Rechtsprechung
VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren einer Behörde bei Erhebung einer Klage im Bereich des Hochschulzulassungsrechts ersichtlich nur zur Fristwahrung; Kostenverursachung beim Gegner als einziger (objektiver) Zweck anwaltlicher Vertretung einer Behörde; ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Anwaltskosten der Universitäten nicht erstattungsfähig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bei NC-Klagen muss die Uni ihre Anwaltskosten selbst tragen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2006 - 1 K 72.05
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05
Erstattung der Gebühren und Auslagen eines von der Hochschule bevollmächtigten …
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wies den Antrag unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Juni 2005 (VG 14 KE 9.05; inzwischen geändert durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1.2.2006, NVwZ 2006, 713) mit Beschluss vom 29. September 2005 zurück.