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   VG Berlin, 29.11.2018 - 10 K 300.15   

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https://dejure.org/2018,45186
VG Berlin, 29.11.2018 - 10 K 300.15 (https://dejure.org/2018,45186)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2018 - 10 K 300.15 (https://dejure.org/2018,45186)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2018 - 10 K 300.15 (https://dejure.org/2018,45186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchV 12, § 3 Abs 4 BImSchV 12, § 4 Nr 2 BImSchV 12, § 5 Abs 1 Nr 2 BImSchV 12
    Verpflichtung eines Galvanikbetriebes zur Installation von den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechenden Brandmeldeanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 2 A 2176/14

    Brandmeldeanlage braucht direkte Verbindung zur Feuerwache!

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2018 - 10 K 300.15
    Mit Blick auf das hohe Gut des Brandschutzes und die dahinter stehenden Schutzgüter sind für die Feuerwehr bestmögliche Einsatzbedingungen unter weitest möglicher Risikominimierung zu gewährleisten (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21.09.2012 - 2 A 182.11, Rz. 63 und vom 11.04.2016 - 2 A 2176/14 Rz. 46; jeweils zitiert nach juris).

    Dabei gilt grundsätzlich, dass mit Blick auf die geschützten Rechtsgüter Leben und Gesundheit finanzielle Interessen des Betroffenen es nicht geboten erscheinen lassen, wesentliche Abstriche an sachgerechten Sicherheitserfordernissen hinzunehmen (vgl. dazu OVG NRW Urteil vom 11.04.2016 a. a. O., Rz. 48).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2011 - 2 A 15.09

    Tatbestandsberichtigungsanträge (erfolglos); Normenkontrollurteil;

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2018 - 10 K 300.15
    Die Unrichtigkeit des Tatbestandes im Sinne des § 119 VwGO, zu dem - wie hier - auch in den Entscheidungsgründen des Urteils enthaltene Feststellungen tatsächlicher Art gehören, kann sich aus der unzutreffenden oder widersprüchlichen Darstellung des Sachverhalts, aber auch aus der Auslassung wesentlicher Punkte ergeben (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2011 - OVG 2 A 15.09 -).
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