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   VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09   

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https://dejure.org/2009,17795
VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09 (https://dejure.org/2009,17795)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2009 - 2 L 38.09 (https://dejure.org/2009,17795)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2009 - 2 L 38.09 (https://dejure.org/2009,17795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Durchführung eines Bundesparteitages in den Räumlichkeiten eines Rathauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    NPD kann Bundesparteitag in Reinickendorf abhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gleichbehandlungsgrundsatz für Parteien: NPD kann Bundesparteitag in Berlin-Reinickendorf abhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 07.01.2005 - 2 A 3.05

    NPD darf ins Tempelhofer Rathaus

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09
    Sie begründet mithin nicht die Verpflichtung eines Trägers öffentlicher Gewalt zur Vergabe von Räumen, sondern regelt nur die Anwendung des Gleichheitssatzes, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen Umständen oder Vorschriften ergibt (vgl. BVerwG, a. a. O.; Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 -).

    Der Anspruch der Antragstellerin scheitert auch nicht daran, dass ein Anspruch auf Zulassung zur Raumnutzung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität besteht (vgl. z. B. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 - VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 - juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09
    Dies ist zur Gewährleistung des durch Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann möglich, wenn bereits nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung von einem Obsiegen des Antragstellers in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann und sonst schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1990 - 15 A 2410/88

    Geltendes Recht; Anspruch auf Überlassung kommunaler Verwaltungsräume;

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09
    Die regionale Anknüpfung stellt im Zusammenhang mit der Raumvergabe keinen sachlichen Grund für eine Differenzierung zwischen den Parteien dar, ebenso wenig die politischen Vorstellungen einer Partei (vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 1990 - 15 A 2410/88 - juris Rn. 9; Ipsen, PartG, 2008, § 5 Rn. 32 und 34).
  • VGH Bayern, 13.06.2008 - 4 CE 08.726

    Keine Überlassung des Hegelsaals in der Bamberger Konzert- und Kongresshalle für

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09
    Der Anspruch der Antragstellerin scheitert auch nicht daran, dass ein Anspruch auf Zulassung zur Raumnutzung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität besteht (vgl. z. B. Beschluss der Kammer vom 7. Januar 2005 - VG 2 A 3.05 - VGH München, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 4 CE 08.726 - juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2009 - 2 L 38.09
    Es gibt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, nach der ein Träger öffentlicher Gewalt verpflichtet ist, Räume für gesellschaftliche Zwecke oder Parteiveranstaltungen zur Verfügung zu stellen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 56.68 - Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1, S. 3).
  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 4 CE 18.1224

    Öffentliche Einrichtung bei Trägerschaft eines Vereins; keine Beschränkung der

    Eine Regelung, wonach die nicht im Gemeinde- bzw. Stadtrat vertretenen Parteien von der Benutzung generell ausgeschlossen sind, verletzt daher das parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot (VGH BW, U.v. 19.2.1979 - I 3480/78 - juris Rn. 22; Köster, a.a.O.; Gassner, VA 85 [1994], 533/538 m.w.N.; vgl. auch OVG LSA, B.v. 5.11.2010 - 4 M 221/10 -NVwZ-RR 2011, 150/15; VG Berlin, B.v. 31.3.2009 - 2 L 38.09 - juris Rn. 9; Lange, a.a.O., S. 784; Schoch, a.a.O., 262, zum Kriterium der "Ortsansässigkeit").
  • VG Berlin, 16.07.2010 - 2 K 93.09

    NPD-Bundesparteitag: Räume mussten uneingeschränkt überlassen werden

    Mit Beschluss der Kammer vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - verpflichtete dieses den Beklagten unter Bezugnahme auf das klägerische Schreiben vom 17. Februar 2009, der Klägerin "zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April 2009 den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm 215 - 239, 13437 Berlin, zu den für die Vergabe von Räumen üblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen." Eine hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte sowie auf die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die beigezogene Akte VG 2 L 38.09 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Vielmehr hat die Kammer sie in ihrem Beschluss vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - als rechtswidrig angesehen; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Frage mit Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.09 - offen gelassen.

    Der Anspruch folgte aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. der Vergabepraxis des Beklagten und der dadurch eingetretenen Selbstbindung (siehe zur Grundlage des Überlassungsanspruchs Beschluss der Kammer vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2010 - 4 M 221/10

    Beschwerde der Stadt Hohenmölsen in Sachen Vermietung der Stadthalle für

    Das Kriterium der "Ortsansässigkeit" stellt im Zusammenhang mit der Überlassung der hier in Rede stehenden öffentlichen Einrichtung keinen sachlichen Grund für eine Differenzierung zwischen den Parteien dar (VG C-Stadt, Beschl. v. 31.03.2009 - 2 L 38.09 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 3a B 4.11

    Änderung der Richtlinien für Nutzung von Einrichtungen durch Parteien bei

    Dieses verpflichtete den Beklagten durch Beschluss vom 31. März 2009 - VG 2 L 38.09 - der Klägerin "zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April den Ernst-Reuter-Saal (...) zu den für die Vergabe von Räumen üblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen." Eine Beschwerde des Beklagten beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg blieb erfolglos (Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 3 S 36.08 - juris).
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