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   VG Berlin, 30.05.2018 - 8 L 101.18   

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https://dejure.org/2018,16324
VG Berlin, 30.05.2018 - 8 L 101.18 (https://dejure.org/2018,16324)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.05.2018 - 8 L 101.18 (https://dejure.org/2018,16324)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 8 L 101.18 (https://dejure.org/2018,16324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 3 SchfHwG, § 1 Abs 4 SchfHwG, § 14 Abs 2 SchfHwG, § 15 SchfHwG, § 25 Abs 3 SchfHwG
    Vollziehbarkeit einer Duldungsverfügung für die anlassbezogene Überprüfung einer Feuerstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 3 S 71.13

    Anordnung der Ausländerbehörde zum persönlichen Erscheinen; Passbeschaffung;

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2018 - 8 L 101.18
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 5. Juni 2014 - OVG 3 S 71.13 -, juris, Rn. 11) ist die vorherige Androhung eines Zwangsgeldes dann nicht zielführend, wenn es in der Vergangenheit bereits versagt hat oder aber dessen Erfolglosigkeit von vornherein offenkundig ist.

    Als untunlich ist ein Zwangsgeld auch dann zu qualifizieren, wenn sein Einsatz zwar Erfolg versprechend ist, der unmittelbare Zwang aber im konkreten Einzelfall wirksamer ist, die Verpflichtung durchzusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 10).

    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 [413]).

  • OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97

    Zwangsgeld; Ersatzvornahme; Untunlichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 30.05.2018 - 8 L 101.18
    Schließlich können auch beide Voraussetzungen für eine Androhung unmittelbaren Zwanges vorliegen, insbesondere wenn unmittelbarer Zwang zur Abwehr drohender Gefahren für bedeutende Rechtsgüter nötig ist, weil eine mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein Zwangsgeld zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014, a.a.O., Rn. 12; Beschluss vom 14. Mai 1997 - OVG 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 412 [413]).
  • VG Aachen, 16.07.2021 - 9 K 345/20

    Schornsteinfeger; Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid;

    vgl. VG Minden, Beschluss vom 5. August 2020 - 3 L 619/20 -, juris, Rn. 10; VG Würzburg, Urteil vom 15. Juli 2019 - W 8 K 19.169 -, a.a.O., Rn. 40; VG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 8 L 101.18 -, juris, Rn. 27.
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