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   VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17   

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VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17 (https://dejure.org/2018,4390)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2018 - 5 L 636.17 (https://dejure.org/2018,4390)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 5 L 636.17 (https://dejure.org/2018,4390)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 4 S 32.17

    Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs in Verfahren betreffend

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Nach Auffassung der Kammer besteht entgegen der neueren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.) weder zureichender Anlass von dem bisher geltenden Maßstab für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs abzurücken (dazu 1.), noch gibt es einen durchgreifenden Grund, den materiellen Maßstab bei Einstellungsbewerbern zu senken, die als Jugendliche im Alter unter achtzehn Jahren Jugendstraftaten begangen haben (dazu 2.).

    Nunmehr solle ausreichen, dass dies überwiegend wahrscheinlich sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 3 f.).

    Zur Ablehnung der Einstellung genügen bereits berechtigte Zweifel des Dienstherrn daran, ob der Beamte die - auch charakterliche - Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2017 - 4 S 32.17 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332.08 - juris Rn. 4 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Danach setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung unter dem Gesichtspunkt des Anordnungsanspruchs voraus, dass das Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben muss (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2015 - 4 S 10.15 - Entscheidungsabdruck Seite 3 f.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Dieses Begehren erledigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 - juris Rn. 19 und vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 - juris Rn. 12), der die Kammer folgt, mit dem Verstreichen des jeweiligen Einstellungstermins; die Entscheidung über die Zulassung ist nach diesem Zeitpunkt mithin nicht mehr reversibel.
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Dieses Begehren erledigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - 2 C 22.09 - juris Rn. 19 und vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 - juris Rn. 12), der die Kammer folgt, mit dem Verstreichen des jeweiligen Einstellungstermins; die Entscheidung über die Zulassung ist nach diesem Zeitpunkt mithin nicht mehr reversibel.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Berlin, 28.02.2018 - 5 L 636.17
    Diese mag dahingehend objektivierbar sein, dass wissenschaftlich feststellbar ist, ob der Bewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, sodass dem Dienstherrn diesbezüglich kein Beurteilungsspielraum verbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - juris Rn. 19 ff.).
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