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   VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17 V   

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https://dejure.org/2018,35828
VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17 V (https://dejure.org/2018,35828)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2018 - 17 K 448.17 V (https://dejure.org/2018,35828)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 17 K 448.17 V (https://dejure.org/2018,35828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 3 AufenthG, § 16 Abs 1 AufenthG, § 20c Abs 2 Nr 5 AufenthG, Art 20 Abs 2 EURL 2016/801, Art 34 EURL 2016/801

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 20c Abs. 2 Nr. 5, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 16 Abs. 1 S. 1, RL 2004/114/EG Art. 6 Abs. 1 Bst. d, RL 2016/801/EU Art. 20 Abs. 2 Bst. f
    Studienvisum, Neuregelung, Beurteilungsspielraum, Auslandsvertretung, Visum, Aufenthaltszweck, Missbrauch, Kamerun, Hochschule, Qualifizierung, Sprachkenntnisse, Botschaft, Auswärtiges Amt, Ermessen, Ermessensfehler, Ermessensspielraum, Prognose, Hochschulzulassung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.10.2014 - C-492/13

    Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17
    Eine Überprüfung des Gerichts beschränkte sich - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Erteilung eines Schengen-Visums - darauf, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff. und vom 10. September 2014 - C-492/13 -, juris, Rn. 33).

    Die Annahme eines Beurteilungsspielraums wurde von der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2014, a.a.O.) maßgeblich auf den 15. Erwägungsgrund der damaligen Richtlinie gestützt, der lautete:.

  • EuGH, 04.04.2017 - C-544/15

    Die nationalen Behörden können einer iranischen Staatsangehörigen, die

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17
    Eine Überprüfung des Gerichts beschränkte sich - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Erteilung eines Schengen-Visums - darauf, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff. und vom 10. September 2014 - C-492/13 -, juris, Rn. 33).
  • VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken; missbräuchliche Nutzung eines Visums

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17
    Das Gericht schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung der 1., 4. und 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin an (VG Berlin, Urteil vom 11. September 2017 - VG 4 K 2.17 V; Urteil vom 28. Februar 2018 - VG 1 K 102.17 V und Urteil vom 22. März 2018 - VG 6 K 332.17 V), wonach der Beklagten bei der Feststellung, ob ein Antragssteller ein Studienvisum missbräuchlich beantragt, weil er in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt, ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, der durch das Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist.
  • BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17
    Die Willkür ist nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sich Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2017 - 3 B 20.16

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17
    Eine Überprüfung des Gerichts beschränkte sich - in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Erteilung eines Schengen-Visums - darauf, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffes ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. April 2017 - OVG 3 B 20.16 -, juris, Rn. 24 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - C-544/15 -, juris, Rn. 41 ff. und vom 10. September 2014 - C-492/13 -, juris, Rn. 33).
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