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VG Berlin, 29.04.2022 - 10 K 213.20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- VG Berlin, 11.11.2016 - 10 K 402.14
Errichtung eines Wohngebäudes im Wasserschutzgebiet
Auszug aus VG Berlin, 29.04.2022 - 10 K 213.20
Weder der Wortlaut noch der Gesetzeszweck noch systematische Überlegungen lassen eine Rechtfertigung für eine Weitergeltung des älteren Landesrechts erkennen (vgl. VG Berlin Urt. v. 11.11.2016 - VG 10 K 402.14, BeckRS 2016, 54987, beck-online). - BVerwG, 05.02.1991 - 1 A 3.91
Rechtsmittel
Auszug aus VG Berlin, 29.04.2022 - 10 K 213.20
Angesichts der überragenden Bedeutung des Grundwassers als Gemeinschaftsgut sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts auch keine so hohen Anforderungen zu stellen, wie bei anderen - geringwertigen - Gemeinschaftsgütern (st. Rspr. VG Berlin, vgl. Urteil v. 27.01.1993 - VG 1 A 3.91; Beschluss v. 16.02.1998 - VG 1 A 428.97). - BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
Planfeststellung für Baggersee
Auszug aus VG Berlin, 29.04.2022 - 10 K 213.20
Diese Einschränkung ist gerechtfertigt einerseits im Hinblick auf die besondere Bedeutung, die dem Wasser für die Allgemeinheit wie für den Einzelnen zukommt, und andererseits mit Rücksicht darauf, dass das Wasser und der Wasserhaushalt gegenüber Verunreinigungen und sonstigen nachteiligen Einwirkungen in besonderer Weise anfällig sind (vgl. im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Voraussetzungen für Bestandsschutz: BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1978 - IV C 71.75 -, Rn. 26 - 28, juris).