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   VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12   

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VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12 (https://dejure.org/2013,19217)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.05.2013 - 3 K 1012.12 (https://dejure.org/2013,19217)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 3 K 1012.12 (https://dejure.org/2013,19217)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 30.07.1999 - 3 A 21.95
    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12
    Vielmehr erfolgt - beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - allein die Nachbeurkundung der Geburt nach § 36 PStG durch das insoweit zuständige Standesamt (vgl. Gaaz/Bornhofen, Kommentar zum Personenstandsgesetz, 2. Aufl., 2010, § 25, Rn. 7, m.w.N.; vgl. zu den weitgehend inhaltsgleichen Regelungen in § 26 PStG a.F. = § 25 PStG n.F. und § 41 Abs. 2 PStG a.F. = § 36 PStG n.F. Urteil der Kammer vom 30. Juli 1999, VG 3 A 21.95, StAZ 2000, S. 242f., m.w.N.).

    Zum anderen hat das Oberveraltungsgericht - die vorherige Rechtsprechung der Kammer ablehnend, nach der eine Nachbeurkundung nicht zwingend die Kenntnis aller Personenstandsmerkmale voraussetze, sondern etwaige Lücken ggf. im Wege des Annäherungsgrundsatzes zu schließen seien, um eine möglichst lückenlose Erfassung der im Ausland eingetretenen Standesfälle deutscher Staatsangehöriger zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1999, a.a.O., m.w.N.) - ebenso ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass, sofern sich bestimmte Personenstandsmerkmale nicht sicher feststellen ließen, kein Anspruch auf Nachbeurkundung der Geburt bestehe, da die Eintragung fiktiver Daten dem Wahrheitsprinzip widerspreche (S. 7 ff. des Umdrucks; m.w.N.).

  • BVerwG, 06.02.2003 - 1 B 17.03

    Inländische Fluchtalternative irakischer Staatsangehöriger kurdischer

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12
    Die im angefochtenen Bescheid zum Ausdruck kommende abweichende Auffassung des Beklagten findet entgegen seiner Ansicht keine Stütze in dem von ihm insoweit zur Begründung herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25. August 2004 (OVG 1 B 17.03).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 8 W 19/12

    Personenstandssache: Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei anonymer

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2013 - 3 K 1012.12
    Sollte sich dieses nicht genauer ermitteln lassen, wird das Standesamt entweder - der oben dargestellten, vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6. Februar 2012, 8 W 19/12, StAZ 2012, S. 243f.) kürzlich nochmals aufgegriffenen Rechtsprechung der Kammer zu § 41 Abs. 2 PStG a.F. folgend - die Nachbeurkundung (dem Annäherungsgrundsatzes entsprechend ohne Eintragung eines genauen Geburtsdatum in das Personenstandsregister) vornehmen, oder - der oben dargestellten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes entsprechend - den Nachbeurkundungsantrag mangels Kenntnis des genauen Geburtsdatums der Adoptivtochter der Klägerin ablehnen; hiergegen stünde die Klägerin gem. §§ 49, 50 PStG den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen.
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 15 W 152/14

    Voraussetzungen der Nachbeurkundung einer ausländischen Geburt

    Hinsichtlich des hier in Betracht zu ziehenden § 25 PStG wird eine Anwendung auf im Ausland geborene Nichtdeutsche jedoch abgelehnt, oder aber mit äußerster Zurückhaltung gesehen (ablehnend BVerwG Beschlüsse vom 23.09.1066 -VII C 23/66- und -VII C 112/65- = NJW 1967, 458, jeweils zu § 26 PStG a.F.; VG Berlin StAZ 2000, 242 sowie Beschluss vom 29.05.2013 -3 K 1012.12-, juris; zweifelnd bis unklar Gaaz/Bornhofen, a.a.O. § 25 Rdn.7 sowie § 36 Rdn.17; Rhein, PStG, 2012, § 25 Rdn.2).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 15 W 159/14

    Voraussetzungen der Nachbeurkundung einer ausländischen Geburt

    Hinsichtlich des hier in Betracht zu ziehenden § 25 PStG wird eine Anwendung auf im Ausland geborene Nichtdeutsche jedoch abgelehnt, oder aber mit äußerster Zurückhaltung gesehen (ablehnend BVerwG Beschlüsse vom 23.09.1066 -VII C 23/66- und -VII C 112/65- = NJW 1967, 458, jeweils zu § 26 PStG a.F.; VG Berlin StAZ 2000, 242 sowie Beschluss vom 29.05.2013 -3 K 1012.12-, juris; zweifelnd bis unklar Gaaz/Bornhofen, a.a.O. § 25 Rdn.7 sowie § 36 Rdn.17; Rhein, PStG, 2012, § 25 Rdn.2).
  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 5 ZB 18.895

    Bestimmung eines nicht feststellbaren Personenstands

    Diese Norm dient dazu, einer Person mit ungewissem Personenstand im Wege einer Notlösung einen "Ersatz-Personenstand" zu vermitteln, um sie so - vorrangig im öffentlichen Interesse - mit den zur Teilnahme am Rechtsverkehr notwendigen Identifizierungsmerkmalen auszustatten (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1966 - VII C 112.65 - BVerwGE 25, 109/111 f.; VG Berlin, U.v. 29.5.2013 - 3 K 1012.12 - juris Rn. 21 f.; Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz, 4. Aufl. 2018, § 25 Rn. 3, 6).
  • OLG Hamm, 20.04.2017 - 15 W 153/14
    Hinsichtlich des hier in Betracht zu ziehenden § 25 PStG wird eine Anwendung auf im Ausland geborene Nichtdeutsche jedoch abgelehnt, oder aber mit äußerster Zurückhaltung gesehen (ablehnend BVerwG Beschlüsse vom 23.09.1066 -VII C 23/66- und -VII C 112/65- = NJW 1967, 458, jeweils zu § 26 PStG a.F.; VG Berlin StAZ 2000, 242 sowie Beschluss vom 29.05.2013 -3 K 1012.12-, juris; zweifelnd bis unklar Gaaz/Bornhofen, a.a.O. § 25 Rdn.7 sowie § 36 Rdn.17; Rhein, PStG, 2012, § 25 Rdn.2).
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