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   VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23   

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VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23 (https://dejure.org/2023,8029)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2023 - 1 L 43.23 (https://dejure.org/2023,8029)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2023 - 1 L 43.23 (https://dejure.org/2023,8029)
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  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Das Erfordernis der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung, mit dem der Gesetzgeber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, ist zu bejahen, wenn bei einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach kriminalistischer Erfahrung die Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat, die Persönlichkeit und sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte für die Annahme bieten, dass der Betroffene auch zukünftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden Straftat in Betracht kommen kann und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 21 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15, juris Rn. 12).

    Denn es reicht aus, dass der Antragsteller im Anordnungszeitpunkt Beschuldigter war und die Anordnung aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgeht (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 14).

    Dabei dürfen die Maßnahmen nicht als "Gesamtpaket", sondern im Einzelnen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden und jede verfügte Einzelmaßnahme muss sich als gesonderter Eingriff am Übermaßverbot rechtfertigen lassen können (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 26).

    Selbst wenn bei einer Wiederholung der konkreten Anlasstat Finger- und Handflächenabdrücke aufgrund der Situation im öffentlichen Raum nur bedingt für eine Aufklärung dienlich gewesen wären, können Finger- und Handflächenabdrücke mit Abdrücken im Bereich von zukünftigen Tatörtlichkeiten abgeglichen werden (vgl. ausdrücklich für die Aufklärung von Nötigungs- und Körperverletzungstatbeständen BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16, juris Rn. 27).

  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift, wonach die dort genannten Maßnahmen auch "gegen den Willen" des Beschuldigten vorgenommen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, NJW 1986, 2261; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 10 Wx 14/05, juris Rn. 30; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Auflage 2023, § 81b StPO, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 1 LB 137/11

    Polizeiliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die Wiederholungsgefahr kann neben der Anlasstat ergänzend mit früheren Ermittlungsverfahren begründet werden (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 24; OVG Greifswald, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 1 LB 137/11, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die Eignung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist auf die Aufklärung solcher Straftaten zu beziehen, für welche die Wiederholungsgefahr prognostiziert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 7 A 10084/18, juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 03.11.2016 - 1 K 82.15

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung weiterer

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Gleiches gilt für die Finger- und Handflächenabdrücke, die zwar prinzipiell unveränderlich sind, deren Struktur sich aber aufgrund äußerer Einflüsse (Verletzungen, Erkrankungen etc.) gleichwohl bereits innerhalb weniger Jahre wesentlich ändern kann, so dass eine Identifizierung durch ältere Abdrücke erschwert oder ausgeschlossen sein kann (vgl. Urteil der Kammer vom 3. November 2016 - 1 K 82.15, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift, wonach die dort genannten Maßnahmen auch "gegen den Willen" des Beschuldigten vorgenommen werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 1986 - 3 StR 551/85, NJW 1986, 2261; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 10 Wx 14/05, juris Rn. 30; Hadamitzky, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 9. Auflage 2023, § 81b StPO, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 10 CS 18.98

    Sofortvollzug von Anordnungen zur Hundehaltung

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Die pauschale oder formelhafte Wiedergabe allgemeiner Erwägungen, die den Verwaltungsakt als solches rechtfertigen, ist nicht ausreichend (VGH München, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 10 CS 18.98, juris Rn. 6); erforderlich ist vielmehr eine konkrete und substantiierte Darlegung der Gründe, aus denen sich aus der Sicht der Behörde ergibt, dass gerade im vorliegenden Fall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes besteht, welches das Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung vorerst verschont zu bleiben, überwiegt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 ME 41/18, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2016 - 1 S 71.15

    Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf der

    Auszug aus VG Berlin, 28.03.2023 - 1 L 43.23
    Das Erfordernis der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung, mit dem der Gesetzgeber dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt, ist zu bejahen, wenn bei einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nach kriminalistischer Erfahrung die Art, Schwere und Begehungsweise der Anlasstat, die Persönlichkeit und sonstige Erkenntnisse Anhaltspunkte für die Annahme bieten, dass der Betroffene auch zukünftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden Straftat in Betracht kommen kann und die gespeicherten Daten die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018 - BVerwG 6 C 39.16, juris Rn. 21 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - OVG 1 S 71.15, juris Rn. 12).
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