Rechtsprechung
VG Berlin, 28.06.2021 - 1 K 50.19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Verwaltungsgebühr im Zusammenhang mit einer Leerfahrt für das Abschleppen eines Fahrzeugs
- verkehrslexikon.de
Gebühr für das Abschleppen eines kfz ohne Kennzeichen bei einer Leerfahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Berlin, 09.06.2015 - 1 K 203.13
Heranziehung zu Gebühren für den Transport und die Verwahrung eines ohne gültige …
Auszug aus VG Berlin, 28.06.2021 - 1 K 50.19
Die Kammer hat hierfür jedenfalls fünf Tage als ausreichend angesehen (Urteil vom 9. Juni 2015 - VG 1 K 203.13, juris Rn. 30 m. w. N.).Nimmt der Pflichtige, aus welchen Gründen auch immer, diese Aufforderung nicht zur Kenntnis, lässt dies weder das Beseitigungsrecht der Behörde noch die Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters oder -eigentümers entfallen (Urteil der erkennenden Kammer vom 9. Juni 2015, a. a. O., juris Rn. 29 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 12 ME 243/13
Einheitliche Bestimmung des Halterbegriffs im Straßenverkehrsrecht
Auszug aus VG Berlin, 28.06.2021 - 1 K 50.19
Nichts anderes folgt aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des OVG Lüneburg vom 30. Januar 2014 zu § 31a Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO (NJW 2014, 1690).