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   VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17   

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VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17 (https://dejure.org/2017,73933)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.09.2017 - 28 K 33.17 (https://dejure.org/2017,73933)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 (https://dejure.org/2017,73933)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Derartige Einschränkungen müssen aber ihrerseits dem Zweck des Art. 33 Abs. 2 GG, ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorzubeugen, Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, juris Rn. 13 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. März 2017 - 2B 40/17 -, juris Rn. 9; vgl. zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für die Modifizierung des Leistungsgrundsatzes auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, juris Rn. 11).

    Die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen - hier der Polizei - ist ein verfassungsrechtliches Schutzgut, das auch eine Beschränkung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nach Art. 33 Abs. 2 GG zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 09.05.2017 - 26 L 147.17

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2017 - VG 26 L 147.17 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Hierbei kommt dem Dienstherrn ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zu, mit der Folge, dass die gerichtliche Überprüfung auf die Einhaltung der weiten rechtlichen Schranken sowie die Willkürkontrolle beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss von 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 50 und Nichtannahmebeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2014 - 1 WB 62.13

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Dokumentation der Auswahlerwägungen bzgl.

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - BVerwG 1 WB 62.13 -, juris Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 6 A 2415/08

    Zulassung der nach der LVOPol "prüfungsfreien" Polizeibeamten zur

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Da der Beginn einer neuen Ausbildung im gehobenen Dienst nicht unter Beibehaltung des bisherigen Amtes, sondern durch Neueinstellung, als unter Aufgabe des bisherigen Amtes erfolgen soll, kann der Kläger auch nicht darauf verwiesen werden, dass er sich an seiner Entscheidung für den mittleren Dienst festhalten lassen müsse (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. April 2011 - 6 A 2415/08 -, juris Rn. 66).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Die öffentliche Verwaltung ist im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 10. April 2014 - BVerwG 1 WB 62.13 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Hierbei kommt dem Dienstherrn ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zu, mit der Folge, dass die gerichtliche Überprüfung auf die Einhaltung der weiten rechtlichen Schranken sowie die Willkürkontrolle beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss von 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 50 und Nichtannahmebeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Derartige Einschränkungen müssen aber ihrerseits dem Zweck des Art. 33 Abs. 2 GG, ernsthaften Gefährdungen der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes vorzubeugen, Rechnung tragen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 -, juris Rn. 13 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. März 2017 - 2B 40/17 -, juris Rn. 9; vgl. zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für die Modifizierung des Leistungsgrundsatzes auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 28.09.2017 - 28 K 33.17
    Hierbei kommt dem Dienstherrn ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum zu, mit der Folge, dass die gerichtliche Überprüfung auf die Einhaltung der weiten rechtlichen Schranken sowie die Willkürkontrolle beschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss von 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 50 und Nichtannahmebeschluss vom 27. Mai 2013 - 2 BvR 462/13 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 11.82 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 5 L 318.18

    Kein Anspruch auf Wechsel vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    anders VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 - (juris) und Beschluss vom 2. Mai 2018 - 28 L 179.18 -.

    Die Entscheidung des Antragsgegners, aktive und ausgeschiedene Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes nicht mehr für die (externen) Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen, stellt sich nicht als negatives konstitutives Anforderungsmerkmal in dem maßgeblichen Auswahlverfahren dar (so jedoch VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 - juris Rn. 41), sondern als diesem vorgelagerte grundlegende Entscheidung zur maßgeblichen Stellenbesetzung in dem Geschäftsbereich des Polizeipräsidenten.

    Er ist jedenfalls berührt, wenn der Dienstherr nach der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse in der geordneten und vorausschauenden Personalentwicklung wesentlich beeinträchtigt ist (so auch VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 - juris Rn. 36).

    Der vollständige Ausschluss eines "unechten" Laufbahnaufstiegs ist - soweit dies der gerichtlichen Prüfung unterfällt - allgemein und auch gegenüber dem Antragsteller verhältnismäßig (a.A. VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 - juris Rn. 42 ff.).

  • VG Berlin, 13.03.2018 - 12 K 210.17

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung in einem Bachelorstudium wegen Überschreitung

    Abgesehen davon, dass sie diese Erklärung im Rahmen einer zwar zunächst begonnenen, wenige Monate später aber abgebrochenen Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst abgegeben hat, bestehen Zweifel daran, dass eine derartige Erklärung rechtlich wirksam ist (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 29. September 2017 - 28 K 33.17 - zit. nach juris).
  • KG, 24.07.2020 - 5 Ws 106/20

    Isolierte Kostenbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Unterliegt der Antragsteller mit seinem Verpflichtungsbegehren und wird ihm als ein Minus zu seinem ursprünglichen Antrag mangels Spruchreife lediglich Neubescheidung gewährt, ist die hälftige Überbürdung der Verfahrenskosten und seiner notwendigen Auslagen regelmäßig nicht zu beanstanden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. September 2017 - 28 K 33.17 - juris; VG Aachen, Urteil vom 13. März 2011 - 6 K 557/11 - juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 06. Mai 1993 - Bf VII 10/93 - juris Rn. 70; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 4 S 473/19 - juris).
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