Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11106
VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19 (https://dejure.org/2022,11106)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2022 - 13 K 184.19 (https://dejure.org/2022,11106)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2022 - 13 K 184.19 (https://dejure.org/2022,11106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parkplätzen für Elektrofahrzeuge - und das baurechtliche Rücksichtsnahmegebot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtlos sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine E-Parkplätze im Hinterhof - Nachts sind im Innenhof einer Wohnanlage sogar Elektroautos zu laut

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Parkplatz für E-Autos kann rücksichtslos sein: Baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge - Vorhaben verstößt gegen Gebot der Rücksichtnahme

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Nähere Umgebung des Bauvorhabens ist der Baublock, der durch die Straßen ...S... gebildet wird, denn die Grundstücke und die auf ihnen ausgeübte Art der Nutzung innerhalb eines durch ein Straßenviertel begrenzten Bebauungsblocks sind in der Regel in besonderer Weise aufeinander bezogen und bilden grundsätzlich die nähere Umgebung (vgl. OVG BE-BB, U. v. 13.03.2013 - 10 B 4.12 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Darüber hinaus fügen sich die fünf Stellplätze typischerweise auch deshalb ein, weil nach der Wertung des nicht direkt (vgl. BVerwG, U. v. 12.03.1998 - 4 C 10.97 - juris Rn. 22), aber doch im Hinblick auf die Typisierung von Nutzungen indiziell zu berücksichtigenden (vgl. BVerwG, U. 16.09.2010 - 4 C 7.10 - juris Rn. 18; Otto, in: BeckOK-BauNVO, Stand 15.10.2021, § 12 Rn. 8) § 12 Abs. 1 BauNVO Stellplätze in allen Baugebieten grundsätzlich zulässig sind.
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2021 - 1 ME 76/20

    Zumutbarkeit eines rückwärtigen Stellplatzverkehrs durch Einhaltung der Werte der

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Ob Stellplätze unzumutbar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, B. v. 15.08.2019 - 4 B 31.19 - juris Rn. 3); maßgeblich sind insbesondere die Zufahrt zu sowie der Standort der Stellfläche, die Anzahl der Plätze, eine eventuelle Abschirmung durch Zäune oder Hecken und die bauplanungsrechtliche Eigenart sowie die Schutzwürdigkeit der umgebenden Nutzungen (BVerwG, U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19 f.; B. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6 f.; OVG NW, U. v. 26.04.2019 - 7 A 3284.17 - juris Rn. 35; OVG NI, B. v. 19.11.2021 - 1 ME 76/20 - juris Rn. 22; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 12 Anm. 8).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Diese regelmäßige und ausnahmsweise Bebauung ist lediglich in einem Mischgebiet zulässig, das hier jedoch ausscheidet, weil die Bebauung nicht durch die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe sowie deren wechselseitige Verträglichkeit gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.2017 - 4 CN 6.17 - juris Rn. 25); es fehlt jedenfalls an der erforderlichen quantitativen Gleichgewichtigkeit, denn die Nutzung auf dem Gelände der B... ist nach Anzahl und Umfang beherrschend und tritt in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung (vgl. BVerwG, U. v. 04.05.1988 - 4 C 34.86 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Ob Stellplätze unzumutbar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, B. v. 15.08.2019 - 4 B 31.19 - juris Rn. 3); maßgeblich sind insbesondere die Zufahrt zu sowie der Standort der Stellfläche, die Anzahl der Plätze, eine eventuelle Abschirmung durch Zäune oder Hecken und die bauplanungsrechtliche Eigenart sowie die Schutzwürdigkeit der umgebenden Nutzungen (BVerwG, U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19 f.; B. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6 f.; OVG NW, U. v. 26.04.2019 - 7 A 3284.17 - juris Rn. 35; OVG NI, B. v. 19.11.2021 - 1 ME 76/20 - juris Rn. 22; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 12 Anm. 8).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Diese regelmäßige und ausnahmsweise Bebauung ist lediglich in einem Mischgebiet zulässig, das hier jedoch ausscheidet, weil die Bebauung nicht durch die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe sowie deren wechselseitige Verträglichkeit gekennzeichnet ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.2017 - 4 CN 6.17 - juris Rn. 25); es fehlt jedenfalls an der erforderlichen quantitativen Gleichgewichtigkeit, denn die Nutzung auf dem Gelände der B... ist nach Anzahl und Umfang beherrschend und tritt in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung (vgl. BVerwG, U. v. 04.05.1988 - 4 C 34.86 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Es kann dahinstehen, ob hier Einwirkungsgebiet i.S.d. Nr. 6.7 TA die gesamte das Bauvorhaben prägende Gemengelage im Baublock (vgl. Feldhaus/Tegeder a.a.O. Nr. 6 TA Lärm Rn. 67) oder im Hinblick auf Nr. 2.2 TA Lärm nur die Wohnbebauung entlang der S... (vgl. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2021, Nr. 6 TA Lärm Rn. 27) ist und welchen Umfang, d.h. welche Ausdehnung, Art, Qualität und Intensität die jeweiligen Nutzungen haben (vgl. Feldhaus/Tegeder a.a.O. Nr. 6 TA Lärm Rn. 67) sowie ob sie ortsüblich sind (vgl. BVerwG, B. v. 29.10.1084 - 7 B 149.84 - juris Rn. 5), denn gemäß Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 2 TA Lärm sollen die Immissionsrichtwerte in Gemengelagen die u.a. in Mischgebiet geltenden Werte von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschreiten und ein atypischer Ausnahmefall ist insofern im Hinblick darauf, dass die unmittelbare Umgebung durch Wohnnutzung geprägt wird, nicht dargetan oder ersichtlich (vgl. Feldhaus/Tegeder a.a.O. Nr. 6 TA Lärm Rn. 63).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Soweit die Klägerin schließlich meint, die obigen Nachtwerte seien durch die Vorbelastung (Nr. 2.4 Satz 1 TA Lärm) der nachwirkenden Autowerkstatt nochmals zu erhöhen, übersieht sie, dass der für kurzzeitige Geräuschspitzen nach Nr. 6.1 Abs. 2 TA Lärm zulässige Wert nicht noch einmal im Wege einer einzelfallbezogenen Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze durch eine Vorbelastung zu erhöhen ist, denn dafür gibt es in dem grundsätzlich geschlossenen und das Gericht bindenden System der TA Lärm (vgl. BVerwG, B. v. 26.03.2014 - 4 B 3.14 - juris Rn. 6) keinen normativen Ansatzpunkt und diese besondere Belastung ist zudem bereits in die Mittelwertbestimmung nach Nr. 6.7 TA Lärm eingegangen.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Für Geräusche, die von dem Betrieb einer baulichen Anlage ausgehen, legt das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (BVerwG, U. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Berlin, 31.03.2022 - 13 K 184.19
    Darüber hinaus fügen sich die fünf Stellplätze typischerweise auch deshalb ein, weil nach der Wertung des nicht direkt (vgl. BVerwG, U. v. 12.03.1998 - 4 C 10.97 - juris Rn. 22), aber doch im Hinblick auf die Typisierung von Nutzungen indiziell zu berücksichtigenden (vgl. BVerwG, U. 16.09.2010 - 4 C 7.10 - juris Rn. 18; Otto, in: BeckOK-BauNVO, Stand 15.10.2021, § 12 Rn. 8) § 12 Abs. 1 BauNVO Stellplätze in allen Baugebieten grundsätzlich zulässig sind.
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 15.08.2019 - 4 B 31.19

    Klärungsbedürftigkeit des Führens der Nutzung einer Stellplatzanlage stets zu

  • BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14

    Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2022 - 1 S 28.22

    Duldung einer E-Ladesäule am Straßenrand

    Zwar hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem Urteil vom 31. März 2022 (VG 13 K 184/19 n.v.), auf das sich die Beschwerde beruft, festgestellt, dass Geräusche die durch das nächtliche Türen - und Kofferraumschlagen von Elektroautos ausgehen, in einem Hinterhof untypisch und unzumutbar sein können und deshalb gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verstoßen können (Urteil Seite 7f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht