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   VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09   

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https://dejure.org/2012,19138
VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09 (https://dejure.org/2012,19138)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2012 - 10 K 109.09 (https://dejure.org/2012,19138)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 10 K 109.09 (https://dejure.org/2012,19138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 S 3 TEHG 2004, § 9 Abs 1 TEHG 2004, § 22 Abs 1 TEHG 2004, § 3 Abs 2 Nr 2 ZuG 2012, § 8 Abs 1 ZuG 2012
    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 339.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Auch sieht das Gesetz den (von der Klägerin des Parallelverfahrens VG 10 K 339.09 vorgeschlagenen) Lösungsweg einer fiktiven "Vorabberechnung der voraussichtlichen Zuteilung" sowie das Zurückfallen "aller Hauptanträge, deren Mindestzuteilungsmenge nicht erreicht wird, (...) auf den Hilfsantrag" nicht vor.

    Dann hätten die Produktionsleistungen auch dieser Anlagenteile in die Berechnung der Mehrproduktion einfließen und auch für diese Anlagenteile eine Zuteilung nach § 12 ZuG 2012 beantragt werden müssen (vgl. hierzu etwa das Urteil der Kammer vom 31. Mai 2012 - VG 10 K 339.09).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Bereits nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen darf ein an die Verwaltungsbehörde gerichteter Antrag nicht von einer echten Bedingung abhängig gemacht werden (vgl. statt vieler etwa Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 22 Rn. 77 m. w. Nw.; zur Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahme von Anträgen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18/88 - NVwZ 1989, 476).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 7 C 29.07

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilungsmethode; Bestandsanlage;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Diese Regelung findet auf Bestandsanlagen keine Anwendung, für die der Verantwortliche - wie die Klägerin - in der ersten Zuteilungsperiode von der Optionsregelung des § 7 Abs. 12 ZuG 2007 Gebrauch gemacht hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 29.07- NVwZ 2008, 228, insbesondere Rn. 24; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 16.10 - VG Berlin, Urteile vom 27. November 2009 - VG 10 K 254.08 und VG 10 K 69.09).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - 12 B 16.10

    Emissionshandelsrecht; Mehrzuteilung von Emissionsberechtigungen;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Diese Regelung findet auf Bestandsanlagen keine Anwendung, für die der Verantwortliche - wie die Klägerin - in der ersten Zuteilungsperiode von der Optionsregelung des § 7 Abs. 12 ZuG 2007 Gebrauch gemacht hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007 - BVerwG 7 C 29.07- NVwZ 2008, 228, insbesondere Rn. 24; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Juni 2011 - OVG 12 B 16.10 - VG Berlin, Urteile vom 27. November 2009 - VG 10 K 254.08 und VG 10 K 69.09).
  • VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Wie die Kammer im Urteil vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06, ZUR 2007, 601 ff. = NVwZ-RR 2008, 235 ff.) im Einzelnen dargelegt hat, bestimmt die Reichweite der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung infolge ihrer Tatbestandswirkung den Umfang einer Tätigkeit i. S. d. §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 2 Satz 1 TEHG.
  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Bei Kapazitätserweiterungen, die bereits während der Basisperiode in Betrieb genommen wurden, schließt der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012 vorzunehmende Abzug der der Kapazitätserweiterung nach Maßgabe der Standardfaktoren zuzurechnenden Emissionsmenge von den gesamten Emissionen der Anlage in der Basisperiode (zumindest weitgehend) aus, dass für eine Kapazitätserweiterung die nach Standardfaktoren berechnete Zuteilungsmenge in Anspruch genommen wird, obwohl die Kapazitätserweiterung tatsächlich in geringerem Umfang (oder gar nicht) zu einer Erhöhung der Emissionen in der Basisperiode geführt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 13. April 2010 - VG 10 K 27.09 - und vom 25. Mai 2011 - VG 10 K 287.10).
  • VG Berlin, 18.02.2011 - 10 K 30.09

    Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für eine Nebenanlage

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Auch die Begründung des Bescheides (zu ihrer Berücksichtigungsfähigkeit vgl. das Urteil der Kammer vom 18. Februar 2011 - VG 10 K 30.09) lässt keinesfalls den Schluss zu, die Immissionsschutzbehörde habe den 15. März 2004 als Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage festschreiben wollen.
  • VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 287.10

    Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Bei Kapazitätserweiterungen, die bereits während der Basisperiode in Betrieb genommen wurden, schließt der nach § 8 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012 vorzunehmende Abzug der der Kapazitätserweiterung nach Maßgabe der Standardfaktoren zuzurechnenden Emissionsmenge von den gesamten Emissionen der Anlage in der Basisperiode (zumindest weitgehend) aus, dass für eine Kapazitätserweiterung die nach Standardfaktoren berechnete Zuteilungsmenge in Anspruch genommen wird, obwohl die Kapazitätserweiterung tatsächlich in geringerem Umfang (oder gar nicht) zu einer Erhöhung der Emissionen in der Basisperiode geführt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 13. April 2010 - VG 10 K 27.09 - und vom 25. Mai 2011 - VG 10 K 287.10).
  • VG Berlin, 24.11.2011 - 10 K 121.09

    Kapazitätserweiterung im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZuG 2012;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Die Inbetriebnahme der Änderung einer bestehenden Anlage berücksichtigt das Zuteilungsgesetz 2012 in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und 7 i. V. m. § 8 Abs. 2 lediglich insoweit, als mit ihr eine (genehmigungspflichtige, nicht lediglich anzeigepflichtige: vgl. BT-Drucks. 16/5617 S. 11 zu Nummer 2 sowie die Urteile der Kammer vom 24. November 2011 - VG 10 K 121.09 - und 24. April 2012 - VG 10 K 124.09) Erweiterung der Kapazität der Anlage verbunden ist.
  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 110.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
    Die die Klägerin betreffenden Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Streitakte VG 10 K 110.09 haben vorgelegen und waren, soweit wesentlich, Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • VG Berlin, 27.11.2009 - 10 K 69.09
  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 110.09

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit

    Diese Anlage ist Gegenstand des Streitverfahrens VG 10 K 109.09.

    Die die Klägerin betreffenden Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Streitakte VG 10 K 109.09 haben vorgelegen und waren, soweit wesentlich, Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • VG Berlin, 08.02.2013 - 10 L 287.12

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zuteilung von Emissionsberechtigungen für Gas-

    Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06, ZUR 2007, 601 ff. = NVwZ-RR 2008, 235 ff.) und vom 31. Mai 2010 (VG 10 K 109.09 - juris) im Einzelnen dargelegt, dass die Reichweite der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung infolge ihrer Tatbestandswirkung den Umfang einer Tätigkeit i. S. d. §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 2 Satz 1 TEHG 2004 bestimmt.
  • VG Berlin, 24.01.2013 - 10 L 274.12

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zuteilung von Emissionsberechtigung bei

    19 Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06, ZUR 2007, 601 ff. = NVwZ-RR 2008, 235 ff.) und vom 31. Mai 2010 (VG 10 K 109.09 - juris) im Einzelnen dargelegt, dass die Reichweite der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung infolge ihrer Tatbestandswirkung den Umfang einer Tätigkeit i. S. d. §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 2 Satz 1 TEHG 2004 bestimmt.
  • VG Berlin, 12.04.2013 - 10 L 174.13

    Zuweisung von Emissionsberechtigungen

    Hinzu kommt, dass die Kammer im Urteil vom 31. Mai 2012 (VG 10 K 109.09 - juris) ausgeführt hat, dass das Zuteilungsgesetz 2012 in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und 7 i. V. m. § 8 Abs. 2 die Inbetriebnahme der Änderung einer bestehenden Anlage lediglich insoweit berücksichtigt, als mit ihr eine genehmigte, nicht lediglich angezeigte Erweiterung der Kapazität der Anlage verbunden ist (vgl. dazu die Urteile der Kammer vom 24. November 2011 - VG 10 K 121.09 - und 24. April 2012 - VG 10 K 124.09; siehe auch BT-Drucks. 16/5617 S. 11 zu Nummer 2).
  • VG Berlin, 25.02.2013 - 10 L 75.13

    Emissionshandel - Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Anlage

    Die Kammer hat im Urteil vom 31. Mai 2012 (VG 10 K 109.09) ausgeführt, dass das Zuteilungsgesetz 2012 in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und 7 i. V. m. § 8 Abs. 2 die Inbetriebnahme der Änderung einer bestehenden Anlage lediglich insoweit berücksichtigt, als mit ihr eine genehmigte und nicht lediglich angezeigte Erweiterung der Kapazität der Anlage verbunden ist.
  • VG Berlin, 02.05.2013 - 10 L 169.13

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen; Erhöhung der Kapazität aufgrund einer

    Die Kammer hat bereits in ihren Urteilen vom 24. November 2011 (VG 10 K 121.09) und vom 31. Mai 2012 (VG 10 K 109.09) ausgeführt, dass das Zuteilungsgesetz 2012 in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und 7 die Inbetriebnahme der Änderung einer bestehenden Anlage lediglich insoweit berücksichtigt, als mit ihr eine genehmigte und nicht lediglich angezeigte Erweiterung der Kapazität der Anlage verbunden ist.
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