Rechtsprechung
   VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13212
VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13 (https://dejure.org/2013,13212)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.05.2013 - 23 M 157.13 (https://dejure.org/2013,13212)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 23 M 157.13 (https://dejure.org/2013,13212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses besteht auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, NJW 2000, 1343, und vom 8. Juli 2003, X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).

    Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2003, a.a.O., m.w.N., sowie FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juni 2009, 4 K 2089/09, Juris).

    Da das Rechtsmittel gegen eine Verweisungsentscheidung das (vom seltenen Fall der Willkür einmal abgesehen) einzige Korrektiv für die strenge Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses darstellt (vgl. zu dieser Möglichkeit der "Milderung" der Schwere des Anhörungsmangels BGH, Beschluss vom 8. Juli 2003, a.a.O.), erscheint die Vorgehensweise des Amtsgerichts rechtsstaatlich bedenklich.

  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses besteht auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, NJW 2000, 1343, und vom 8. Juli 2003, X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990).
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Vorliegen einer Abgabenangelegenheit;

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen soweit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2003, a.a.O., m.w.N., sowie FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juni 2009, 4 K 2089/09, Juris).
  • SG Darmstadt, 04.02.2013 - S 13 SV 9/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen der Bindungswirkung eines

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Dies gebietet zudem bereits Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Kissel/Mayer, a.a.O, m.w.N. ; Ehlers, a.a.O., Rdnr. 7 sowie SG Darmstadt, Beschluss vom 4. Februar 2013 - S 13 SV 9/12 -, Juris).
  • VG Augsburg, 06.07.2012 - Au 7 V 12.887

    Richterliche Durchsuchungsgestattung; Androhung und Anwendung unmittelbaren

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Da die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung nicht auf unabsehbare Zeit festgestellt werden kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 8. September 2011 - VG 6 M 2.11; VG Augsburg, Beschl. v. 6. Juli 2012 - Aus 7 V 12.887, Rn.28, zit. nach juris).
  • VG Neustadt, 16.03.2010 - 4 N 249/10

    Ordentlicher Rechtweg bei Anordnung der Wohnungsdurchsuchung bei Vollstreckung

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Eine allenfalls analog denkbare Anwendung von § 17a GVG auf richterliche Durchsuchungsanordnungen dürfte daher von vornherein ausscheiden (so auch VG Neustadt, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 N 249/10.NW -, Juris), weil es hier an dem für ein streitiges Verfahren typischen Gepräge fehlt.
  • VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11

    Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
    Da die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung nicht auf unabsehbare Zeit festgestellt werden kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 8. September 2011 - VG 6 M 2.11; VG Augsburg, Beschl. v. 6. Juli 2012 - Aus 7 V 12.887, Rn.28, zit. nach juris).
  • AG Berlin-Tiergarten, 05.09.2017 - 382 XIV 88/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Wohnungsdurchsuchungsanordnung

    a) Unabhängig von der Frage, ob § 17a Abs. 2 GVG überhaupt für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (entsprechend) anwendbar ist (vgl. dazu - im umgekehrten Fall einer Verweisung durch das AG Tiergarten - VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2013 - 23 M 157.13, juris), ist das erkennende Gericht an die erfolgte Verweisung durch das Verwaltungsgericht Berlin gebunden.

    Davon umfasst ist zwar grundsätzlich auch das zwangsweise Betreten und Durchsuchen der Wohnung (ebenso VG Berlin, BeckRS 2011, 54467; aA VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2013 - 23 M 157.13, juris).

    Da die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung nicht auf unabsehbare Zeit festgestellt werden kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2013 - 23 M 157.13, juris).

  • VG Berlin, 15.07.2014 - 24 M 182.14

    Rechtswegzuständigkeit bei Bestehen einer abdrängenden Sonderzuweisung:

    Von dieser Ermächtigung hat das Land Berlin Gebrauch gemacht und in § 37 Abs. 1 Satz 2 ASOG ausdrücklich bestimmt, dass das Amtsgericht Tiergarten für die richterliche Anordnung von Durchsuchungen von Wohnungen zuständig ist (so auch VG Berlin, 23. Kammer; Beschluss vom 28. Mai 2013, - 23 M 157.13 - juris, Rz. 10 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.03.2021 - 3 I 5/21
    Eine Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht ist angesichts des Charakters des Verfahrens auf Anordnung der Durchsuchung ausgeschlossen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 23 M 157.13 -, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht