Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19438
VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14 (https://dejure.org/2016,19438)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2016 - 4 K 295.14 (https://dejure.org/2016,19438)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 (https://dejure.org/2016,19438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, § 35 S 1 VwVfG
    (Kein) Anspruch auf Zugang zu Verschlusssachen; fehlende Zuverlässigkeit bei Teilnahme an einem Auditing der Scientology

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Zugang zu Verschlusssachen bei Scientology-Mitgliedschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Verschlusssachen-Ermächtigung für Scientology-Mitglieder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeit von Scientologen: Kein Zugang zu Verschlusssachen

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Kein Zugang zu Verschlusssachen bei Scientology-Mitgliedschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Zugang zu Verschlusssachen bei Scientology-Mitgliedschaft

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Scientologe darf nicht alles wissen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Betriebsgeheimnisse für Scientologen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedern von Scientology darf Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden - Zweifel an Zuverlässigkeit eines Scientology-Mitglieds rechtlich nicht zu beanstanden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Das rechtfertigt es, dem zuständigen und mit einer speziellen fachlichen Expertise ausgestatteten Teil der Exekutive einen Beurteilungsspielraum einzuräumen (Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 32 m.w.N.).

    Das dokumentiert nicht zuletzt die Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, die trotz des eingeschränkten Kontrollmaßstabs Sicherheitsüberprüfungsentscheidungen bei Soldaten vielfach beanstandet hat (vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 34, vgl. ferner die Darstellung der umfangreichen Kasuistik bei Deiseroth, juris-Praxis-Report BVerwG 9/2008 zu BVerwG 1 WB 59.06, sub C.).

    Vielmehr folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der seit jeher einen Beurteilungsspielraum der zuständigen Stelle annimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - 1 WB 60.79 - BVerwGE 76, 52 , vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 24 und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff.; ebenso der 6. Senat, Urteil vom 15. Februar 1989 - 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 und zuvor auch der 2. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 2 VR 6.09 - juris Rn. 15 f.).

    Hiernach ist die gerichtliche Kontrolle auf das - auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannte - Prüfprogramm beschränkt, nämlich ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. und zuletzt vom 21. Mai 2015 - 1 WB 54.14 - DokBer 2015, 233 Rn. 31).".

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86/97 -, Rn. 7, juris):.

    Dabei durfte sie sich für die Frage, ob bei der Scientology-Organisation eine verfassungsfeindliche Bestrebung anzunehmen ist, auf den Umstand stützen, dass die Scientology-Organisation im Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums der Jahre 2009 (S. 365 ff.) und 2010 (S. 380 ff.) unter dem Gesichtspunkt des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BVerfSchG aufgeführt ist, wonach es Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder u.a. ist, Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, zu sammeln und auszuwerten; dies muss umso mehr gelten, als die Beobachtung der Scientology-Organisation obergerichtlich (OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2008 - 5 A 130.05 -, juris) bestätigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 9).

    Der Kläger kann auch nichts daraus herleiten, dass er lediglich einfaches Mitglied der Scientology-Organisation sei und nicht, wie in der vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 13. Oktober 1998, a.a.O.) entschiedenen Fallgestaltung, in herausgehobener Position tätig sei.

    Vielmehr müsse unter Berücksichtigung der Zweifel an der verfassungsfeindlichen Organisation geprüft werden, ob die Tätigkeit der Person in dieser Organisation von solchem Gewicht sei, dass die Zweifel an der betreffenden Organisation zugleich Zweifel in Bezug auf die betroffene Person begründeten BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 10).

  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 34.84

    Schutzbereich der Berufsfreiheit - Erteilung der Verschlusssachenermächtigung

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Die Auswirkungen einer negativen Entscheidung für den Betroffenen sind nicht Gegenstand der Prüfung und demzufolge nicht Regelungsinhalt der abschließenden Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3.09 -, Rn. 14, juris; Denneborg, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Loseblattkommentar, Stand Juni 2015, § 14 Rn. 12; Einordnung als Verwaltungsakt offengelassen noch in BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 -, Rn. 23, juris).

    Rechte des Betriebsangehörigen werden dadurch nicht berührt (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987, a.a.O. Rn. 21 f.).

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wie folgt ausgeführt (Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 -, Rn. 33f., juris):.

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Die Auswirkungen einer negativen Entscheidung für den Betroffenen sind nicht Gegenstand der Prüfung und demzufolge nicht Regelungsinhalt der abschließenden Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3.09 -, Rn. 14, juris; Denneborg, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Loseblattkommentar, Stand Juni 2015, § 14 Rn. 12; Einordnung als Verwaltungsakt offengelassen noch in BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 -, Rn. 23, juris).

    Dem Kläger kann aber ein Feststellungsinteresse mit Rücksicht auf eine mögliche Beeinträchtigung im beruflichen Fortkommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2011, a.a.O.; Denneborg, a.a.O., § 14 Rn.16c) nicht abgesprochen werden, weil nicht auszuschließen ist, dass er mit einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung bei seinem Arbeitgeber vielseitiger verwendbar wäre.

    Soweit der Senat zuletzt angenommen hat, die Entscheidung gemäß §§ 5 und 14 Abs. 3 SÜG unterliege voller gerichtlicher Nachprüfung (BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 3.09 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 24 Rn. 36 ff.), hält er daran nicht mehr fest.

  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Möchte der Betroffene von der Gelegenheit zur Äußerung zwar grundsätzlich, nicht jedoch in einem persönlichen Gespräch Gebrauch machen, so steht es ihm deshalb - gleichsam als Minus zur persönlichen Äußerung - frei, sich schriftlich zu äußern (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - BVerwG 1 WB 57.12 -, Rn. 58, juris).

    Allerdings ist es nicht Aufgabe des Betroffenen, von der zuständigen Stelle eine Anhörung zu verlangen; diese muss vielmehr eine solche anbieten, wenngleich sie das Angebot mit dem Hinweis verbinden kann, dass es dem Betroffenen freistehe, sich auch in schriftlicher Form zu äußern (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013, a.a.O., Rn. 62).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Aus den Ausführungen zur Berufsfreiheit folgt gleichzeitig, dass auch das - ebenfalls primär abwehrrechtlich gestaltete (Stern/Becker, Grundrechte-Kommentar, 2. Aufl. 2016, Art. 4 Rn. 163) - Grundrecht der in Art. 4 GG Abs. 1 und 2 im Zusammenhang gewährleisteten (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -, Rn. 85, juris) Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und der ungestörten Religionsausübung bereits im Schutzbereich nicht betroffen ist.

    Zu solchen verfassungsimmanenten Schranken zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015, a.a.O., Rn. 98).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    So ist ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum der Verwaltung angenommen worden bei Verwaltungsentscheidungen, bei denen auch politische Vorgaben und Bewertungen von Bedeutung sind, etwa im Bereich der Außenpolitik (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1981 - 7 C 60.79 - BVerwGE 62, 11 und Beschluss vom 6. März 1997 - 3 B 178.96 - Buchholz 11 Art. 32 GG Nr. 2 S. 1 ), oder wenn die Entscheidung Ausdruck und Ergebnis einer komplexen Abwägung verschiedener Belange ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 28 ff. ), wenn die Entscheidung eine prognostische Risikobewertung erfordert (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 ) oder wenn die Entscheidung maßgeblich von fachspezifischen, besondere Sachkunde oder Erfahrungen voraussetzenden Wertungen bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 64 ff. ).

    Auch die Überprüfung behördlicher Einschätzungsprärogativen ist wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz, nämlich bezogen auf die Einhaltung der (oben dargestellten) rechtlichen Grenzen des behördlichen Einschätzungsspielraums, und genügt damit den verfassungsrechtlichen Erfordernissen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - BVerfGE 113, 273 ; BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 67, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Ob ihr diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 -, Rn. 21, juris, in diesem Sinne zur Entziehung des Zugangs zu Verschlusssachen vor Erlass des SÜG).

    Vielmehr folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats, der seit jeher einen Beurteilungsspielraum der zuständigen Stelle annimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - 1 WB 60.79 - BVerwGE 76, 52 , vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 24 und vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff.; ebenso der 6. Senat, Urteil vom 15. Februar 1989 - 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 und zuvor auch der 2. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 2 VR 6.09 - juris Rn. 15 f.).

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Selbst wenn man darin im Übrigen eine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG sehen wollte, wäre sie durch die Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland als sachlich gerechtfertigt (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, NJW 1987, S. 856, 859; Urteil vom 22. April 1977 - BVerwG VII C 17.74 -, Rn. 47, juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 20/83 -, Rn. 31, juris).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2016 - 4 K 295.14
    Selbst wenn man darin im Übrigen eine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG sehen wollte, wäre sie durch die Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland als sachlich gerechtfertigt (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 -, NJW 1987, S. 856, 859; Urteil vom 22. April 1977 - BVerwG VII C 17.74 -, Rn. 47, juris m.w.N.; BAG, Urteil vom 12. März 1986 - 7 AZR 20/83 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

  • BVerwG, 12.01.1983 - 1 WB 60.79

    Homosexuelle Veranlagung - Sicherheitsrisiko

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 54.14

    Sicherheitsrisiko; Prognose; Anhörung; Anhörungsfehler; Anbahnungs- und

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06

    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

  • VG Berlin, 13.12.2001 - 27 A 260.98

    Berliner Scientology-Kirche

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerwG, 26.02.1981 - 1 WB 115.80

    Entziehung eines Sicherheitsbescheides - Berufssoldat - Soldat auf Zeit -

  • BVerwG, 24.02.1981 - 7 C 60.79

    Rudolf Heß - 39 Jahre Gefängnis

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 06.03.1997 - 3 B 178.96
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • EGMR, 15.12.2016 - 20653/13

    VELIGZHANIN AND OTHERS v. UKRAINE

  • VG Schwerin, 29.11.2018 - 1 A 866/18

    Erfolgreiche Bescheidungsklage gegen die Ablehnung einer

    Denn die Feststellung eines Sicherheitsrisikos ist nach ihrem objektiven Sinngehalt nicht auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet, da sie ausschließlich dem Zweck dient, den Schutz geheimhaltungsbedürftiger Umstände zu gewährleisten (vgl. zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes [SÜG], welches zum ganz überwiegenden Teil mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern [SÜG M-V] übereinstimmt, BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 6 A 2/87 -, Rn. 25, juris; BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 3/09 -, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, Rn. 20, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 K 214.14 -, juris).

    Dies kann jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art sein (vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, § 43 Rn. 23), worunter auch nachteilige Auswirkungen für die Dienstausübung und den beruflichen Werdegang fallen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 2 A 3/09 -, Rn. 15, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, Rn. 20, juris).

    Die betroffene Person hat sich daher von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, Rn. 42, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, Rn. 49, juris).

  • VG Berlin, 10.01.2017 - 4 K 214.14

    Streit um eine Sicherheitsüberprüfung

    Dem entspricht es, dass die das Sicherheitsüberprüfungsverfahren mit inhaltlichem Ergebnis beendende Mitteilung gemäß § 13 Abs. 4 SÜG, dass die Betrauung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit abgelehnt wird, weil ein Sicherheitsrisiko im Sinne von § 14 Abs. 3 i.V.m. § 5 SÜG vorliegt, keinen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 S. 1 VwVfG darstellt (vgl. Urteil der Kammer vom 31. Mai 2016 - VG 4 K 295.14 -, S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks m.w.N.).

    Jedenfalls aber ist in der Durchführbarkeit der nach § 12 Abs. 2 SÜG vorgeschriebenen Überprüfungsmaßnahmen ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung in Gestalt der Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Urteil der Kammer vom 31. Mai 2016 - VG 4 K 295.14 - S. 27 des Entscheidungsabdrucks m.w.N.) zu sehen.

  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 434.19
    Denn die streitigen Mitteilungen waren jeweils kein Verwaltungsakt (vgl. Urteil der Kammer vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, juris Rn. 20).

    Denn dies würde nach dem bereits aufgezeigten Maßstab voraussetzen, dass die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens mit einem Verhalten begründet worden wäre, das geeignet war, den Kläger in der Achtung der Öffentlichkeit oder seiner Arbeitskollegen herabzusetzen, und dass diese Bedenken insbesondere auch mit der Sicherheitsüberprüfung nicht betrauten Personen bekanntgeworden sind (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1981 - BVerwG 1 WB 115.80 -, juris Rn. 50; Urteil der Kammer vom 31. Mai 2016 - 4 K 295.14 -, juris Rn. 21).

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2014 - 5 KO 803/14

    Streitwert einer auf eine fortlaufende Zahlung gerichtete, in die Zukunft

    Zur Begründung wird - soweit ersichtlich - angeführt, dass die gegen einen die Festsetzung von Kindergeld ablehnenden Bescheid gerichtete Klage unzulässig sei, soweit sie sich auf Zeiten nach Ergehen der Einspruchsentscheidung beziehe [vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 4 K 295/14 - n.v.].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht