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   VG Berlin, 30.05.2008 - 4 A 135.06   

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https://dejure.org/2008,47740
VG Berlin, 30.05.2008 - 4 A 135.06 (https://dejure.org/2008,47740)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2008 - 4 A 135.06 (https://dejure.org/2008,47740)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 4 A 135.06 (https://dejure.org/2008,47740)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61

    Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2008 - 4 A 135.06
    23 "stellt es keinen Verfahrensverstoß dar, wenn das Gericht seine Entscheidung auf die Ergebnisse eines Strafverfahrens stützt und keine eigenen Ermittlungen anstellt; es liegt im Rahmen des den Gerichten bei der Bestimmung des Umfangs der Beweiserhebung zustehenden Ermessens, wenn die im strafgerichtlichen Verfahren [gewonnenen Erkenntnisse] im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1981 - 1 B 118.81 - Urteil vom 21. Juli 1964 - I C 102.61 - GewArch 1965, S. 7).

    Zu besonderen Ausführungen oder weiteren Ermittlungen besteht [...] dann Anlass, wenn der Betroffene substantiiert darlegt, dass und inwieweit die seinen Verurteilungen zugrunde liegenden Feststellungen der Strafgerichte den Tatsachen nicht entsprochen haben sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1964 a. a. O.).".

  • BVerwG, 09.09.1981 - 1 B 118.81

    Einstufung der privaten Steuerschuld eines Geschäftsführers als Tatsache im Sinne

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2008 - 4 A 135.06
    23 "stellt es keinen Verfahrensverstoß dar, wenn das Gericht seine Entscheidung auf die Ergebnisse eines Strafverfahrens stützt und keine eigenen Ermittlungen anstellt; es liegt im Rahmen des den Gerichten bei der Bestimmung des Umfangs der Beweiserhebung zustehenden Ermessens, wenn die im strafgerichtlichen Verfahren [gewonnenen Erkenntnisse] im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1981 - 1 B 118.81 - Urteil vom 21. Juli 1964 - I C 102.61 - GewArch 1965, S. 7).
  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Hierbei können jedoch auch andere Gründe zum Ausschluss der persönlichen Eignung führen, weil die Aufzählung in § 29 BBiG nicht abschließend ist, was durch die Formulierung "insbesondere" zum Ausdruck kommt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 30. Mai 2008 - VG 4 A 135.06 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
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