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   VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18   

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https://dejure.org/2020,37564
VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18 (https://dejure.org/2020,37564)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2020 - 2 K 202.18 (https://dejure.org/2020,37564)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2020 - 2 K 202.18 (https://dejure.org/2020,37564)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 IFG, § 9 IFG, Art 4 Nr 1 DSGVO, § 46 BDSG, Art 2 Abs 1 GG
    Zugang zu einem Schriftwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt und der Ehefrau des verstorbenen Bundeskanzlers a.D.

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Personenbezogene Daten - Begriffsbestimmung - Ablehnungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Interessenabwägung, Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung, Personenbezogene Daten

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 15.06.2020)

    Wie Maike Kohl-Richter Einfluss auf das Kanzleramt nimmt

Sonstiges

  • tagesspiegel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 29.04.2020)

    Verschwundene Altkanzler-Akten: Kanzleramt muss Briefverkehr mit Maike Kohl-Richter offen legen

Papierfundstellen

  • afp 2020, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 6 S 13.18

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über zum Bundeskanzleramt gehörende Akten

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Im Jahr 2018 wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen in diesem Zusammenhang gestellten presserechtlichen Auskunftsanspruch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurück (OVG 6 S 13.18).

    Der Inhalt des Antwortschreibens an das Bundeskanzleramt sei dem Kläger im Rahmen des Verwaltungsstreitverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az. OVG 6 S 13.18, bereits mitgeteilt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, den von der Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie die beigezogene Streitakte VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 verwiesen.

    Das belegt schon die umfangreiche Presseberichterstattung, die der Kläger in dem von der Kammer beigezogenen Verfahren VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 vorgelegt hat.

  • VG Berlin, 23.03.2018 - 27 L 587.17

    Auskunftserteilung an einen Redakteur einer Tageszeitung durch das

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, den von der Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang (ein Hefter) sowie die beigezogene Streitakte VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 verwiesen.

    Das belegt schon die umfangreiche Presseberichterstattung, die der Kläger in dem von der Kammer beigezogenen Verfahren VG 27 L 587.17 / OVG 6 S 13.18 vorgelegt hat.

  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 5 BV 15.799

    Anspruch einer Landtagsfraktion auf Zugang zu amtlichen Informationen

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Das erfordert jedoch, dass die früher übermittelte mit der nunmehr begehrten Information übereinstimmt; es muss also eine Identität zwischen der von dem Antragsteller begehrten und der bei ihm bereits vorhandenen Information gegeben sein (Bayerischer VGH, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 - NVwZ 2016, 1107 Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 1997/12

    Informationsverlangen hinsichtlich bestimmter Darlehensauszahlungen gegenüber

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Der Zweck von § 9 Abs. 3 Alt. 1 IFG besteht ausweislich der amtlichen Begründung in der Entlastung der Behörde (BT-Drs. 15/4493 S. 16; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juni 2015 - 15 A 1997/12 - juris Rn. 134).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2013 - 12 B 9.12

    Zugang zu vertraulich erhobenen Informationen des Auswärtigen Amtes -

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Auch Informationen, deren Urheber eine Privatperson ist, unterfallen dem Anwendungsbereich des IFG (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - juris Rn. 24).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Da der Begriff der "personenbezogenen Daten" weit auszulegen ist (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-434/16 [Nowak] - ECLI:EU:C:2017:994 Rn. 33), können Wortwahl, Stil und Ausdruck eines Schreibens im Einzelfall über seinen sachlichen Inhalt hinausgehende personenbezogene Daten enthalten (vgl. Gola, DSGVO, 2. Auflage 2018, Art. 4 Rn. 6 zu Sprachaufnahmen), wenn etwa das Schreiben einem höchstpersönlichen Lebensbereich entstammt (z.B. Tagebucheintrag) oder zwischen dem Verfasser und dem Empfänger eine Beziehung mit erheblicher individueller Prägung besteht (z.B. Liebesbrief).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 20.17

    Zugang zu Unterlagen über Uwe Mundlos

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Der Begriff der "personenbezogenen Daten" richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 7 C 20.17 - NVwZ 2019, 1050 Rn. 31).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Der Grad der Geheimhaltungsbedürftigkeit hängt von der Art der personenbezogenen Daten ab; mit zunehmender Sensibilität des Datums steigt auch dessen Schutzwürdigkeit und sein Gewicht in der Abwägung (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - BVerwG 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 25 f.).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    In dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist, endet der Schutz von Art. 10 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - BVerfGE 115, 166, 184 ff.; Hermes, in: Dreier, GG, Bd. I, 3. Auflage 2013, Art. 10 Rn. 35).
  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 2 K 202.18
    Hinzu kommt, dass Frau wiederholt Gegenstand der Presseberichterstattung war und sich selbst öffentlich in einem Interview mit der Zeitschrift vom unter anderem zu diesem Thema, zu dem Verhältnis zu ihrem verstorbenen Ehemann und zu ihrer Eigenschaft als Witwe geäußert und sich damit in dieser Hinsicht in das Licht der Öffentlichkeit begeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018 - VI ZR 284/17 - NJW 2018, 3509 Rn. 14).
  • VG Berlin, 16.08.2021 - 2 K 100.20

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu dem Kondolenzschreiben der

    Bei den Dokumenten Nr. 46 und Nr. 47 handelt es sich um die Akten des Bundeskanzleramts zu dem Klageverfahren VG 2 K 202.18 und dem diesem zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren.

    Der informationspflichtigen Stelle obliegt es, in einem solchen Fall nachvollziehbar und substantiiert darzulegen, warum Wortwahl, Stil und Ausdruck des jeweiligen Schreibens sich als Information einer bestimmten Person zuordnen lassen (Urteil der Kammer vom 29. April 2020 - VG 2 K 202.18 - AfP 2020, 358, 359).

    Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit hinsichtlich der Dokumente Nr. 46 und Nr. 47 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens soweit er über die begehrten Informationen bereits aufgrund des Verfahrens VG 2 K 202.18 verfügte (§ 9 Abs. 3 Alt. 1 IFG).

  • VG Meiningen, 06.03.2018 - 2 E 203/18

    Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen

    Am 05.02.2018 hat der Antragsteller Klage erhoben (2 K 202/18 Me) und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 3.23

    Pkw-Maut; ISA; Rechtsschutzbedürfnis; rechtsmissbräuchliche Klageerhebung;

    § 9 Abs. 3 IFG greift nur dann, wenn Identität zwischen der begehrten und der aus öffentlichen Quellen beschaffbaren bzw. der bereits erhaltenen Information besteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. April 2016 - 5 BV 15.799 - juris Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 29. April 2020 - VG 2 K 202.18 - juris Rn. 32 ff.; Sicko in: BeckOK InfoMedienR, IFG, Stand: 1. Mai 2023, § 9 Rn. 34).
  • VG Berlin, 14.07.2022 - 2 K 81.21

    Zugang eines Journalisten zu Informationen aus einer Datenbank des Presse- und

    Weisen die begehrten und die allgemein zugänglichen Informationen einen solcherart identischen Informationsgehalt auf, kann die Behörde sich - unabhängig von der Art ihrer Speicherung (vgl. § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG) - auf § 9 Abs. 3 IFG berufen (vgl. Urteil der Kammer vom 29. April 2020 - VG 2 K 202/18 - AfP 2020, 358, 360 f.).
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