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   VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19 T   

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https://dejure.org/2021,12421
VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19 T (https://dejure.org/2021,12421)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.04.2021 - 90 K 6.19 T (https://dejure.org/2021,12421)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. April 2021 - 90 K 6.19 T (https://dejure.org/2021,12421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hauskauf von Patientin verstößt nicht gegen ärztliche Berufsordnung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt darf Haus von Patient kaufen - dies ist keine verbotene Annahme von Geschenken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliches Berufsrecht - und der Hauskauf von einer Patientin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berufsordnung: Arzt darf Haus seiner Patientin kaufen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arzt ein Haus von seiner Patientin kaufen oder verstößt er damit gegen die ärztliche Berufsordnung?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arzt darf Haus von Patientin zu marktüblichem Preis kaufen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Vielmehr heißt es dort (OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2009 - I-20 U 121/08 - juris Rn. 66 - 67) ausdrücklich: "Nach § 31 BO ist es Ärzten nicht gestattet, sich für die Zuweisung von Patienten ein Entgelt oder einen anderen Vorteil versprechen oder gewähren zu lassen.

    Es ging danach gerade nicht um ein neutrales Geschäft mit einem Patienten, sondern um einen Rahmenvertrag eines Krankenhauses mit Vertragsärzten über die "Sektorenübergreifende Versorgung", der einen finanziellen und damit einen eindeutig sachfremden Anreiz zur Empfehlung des Hauses der Beklagten setzte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2009 - I-20 U 121/08 - juris Rn. 55).

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Ein Vorteil kann zudem grundsätzlich auch im Abschluss eines Vertrages liegen, der Leistungen an den Täter zur Folge hat, und zwar selbst dann, wenn diese nur das angemessene Entgelt für die von ihm selbst aufgrund des Vertrags geschuldeten Leistungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1983, 4 StR 375/82).

    Entsprechend lautet die Begründung in der zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82 -, BGHSt 31, 264-290, Rn. 45 - 46):.

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Die Entscheidung darf nicht aufgrund eigener Interessen des Arztes getroffen werden, insbesondere nicht danach, ob ihm für die Überweisung eine Gegenleistung zufließt oder nicht (BGH GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; Ratzel/Lippert, Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte [MBO], 4. Aufl., § 31 Rn. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2011 - 6t A 1816/09

    Rechtsmittel gegen einen "Freispruch" nach § 92 Abs. 2a) HeilBerG NRW bei Fehlen

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Entsprechend wird dies auch im ärztlichen Berufsrecht verstanden (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Urteil vom 6. Juli 2011 - 6t A 1816/09.T - juris Rn. 100 f. auch zur Anwendbarkeit des § 17 StGB auf Rechtsirrtümer).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Ein fahrlässiges Handeln liegt nach der Rechtsprechung im Disziplinarrecht dann vor, wenn der Täter eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25/11 - juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 2014 - 20 LD 10/13 - juris Rn. 58).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Angebote von Interessenten, bei denen sich ein nur in ihrer Person begründetes besonderes Interesse auswirkt (vgl. § 6 WertV) nicht geeignet, den Marktwert des Objekts widerzuspiegeln (Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 147/05 - juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18

    Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Nach der Rechtsprechung des Berufsobergericht für Heilberufe Berlin-Brandenburg, der das Berufsgericht für Heilberufe Berlin folgt (Urteil vom 26. November 2019 - 90 K 13.18 T - juris Rn. 41), begründet erst die erwiesene Schuld des betroffenen Berufsträgers an der Berufspflichtverletzung das Vorliegen eines Berufsvergehens.
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19
    Ein fahrlässiges Handeln liegt nach der Rechtsprechung im Disziplinarrecht dann vor, wenn der Täter eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25/11 - juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 2014 - 20 LD 10/13 - juris Rn. 58).
  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 135/02

    Fordern eines pauschalierten Kostenbeitrags von dem Anästhesisten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

  • VG Berlin, 11.05.2007 - 90 A 7.04
  • VG Berlin, 11.05.2007 - 90 A 8.05

    Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen Arzt wegen Geldschenkung

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62

    "Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

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