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VG Berlin, 30.11.2017 - 5 L 550.17 V |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 30 AufenthG, Art 13 Abs 3 Nr 1 BGBEG, Art 229 § 44 Abs 4 BGBEG, § 166 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
Visumserteilung zum Ehegattennachzug; Versagung des Visums wegen ungültiger Ehe; Kinderehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1466
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 28.09.2018 - 3 K 349.16
Kein Familiennachzug für Kinderehe
So liegt der Fall hier, da die Ehemündigkeit der Klägerin wie aufgezeigt syrischem Recht unterlag und sie im Zeitpunkt der Eheschließung erst 15 Jahre alt war (vgl. VG Berlin v. 30.11.2017 VG 5 L 550.17 V).Sie sollen insbesondere der uneinheitlichen Praxis der Behörden und Gerichte in Anwendung des zuvor maßgeblichen Ordre-Public-Vorbehalts des Art. 6 EGBGB entgegen wirken, indem sie die Möglichkeit einer Eheschließung vor Vollendung des 16. Lebensjahres generell abschaffen (vgl. BT-Drucks. 18/12086, 14 f. und dazu auch VG Berlin Beschluss vom 30. November 2017 - 5 L 550.17 V, StARZ 2018, S. m285).
- VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf …
Falls der Obdachlose in die Unterkunft eingewiesen worden und die Einweisung nicht befristet war oder die in einer befristeten Einweisung genannte Frist - wie hier - noch nicht abgelaufen ist, bedarf es zusätzlich des Widerrufs der Einweisungsverfügung (VG Neustadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 L 550/17.NW -). - VG Berlin, 19.01.2018 - 28 K 418.16
Visum zum Ehegattennachzug
Dass die Norm rechtspolitisch umstritten ist (vgl. dazu etwa Hüßtege, FamRZ 2017, 1374, 1376 ff.), ändert nichts daran, dass sie geltendes Recht ist (so auch VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 L 550.17 V -, juris Rn. 6).