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VG Berlin, 28.02.2013 - 12 K 545.12 V |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthV § 31 Abs. 1, AufenthV § 31 Abs. 1 S. 2, AufenthV § 31 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 5, AufenthG § 16 Abs. 1
Zustimmung der Ausländerbehörde, Visum, Visum zum Zweck des Studiums, Visum zu Studienzwecken, Studium, Zustimmungsverfahren, verwaltungsinterne Abstimmung, Ausländerbehörde, Zustimmung, Zustimmungsfiktion, Auslandsvertretung, Botschaft, Konsulat
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- BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85
Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VG Berlin, 28.02.2013 - 12 K 545.12
Demgegenüber ist die Beklagte beim Vorliegen der Zustimmung nicht gehindert, die Erteilung des Visums aus Rechts- oder Ermessensgründen zu versagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1985 -1 A 6.85 - EZAR 105 Nr. 17, S. 2 f.).