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   VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16 A   

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VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16 A (https://dejure.org/2018,39619)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2018 - 6 K 745.16 A (https://dejure.org/2018,39619)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2018 - 6 K 745.16 A (https://dejure.org/2018,39619)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Düsseldorf, 07.01.2016 - 10 L 3781/15

    Offensichtlich unbegründet; oU; Beweiswürdigung; offenkundig den Tatsachen nicht

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Aus dem Gebot der restriktiven Auslegung von Ausnahmevorschriften und mit Blick auf die Systematik und den Sinn und Zweck des § 30 Abs. 3 AsylG sowie die scharfe aufenthaltsrechtliche Folge nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergibt sich, dass nicht eine einfache, sondern nur eine grobe Verletzung von Mitwirkungspflichten des Asylsuchenden die qualifizierte Antragsablehnung rechtfertigt (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 10 L 3781/15.A -, juris Rn. 10 m.w.N.; hierzu und zum Folgenden Beschluss der Kammer vom 14. September 2016 - VG 6 L 723.16 A).

    Da § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG voraussetzt, dass das Vorbringen "offenkundig" den Tatsachen nicht entspricht, reicht dazu nicht aus, wenn das Bundesamt im Rahmen einer freien Beweiswürdigung, bei der die entscheidungserheblichen Tatsachen gewürdigt und abgewogen werden, zu der Überzeugung gelangt, das Vorbringen sei unglaubhaft (vgl. auch für Folgendes VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 10 L 3781/15.A -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Es besteht auch ein Rechtschutzbedürfnis bezüglich der isolierten Aufhebung des Offensichtlichkeitsausspruchs gemäß § 30 Abs. 3 AsylG, weil sich aus dieser qualifizierten Ablehnung eine gesetzliche Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 10.06 -, juris Rn. 20 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2015 - 6 K 8197/14.A -, juris Rn. 18).

    Hiermit soll - wie mit den anderen in § 30 Abs. 3 AsylG geregelten Fällen (Nr. 2 bis 7) - ein Missbrauchstatbestand sanktioniert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 10.06 -, juris Rn. 37).

  • VG Braunschweig, 05.03.2003 - 6 B 75/03

    Asyl; Asylantrag; Asylantragsteller; Asylbewerber; offensichtliche

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Unsubstantiiertheit im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 1 AsylG ist - wie insbesondere der Vergleich der verschiedenen Tatbestandselemente dieser Vorschrift zeigt - nicht durch jeden Zweifel an der Glaubhaftigkeit indiziert, der sich aus einem Mangel an Einzelheiten und Lebensnähe der Schilderung ergibt (vgl. auch für Folgendes VG Braunschweig, Beschluss vom 5. März 2003 - 6 B 75/03 -, juris Rn. 14).
  • VG Braunschweig, 03.03.2008 - 6 A 141/05

    Anfechtung; isolierte Anfechtung; offensichtlich unbegründet;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Ein solcher Hilfsantrag ist dem Klageantrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheids bei einer Auslegung nach dem Rechtschutzbegehren gemäß § 88 VwGO als "Minus" zu entnehmen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 3. März 2008 - 6 A 141/05 -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Sein Vortrag muss danach insgesamt geeignet sein, den Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68/81 -, juris).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Im Übrigen gibt auch die Sicherheitslage in Pakistan keinen Anlass zu der Annahme, dass sie im Falle einer Rückkehr in einen sicheren Landesteil einer ernsthaften individuellen Bedrohung im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG) ausgesetzt sein könnten (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 -, juris, Rn. 22 ff. und vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13.10 -, juris Rn. 20 ff.; zur Sicherheitslage in Pakistan vgl. EASO, Country of Origin Information Report, Pakistan Security Situation, August 2017).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Im Übrigen gibt auch die Sicherheitslage in Pakistan keinen Anlass zu der Annahme, dass sie im Falle einer Rückkehr in einen sicheren Landesteil einer ernsthaften individuellen Bedrohung im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AsylG) ausgesetzt sein könnten (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 -, juris, Rn. 22 ff. und vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13.10 -, juris Rn. 20 ff.; zur Sicherheitslage in Pakistan vgl. EASO, Country of Origin Information Report, Pakistan Security Situation, August 2017).
  • VG Düsseldorf, 12.03.2015 - 6 K 8197/14

    Soziale Gruppe; Identität ; abgrenzbar; offensichtlich; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Es besteht auch ein Rechtschutzbedürfnis bezüglich der isolierten Aufhebung des Offensichtlichkeitsausspruchs gemäß § 30 Abs. 3 AsylG, weil sich aus dieser qualifizierten Ablehnung eine gesetzliche Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - BVerwG 1 C 10.06 -, juris Rn. 20 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2015 - 6 K 8197/14.A -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

    Auszug aus VG Berlin, 28.11.2018 - 6 K 745.16
    Es ist grundsätzlich rechtmäßig, dass die Beklagte aus Gründen der Gleichbehandlung in der Praxis generell eine Befristung dieser Dauer vornimmt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 -, juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 25.01.2019 - B 7 K 17.30304

    Grundsätzliches Fehlen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in

    Dementsprechend ist auch unerheblich, dass im Klageverfahren kein weitergehender Verpflichtungsantrag auf Anerkennung des Klägers als Asylberechtigten i.S.d. Art. 16a GG gestellt wurde, sondern die Verpflichtungsanträge insoweit auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes "beschränkt" wurden (vgl. VG Berlin, U.v. 28.11.2018 - 6 K 745.16 A - juris).

    Hiermit soll - wie mit den anderen in § 30 Abs. 3 AsylG geregelten Fällen (Nr. 2 bis 7) - ein Missbrauchstatbestand sanktioniert werden (vgl. Berlin, U.v. 28.11.2018 - 6 K 745.16 A - juris; VG Ansbach, U.v. 2.10.2018 - AN 3 K 17.34111 - juris).

  • VG Hamburg, 11.02.2021 - 19 A 832/16

    Äthiopien: Klage überwiegend abgewiesen, jedoch keine offensichtliche

    Es besteht ein Rechtschutzbedürfnis bezüglich der isolierten Aufhebung des Offensichtlich keitsausspruchs gemäß § 30 AsylG, weil sich aus dieser qualifizierten Ablehnung eine gesetzliche Sperre für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergeben kann (vgl. zum Vorstehenden VG Berlin, Urt. v. 28.11.2018, 6 K 745.16 A, juris Rn. 17).

    Angesichts der aufgehobenen Offensichtlichkeitsentscheidung darf die zu set zende Ausreisefrist nicht weniger als 30 Tage nach unanfechtbarem Abschluss des Asyl verfahrens betragen (vgl. VG Berlin, Urt. v. 28.11.2018, 6 K 745.16 A, juris Rn. 46).

  • VG Berlin, 19.09.2019 - 31 K 397.19

    Schutz vor politischer Verfolgung in Guinea

    Es ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte in den Fällen, in denen keine individuellen Gründe vorgetragen werden oder ersichtlich sind, generell eine Befristung dieser Dauer vornimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18 -, juris Rn. 5 m.w.N., Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. November 2016 - 11 ZB 16.30463 -, juris Rn. 4; VG Berlin, Urteile vom 3. April 2019 - VG 31 K 248.17 A -, juris Rn. 32, vom 28. November 2018 - VG 6 K 745.16 A -, juris Rn. 47; und vom 21. Juni 2018 - VG 34 K 63.17 A -, juris Rn. 48).
  • VG Berlin, 03.04.2019 - 31 K 248.17

    Zuerkennung internationalen Schutzes wegen einer in Guinea drohenden Verfolgung

    Es ist grundsätzlich rechtmäßig, dass die Beklagte in den Fällen, in denen keine individuellen Gründe vorgetragen werden oder ersichtlich sind, generell eine Befristung dieser Dauer vornimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 6 A 10042/18 -, AuAS 2019, 57, juris Rn. 5 m.w.N.; VG Berlin, Urteile vom 28. November 2018 - VG 6 K 745.16 A -, juris Rn. 47; und vom 21. Juni 2018 - VG 34 K 63.17 A -, juris Rn. 48).
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