Rechtsprechung
VG Berlin, 31.03.2023 - 10 K 4.20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berichtigung des Tatbestands
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
- VG Berlin, 31.03.2023 - 10 K 4.20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 4 A 3244/06
Berichtigung des Tatbestands bei Aufnahme einer falschen entscheidungserheblichen …
Auszug aus VG Berlin, 31.03.2023 - 10 K 4.20
Eine Berichtigung des Tatbestands ist nur zulässig, wenn das Gericht eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht oder falsch in die gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands (§ 117 Abs. 3 S. 1 VwGO) aufgenommen hat (OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2017 - 4 A 3244/06 -, Rn. 3, juris).