH München, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 21 ZB 13.362 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 C 23.97

    Teilungsgenehmigung; Negativattest; Teilungskauf; Widerspruchsbefugnis;

  • VGH Bayern, 09.01.2014 - 21 ZB 13.362

    Schiedsstellenverfahren; keine Zulassungsgründe

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand

  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 L 30.19

    Festsetzung von Entgelten für Krankentransportleistungen der Feuerwehr

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

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