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VG Berlin, 28.09.2016 - 8 K 100.16 V |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Köln, 14.08.2003 - 12 K 3760/99
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum Zweck …
Auszug aus VG Berlin, 28.09.2016 - 8 K 100.16
Auch kann dahinstehen, inwieweit eine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 21 Abs. 1 AufenthG bei einem geschäftsführenden Gesellschafter auch dann in Betracht kommt, wenn er nicht über die Mehrheit der Anteile der Gesellschaft verfügt (ablehnend VG Köln, Gerichtsbescheid vom 14. August 2003 - 12 K 3760/99 - juris, Rn. 15 ff.).
- VG Berlin, 06.06.2019 - 35 K 240.18
Visum zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Unter einem wirtschaftlichen Interesse ist hier mit Blick auf den in § 1 Abs. 1 AufenthG dargelegten Zweck des Aufenthaltsgesetzes, nämlich die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern, das (volks-)wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl. hierzu sowie zum Folgenden: VG Berlin, Urteile vom 23. Februar 2018 - VG 3 K 769.16 V -, juris, Rn. 21, und 28. September 2016 - VG 8 K 100.16 V -, juris, Rn. 21). - VG Berlin, 16.11.2016 - 14 K 240.15
Erteilung eines Visums zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als …
Soweit er an der A...-GmbH beteiligt ist, handelt es sich dabei nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens mit dem Ziel der Generierung von Einkünften aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 28. September 2016 - VG 8 K 100.16 V -, juris Rn. 18).Insgesamt sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der in § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG aufgeführten Kriterien, in den Blick zu nehmen (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urteil vom 28. September 2016, a.a.O., juris Rn. 21).
- VG Berlin, 23.02.2018 - 3 K 769.16
Erteilung eines Visums zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführer
Unter "wirtschaftlichem Interesse" ist mit Blick auf den in § 1 Abs. 1 AufenthG dargelegten Zweck des Aufenthaltsgesetzes das (volks-)wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl. hierzu sowie zum Folgenden VG Berlin, Urteil vom 28. September 2016 - VG 8 K 100.16 V -, juris, Rn. 21). - VG Berlin, 25.05.2022 - 12 K 215.21
Aufenthaltsrecht: Visumserteilung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
Sollten einzelne Entscheidungen des hiesigen Gerichts eine abweichende Interpretation zulassen, so ist diesen nicht zu folgen (siehe VG Berlin, Urteil vom 26. September 2016 - 8 K 100/16 V - juris Rn. 17; Urteil vom 16. November 2016 - 14 K 240/15 V - S. 5 UA; Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 K 791/15 V - S. 7 UA).